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PM 34/04 vom 21.12.2004
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag von BTV4U ab
Stuttgart, 21.12.2004 - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einer Eilentscheidung den Beschluss der LFK bestätigt, die Lizenz von BTV4U nicht zu verlängern. Damit endet der Sendebetrieb sowohl über Kabel als auch über Satellit am 31.12.2004, sofern der Veranstalter nicht noch erfolgreich weitere Rechtsmittel einlegt.
Vorausgegangen war eine Entscheidung der LFK, den Antrag von BTV4U auf Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden Lizenz abzulehnen. Der Veranstalter hatte hiergegen zunächst Widerspruch und später Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
In dem jetzt entschiedenen Eilverfahren ging es um die Frage, ob bis zu einer Entscheidung über die Klage der Sendebetrieb vorläufig weitergeführt werden darf. Dies hat das Gericht abgelehnt.
Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts haben die Betreiberfirma RNC bzw. der Alleingesellschafter, Herr Hornauer, in einer Weise mehrfach gegen medienrechtliche Normen und Auflagen verstoßen, die die Prognose künftiger Verstöße und damit die Versagung der Zulassung rechtfertige. Von besonderem Gewicht seien dabei die kontinuierliche direkte Einflussnahmen des Alleingesellschafters auf einzelne Mitarbeiter unter Verstoß gegen die von ihm abgegebene Selbstverpflichtung, der Missbrauch des Senders durch den Alleingesellschafter für persönliche Zwecke sowie der Verstoß gegen das gesetzliche Gebot der Unabhängigkeit und Sachlichkeit von Informationssendungen. Die Rundfunkfreiheit sei eine dienende Freiheit. Sie diene der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Damit verbiete sich das In-Dienst-Stellen der medialen Möglichkeiten des Fernsehens für persönliche Zwecke.
"Der Beschluss des Verwaltungsgerichts bestätigt, dass wir verantwortungsvoll und richtig gehandelt haben", so Dr. Thomas Hirschle, Präsident der LFK. "Angesichts der betroffenen Beschäftigten bedauern wir, dass es hierzu kommen musste. Insbesondere aufgrund der Verletzung der Lizenzauflagen war jedoch eine für die Rundfunkzulassung erforderliche positive Prognose nicht möglich", so Hirschle weiter.
Die LFK ist zuversichtlich, dass sich angesichts der positiven medienwirtschaftlichen Entwicklung in Baden-Württemberg alsbald neue Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben werden.