Erstmals Ergebnis der Werbebeobachtung veröffentlicht - Product Placement, Kennzeichnung von Werbung, Patronanzen moniert - Sender haben nun Zeit zur Stellungnahme
Wien (APA) - Verstöße gegen gesetzliche Werbebestimmungen von ORF und Privaten "vermutet" die Medienbehörde KommAustria "vorläufig" nach ihrer Werbebeobachtung, die im August 2004 erstmals durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der insgesamt neun stichprobenartigen Untersuchungen bei Privatsendern und ORF wurden am Mittwoch veröffentlicht. Fündig wurde die Behörde überall.
"Hätten wir bei einem Sender nichts gefunden, hätten wir das natürlich auch veröffentlicht", so Behörden-Chef Michael Ogris gegenüber der APA. Die betroffenen Sender haben nun zwei Wochen Zeit, zu den "Vermutungen" der Behörde Stellung zu nehmen.
Im ORF-Fernsehen hat sich die Behörde "Frisch gekocht ist halb gewonnen" an zwei Tagen, den Formel 1-Grand Prix aus Ungarn am 15. August und die "Expedition Österreich" am 11. August näher angesehen. In allen Fällen werden Gesetzesverstöße vermutet. Diese betreffen unzulässiges Product Placement (in allen Fällen), die klare Kennzeichnung von Werbung (Grand Prix), Unterbrecherwerbung (ebenfalls Grand Prix) und die Bestimmungen für Patronanzsendungen (in allen Fällen). Beim Privatsender ATVplus wurde die KommAustria ebenfalls fündig: Moniert wird mangelnde Trennung von Werbung und Programm am 12. August, als "Mulholland Drive" zu sehen war.
Im Radiobereich haben sich die Behördenmitarbeiter die Morgensendungen von Energy 104,2, Kronehit, Radio Arabella (alle am 6. August) sowie den Ö3-Wecker vom 16. August angehört. Auch hier haperte es - in allen Fällen - nach Ansicht der KommAustria mit der klaren Erkennbarkeit von Werbeschaltungen. Bei "Aufgewacht mit Energy 104,2" und den "Radio Arabella-Muntermachern" werden darüber hinaus Verstöße gegen die Bestimmungen für Patronanzsendungen vermutet.
"Wir haben nicht konkret nach etwas gesucht, sondern die Schwerpunkte vorher ausgewählt und die Tage willkürlich gelegt", berichtete Ogris. Er betont: "Auf Grund der Stellungnahmen kann sich natürlich noch herausstellen, dass keine Gesetzesverletzungen vorliegen." Schließlich könne man in Österreich noch auf keine Rechtsprechung zurückgreifen. So manchem Sender würde es allerdings nicht schaden, ab und zu einen Blick ins Gesetz zu werfen, kann sich der Behördenchef einen kleinen Seitenhieb aber doch nicht verkneifen.
Die Stellungnahmen der betroffenen Sender werden berücksichtigt, dann wird entschieden, ob die Vermutung weiter besteht. Ist das der Fall, folgt ein Verfahren. Für den ORF ist da der Bundeskommunikationssenat zuständig, dem die Behörde ihre Erhebungen anzeigen muss. Bei Privatsendern kann die Behörde das Verfahren selbst einleiten. Alle weitere Schritte werden ebenfalls im Internet (http://www.rtr.at) veröffentlicht - auch, wenn nach einer Stellungnahme der Verdacht ausgeräumt und die Sache damit erledigt ist.
Wien (APA) - Verstöße gegen gesetzliche Werbebestimmungen von ORF und Privaten "vermutet" die Medienbehörde KommAustria "vorläufig" nach ihrer Werbebeobachtung, die im August 2004 erstmals durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der insgesamt neun stichprobenartigen Untersuchungen bei Privatsendern und ORF wurden am Mittwoch veröffentlicht. Fündig wurde die Behörde überall.
"Hätten wir bei einem Sender nichts gefunden, hätten wir das natürlich auch veröffentlicht", so Behörden-Chef Michael Ogris gegenüber der APA. Die betroffenen Sender haben nun zwei Wochen Zeit, zu den "Vermutungen" der Behörde Stellung zu nehmen.
Im ORF-Fernsehen hat sich die Behörde "Frisch gekocht ist halb gewonnen" an zwei Tagen, den Formel 1-Grand Prix aus Ungarn am 15. August und die "Expedition Österreich" am 11. August näher angesehen. In allen Fällen werden Gesetzesverstöße vermutet. Diese betreffen unzulässiges Product Placement (in allen Fällen), die klare Kennzeichnung von Werbung (Grand Prix), Unterbrecherwerbung (ebenfalls Grand Prix) und die Bestimmungen für Patronanzsendungen (in allen Fällen). Beim Privatsender ATVplus wurde die KommAustria ebenfalls fündig: Moniert wird mangelnde Trennung von Werbung und Programm am 12. August, als "Mulholland Drive" zu sehen war.
Im Radiobereich haben sich die Behördenmitarbeiter die Morgensendungen von Energy 104,2, Kronehit, Radio Arabella (alle am 6. August) sowie den Ö3-Wecker vom 16. August angehört. Auch hier haperte es - in allen Fällen - nach Ansicht der KommAustria mit der klaren Erkennbarkeit von Werbeschaltungen. Bei "Aufgewacht mit Energy 104,2" und den "Radio Arabella-Muntermachern" werden darüber hinaus Verstöße gegen die Bestimmungen für Patronanzsendungen vermutet.
"Wir haben nicht konkret nach etwas gesucht, sondern die Schwerpunkte vorher ausgewählt und die Tage willkürlich gelegt", berichtete Ogris. Er betont: "Auf Grund der Stellungnahmen kann sich natürlich noch herausstellen, dass keine Gesetzesverletzungen vorliegen." Schließlich könne man in Österreich noch auf keine Rechtsprechung zurückgreifen. So manchem Sender würde es allerdings nicht schaden, ab und zu einen Blick ins Gesetz zu werfen, kann sich der Behördenchef einen kleinen Seitenhieb aber doch nicht verkneifen.
Die Stellungnahmen der betroffenen Sender werden berücksichtigt, dann wird entschieden, ob die Vermutung weiter besteht. Ist das der Fall, folgt ein Verfahren. Für den ORF ist da der Bundeskommunikationssenat zuständig, dem die Behörde ihre Erhebungen anzeigen muss. Bei Privatsendern kann die Behörde das Verfahren selbst einleiten. Alle weitere Schritte werden ebenfalls im Internet (http://www.rtr.at) veröffentlicht - auch, wenn nach einer Stellungnahme der Verdacht ausgeräumt und die Sache damit erledigt ist.