Powerplayer
Benutzer
Hallo! Ich hätte da einmal eine rechtliche Frage: Wie steht es mit der rechtlichen Sendebarkeit von O-Tönen/Soundschnipseln aus dem Internet im Radio.
Folgende Beispiele:
1.) Außenminister Fischer spricht mit dem Deutschlandfunk, dieser stellt das Interview als mp3 ins Netz, und ich will den O-Ton für meine Nachrichten. Reicht die Erklärung : "Joschka Fischer sagte gegenüber dem Deutschlandfunk" --> und ich kann den O-Ton aus dem Internet verwenden?
2.) Ein unbekannter Comedian bietet auf seiner Homepage Soundschnipsel die man gern in einer Zwimod verwenden würde. Brauche ich das Okay des Comedians, oder reicht die Nennung der URL von der man es hat und der Name des Comedians?
3.) Angenommen ich will für eine Zwimod noch einmal die Schnappi Cover Versionen von Jürgen Kerbel von Radio rs2 spielen, von wem muss ich mir das Okay holen!? (http://www.sinn-frei.com/show.php?id=15)
Vom Autor? --> aber hatte der Überhaupt die Rechte an den verwursteten Orginalsongs? (Anscheinend nicht, sonst hätte ihn Rammstein wohl nicht verklagt...)
Oder kann ich das einfach als Internetfundstück präsentieren, und unter Nennung der URL kurz anspielen? Wobei die Frage aufkäme welche (der tausenden URLs wo es mitlerweile zu hören ist) man nennen müsste, und welche einfach nur die mp3 Takes geklaut haben und bei sich auf die Seite gesetzt haben.
Oder ist in diesem speziellen Schnappi-Fall die ganze Sache illegal, darf nicht gespielt werden und hätte auch nicht produziert und veröffentlicht werden.
Ich freue mich über jede rechtlich fundierte Antwort. Das Thema dieses Threads ist also vernehmlich juistisch, bitte keine Diskussionen darüber ob die Schnappi-Coverversionen gut, blöd, niveaulos oder albern sind.
Folgende Beispiele:
1.) Außenminister Fischer spricht mit dem Deutschlandfunk, dieser stellt das Interview als mp3 ins Netz, und ich will den O-Ton für meine Nachrichten. Reicht die Erklärung : "Joschka Fischer sagte gegenüber dem Deutschlandfunk" --> und ich kann den O-Ton aus dem Internet verwenden?
2.) Ein unbekannter Comedian bietet auf seiner Homepage Soundschnipsel die man gern in einer Zwimod verwenden würde. Brauche ich das Okay des Comedians, oder reicht die Nennung der URL von der man es hat und der Name des Comedians?
3.) Angenommen ich will für eine Zwimod noch einmal die Schnappi Cover Versionen von Jürgen Kerbel von Radio rs2 spielen, von wem muss ich mir das Okay holen!? (http://www.sinn-frei.com/show.php?id=15)
Vom Autor? --> aber hatte der Überhaupt die Rechte an den verwursteten Orginalsongs? (Anscheinend nicht, sonst hätte ihn Rammstein wohl nicht verklagt...)
Oder kann ich das einfach als Internetfundstück präsentieren, und unter Nennung der URL kurz anspielen? Wobei die Frage aufkäme welche (der tausenden URLs wo es mitlerweile zu hören ist) man nennen müsste, und welche einfach nur die mp3 Takes geklaut haben und bei sich auf die Seite gesetzt haben.
Oder ist in diesem speziellen Schnappi-Fall die ganze Sache illegal, darf nicht gespielt werden und hätte auch nicht produziert und veröffentlicht werden.
Ich freue mich über jede rechtlich fundierte Antwort. Das Thema dieses Threads ist also vernehmlich juistisch, bitte keine Diskussionen darüber ob die Schnappi-Coverversionen gut, blöd, niveaulos oder albern sind.