AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6
Sehr gut RXS,
klar und eindeutig erklärt.
Aber um Rebstocks Fragen zu beantworten.
Ich telefonierte mit der entsprechenden Person, eben weil die Hotline nicht genau Bescheid wusste. Zwar vom "Tenor" das Gleiche sagte, wie mir später von fachkundiger Stelle bestätigt wurde, aber zur Sicherheit noch eine direkte Telefonnummer der entsprechenden und verantwortlichen Person gab.
Deshalb weiss ich auch genau, das ich nicht mit der gebührenpflichtigen Hotline telefonierte und weil sich die Person mir gegenüber auch dementsprechend äusserte.
Zu dem Punkt 2. Der Absender stand deutlich drauf (das war die Vorab Emailantwort der Hotline). Wer nicht draufstand, das war der sehr geehrte Herr in diesem Falle ich.
Was die "öffentliche Aufführung" anging, sagte ich an entsprechender Stelle auch ganz unmissverständlich, das ich ein Internetradio also ein Webradio betreibe und das es hier im Forum leider zu solchen Unstimmigkeiten kommt wegen der Senderechte. Darf man den Titel, nach Erwerb senden, ja oder nein und es kam mit allen oben genannten Begründungen ein klares unmissverständliches "natürlich dürfen sie diese senden, wenn sie die notwendigen Gema und GVL Rechte erworben haben". Ergo, so hatte ich es auch bisher und vor dieser Diskussion immer verstanden gehabt.
Es kann also jeder Radiobetreiber, der sein Radio ordentlich bei Gema und GVL angemeldet hat, bei Musicload Musikdateien downloaden und diese dann senden!
Machts nicht schwerer als es eh schon ist....
Sehr gut RXS,
klar und eindeutig erklärt.
Aber um Rebstocks Fragen zu beantworten.
Ich telefonierte mit der entsprechenden Person, eben weil die Hotline nicht genau Bescheid wusste. Zwar vom "Tenor" das Gleiche sagte, wie mir später von fachkundiger Stelle bestätigt wurde, aber zur Sicherheit noch eine direkte Telefonnummer der entsprechenden und verantwortlichen Person gab.
Deshalb weiss ich auch genau, das ich nicht mit der gebührenpflichtigen Hotline telefonierte und weil sich die Person mir gegenüber auch dementsprechend äusserte.
Zu dem Punkt 2. Der Absender stand deutlich drauf (das war die Vorab Emailantwort der Hotline). Wer nicht draufstand, das war der sehr geehrte Herr in diesem Falle ich.
Was die "öffentliche Aufführung" anging, sagte ich an entsprechender Stelle auch ganz unmissverständlich, das ich ein Internetradio also ein Webradio betreibe und das es hier im Forum leider zu solchen Unstimmigkeiten kommt wegen der Senderechte. Darf man den Titel, nach Erwerb senden, ja oder nein und es kam mit allen oben genannten Begründungen ein klares unmissverständliches "natürlich dürfen sie diese senden, wenn sie die notwendigen Gema und GVL Rechte erworben haben". Ergo, so hatte ich es auch bisher und vor dieser Diskussion immer verstanden gehabt.
Es kann also jeder Radiobetreiber, der sein Radio ordentlich bei Gema und GVL angemeldet hat, bei Musicload Musikdateien downloaden und diese dann senden!
Machts nicht schwerer als es eh schon ist....