• Wie aus den radioforen.de-Nutzungsbedingungen hervorgeht, darf kein urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlicht werden. Zur Identifizierung von Interpret und Titel (o.ä.) dürfen jedoch Hörproben bis zu 30 Sekunden angehängt werden. Was darüber hinausgeht, können wir nicht tolerieren.

Musik (und anderes) von der KI

Radiokult

Benutzer
Aufgrund der musikalischen KI-Ergüsse im Thread über die Radioforen und einem Fachvortrag in Bezug auf KI, den ich kürzlich mitverfolgen konnte, drängt sich mir eine Frage auf, die nur indirekt mit Radio zu tun. Eine KI ist keine natürliche und auch keine juristische Person. Demnach sind (nach aktueller Rechtslage) rein theoretisch sämtliche von einer KI generierten muskalischen Ergüsse allgemeinfrei. So sehen das aktuell wohl auch die meisten Juristen. Man kann also mit KI-generierter Musik eigentlich kein Geld verdienen. Ebenso betreffen würde das KI-Moderationen, von einer KI geschaffene Bilder und so weiter. Zugegeben, es dürfte insbesondere in Bezug auf Musik schwierig sein nachzuweisen, dass das tatsächlich von einer KI generiert wurde. Aber das grundsätzliche Problem sollte klar sein. Wie schätzt ihr das ein?
 
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Ganz so einfach ist es nicht, denn die Person hat das Werk nicht erstellt, sondern die KI. Und die kann, da keine natürliche Person, niemals Urheber sein. Da ist die deutsche Gesetzeslage sehr eindeutig.
Sind mittels KI erzeugte Inhalte rechtlich schutzfähig?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit lautet die Antwort: Nein. Das geltende Urheberrecht geht von Menschen aus, die eine persönliche geistige Schöpfung hervorbringen. Das besondere an der Künstlichen Intelligenz ist jedoch, dass sie eigene Entscheidungen trifft und von den Menschen nicht nur als Hilfsmittel zur Erzeugung von persönlichen geistigen Schöpfungen herangezogen wird. Nur dann, wenn der Mensch die KI gleichsam wie einen Stift, einen Pinsel oder eine Tastatur einsetzt und sich nicht auf Eingaben zu dem Stil oder dem Inhalt beschränkt und das Ergebnis immer auch in gewissem Maße zufällig, weil von der (mit)denkenden Maschine generiert ist, könnte der Output unter Umständen der promptenden Person als "Schöpfer" zugeordnet werden. KI-generierte Inhalte sind daher wohl überwiegend "gemeinfrei", kann also von jedem genutzt werden.
Das ist insofern relevant, als an diesem "urheberechtlichen Nichts" natürlich auch keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte, schon gar nicht exklusiv, übertragen werden können.
Sind Prompts rechtlich schutzfähig?
Ebenfalls eher nein. Texteingaben in die Suchfelder der KI-Tools sind nach den Maßstäben der Rechtsprechung in vielen Fällen nicht ausreichend kreativ (und lang), um einen eigenständigen urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Natürlich kann sich das bei besonders langen oder besonders kreativen Eingaben ändern. Der dann entstehende Schutz bezieht sich dann aber wohl auf den Input und nicht auf das Ergebnis.
Quelle: https://www.horizont.net/tech/kommentare/ki-und-urheberrecht-ki-goes-legal-213419

Es finden sich mittlerweile jede Menge Abhandlungen zu der Thematik im Netz, auch rein juristische. Die Frage ist insgesamt äußerst spannend, weil sie das gesamte Urheberrecht auf den Kopf stellen könnte.
 
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ChatGPT sagt dazu:
Die Frage nach dem Urheberrecht bei der Zusammenarbeit zwischen künstlicher Intelligenz und Menschen ist komplex und kann je nach Rechtslage variieren. In vielen Rechtssystemen wird der Schöpfer, der die kreative Arbeit initiiert hat, als Urheber betrachtet. In diesem Fall könnte der Mensch, der die AI-generierten Lyrics hinzufügt, als Urheber angesehen werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Rechtsvorschriften unterschiedlich interpretiert werden können und sich ändern können. Es wäre ratsam, rechtlichen Rat von einem Experten im Urheberrecht einzuholen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.
 
Die Instrumente zu dieser Covrversion hat der Allroundmusiker Timmy Sean wohl selber gespielt, sicher auch mit viel Unterstützung aus dem Rechner. Der Gesang wird vom Computerprogramm frisiert, angeglichen, oder was auch immer, auf alle Fälle ist er nicht echt. Ob die ursprünglichen Protagonisten, hier Noel und Liam Gallagher damit immer einverstanden sind? Selbst wenn sich ein solcher Titel gut anhört, aufgrund der Fakestimmen bleibt die Begeisterung aus.
 
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Finde ich jetzt auch keinen Brüller, hat aber nichts mit KI zu tun. Die Instrumente sind selbst eingespielt, die Stimmen wurden per Autotune und diversen anderen Effekten entsprechend zurecht gebogen. Nichts an dem Song oder dem Video hat ein Computer selbstständig erdacht.

Der Herr hat übrigens eine durchaus beeindruckende Vita.

 
Das ganze ist doch inzwischen ein Hype. Inzwischen ist die KI auch schon soweit, dass es echt nach den Originalkünstlern klingt. Und da gibt es die verrücktesten Dinge. So covert Freddie Mercury System of a Down...



und Frank Sinatra Coldplay:

 
Das Urheberrecht liegt bei der Person die den Prompt in das System gegeben hat
Daraus ergibt sich kein "Recht". Wie man bei "Adobe Stock" & Co. aber gut sieht, fluten fleißige KI-Tool-Nutzer diese Dienste mit "ihren Werken". Wenn diese jemand kauft, kassiert man eben gut Kohle. Interessant wäre zu sehen was passiert, wenn andere die "Werke" einfach klauen und selbst anbieten.

Das mit den Stimmen ist aber ein ganz anderes Feld, was aktuell rechtlich wohl noch nicht 100%-abgesichert ist. Wenn ich aber generieren lasse, das neue Stones-Album mit der Stimme von Sinatra einsingen zu lassen, hat man sicherlich von beiden Seiten Probleme. Wie lange das "Recht an der eigenen Stimme" zurückreicht muss dann noch geklärt werden, irgendwann wird es aber auslaufen und man kann z.B. Texte von Heinz Erhardt mit der KI-Stimme von Karl Valentin und umgekehrt generieren und verkaufen.
 
Das ganze ist doch inzwischen ein Hype. Inzwischen ist die KI auch schon soweit, dass es echt nach den Originalkünstlern klingt. Und da gibt es die verrücktesten Dinge. So covert Freddie Mercury System of a Down...



und Frank Sinatra Coldplay:

Joah, aber hier dürfte die Juristerei in mehrerlei Hinsicht Angriffspunkte finden. Erstens im Urheberrecht wegen des verwendeten Liedguts, zweitens wegen der Verwendung eines Merkmals wie etwa der Stimme eines anderen bekannten Interpreten, womit wir im Deutschen beim Persönlichkeitsrecht wären.
Die Geschichte mit Covern auf Youtube sollte zumindest von der Rechtsprechung bereits eklärt sein, und die Blaupause für zukünftige Prozesse bezüglich der Verwendung der Stimme wurde schon vor Jahrzehnten von Tom Waits angeschubst, der sich gegen einen Werbejingle für Frühstücksflocken zur Wehr setzte, dem ein Stimmenimitator den glockenreinen Sopran von Mr. Waits aufgedrückt hat. Ich gehe davon aus, daß hier schon einiges im Hintergrund läuft, so wie die Nutzung von KI zur Nachahmung anderer Persönlichkeiten die Juristerei schon angestachelt hat. Ist aber ein etwas anderes Thema.

Gruß
Skywise
 
Wenn jemand mit Hilfe von KI-Contentgeneratoren kommerziell erfolgreiche Werke erstellt (z.B. Videos, Grafiken, Computerprogramme) greift zumindest das Leistungsschutzrecht, denn die Bedienung der Software, Modifikation oder Zusammenstellung einzelner Komponenten ist ein individueller, mit Leistung verbundener Akt. Vielfach wird das schon heute von Werbeagenturen so gehandhabt.

Da kann man nicht einfach hergehen und sagen das Plakat / Video entstammt zu 100% einer KI-Anwendung, also kann ich es kurzerhand ungefragt übernehmen und für eigene Zwecke einsetzen.
 
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