AW: Privatradio aus Rheinland-Pfalz startet TV-Sender (SAT.1-Text)
radio_rose schrieb:
Sorry schon im Voraus:
Dummes Zeug!
Es GIBT noch einen lokalen Fernsehsender für Trier und der wird so schnell nicht aufgeben. Außerdem kann sich das Programm zeigen lassen.
Aus für Lokalfernsehsender Trier Plus
Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt geht der Sendebetrieb der Mekom GmbH mit ihrem lokalen Fernsehprogramm für die Bereiche Trier und Bitburg mit dem rechtskräftigen Abschluss des gerichtlichen Eilverfahrens zu Ende. Das Gericht bestätigte, dass die Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter in Ludwigshafen (LPR) den Lizenzantrag der Mekom zu Recht abgelehnt hat.
Nach Rückgabe der Sendeerlaubnis für das Lokalfernsehen durch die frühere Lizenzinhaberin Trier Plus hatte die LPR die Rundfunkerlaubnis neu ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung bewarben sich die Mekom und die weitere Veranstalterin Trier 1 Television GmbH i.Gr.. Während des Vergabeverfahrens führte die Mekom das lokale Fernsehprogramm seit Frühjahr 2004 mit Duldung der LPR fort. Die Lizenzentscheidung fiel aber im Dezember 2004 zugunsten von Trier 1 aus, da die LPR Bedenken gegen die geplante Programmfinanzierung der Mekom GmbH hatte.
Diese erhob beim Verwaltungsgericht Neustadt Klage gegen die Ablehnung der Lizenz und versuchte gleichzeitig, mit einem Antrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die weitere Duldung ihres Programms durch die LPR bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Lizenzvergabe im Klageverfahren zu erreichen. Damit blieb sie jetzt im Wesentlichen erfolglos.
Das Verwaltungsgericht teilt in seinem Beschluss die Zweifel der LPR an der Tragfähigkeit der geplanten Finanzierung des Fernsehprogramms der Mekom. Insbesondere blieben die Erlöse der seit Frühjahr 2004 gesendeten Telezeitung TZ 54, die eine wesentliche Grundlage der Finanzierung darstellen sollten, ganz erheblich hinter den Erwartungen der Mekom zurück. Diese habe nicht glaubhaft gemacht, dass sie ihr Programm auf Dauer finanzieren könne, weshalb ihr die Rundfunkerlaubnis - unabhängig von der weiteren Bewerberin - zu Recht versagt worden sei. Die Investitionen für den nur vorläufig geduldeten Sendebetrieb seien auf ihr eigenes Risiko hin erfolgt, was die LPR stets klargestellt habe.
Da die LPR der Mekom aber im Dezember 2004 schriftlich zugesichert hatte, den Sendebetrieb bis zum endgültigen Abschluss des Eilverfahrens – also auch für die Dauer einer möglichen zweiten Instanz im Eilverfahren – weiter zu dulden, hielt das Verwaltungsgericht sie nun an dieser Zusage fest: Die Richter verpflichteten die LPR, das Programm der Mekom noch bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Eilverfahren zu dulden. Falls die Mekom die zweite Instanz einschalte, könne mit einer Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts innerhalb von rund drei Monaten gerechnet werden. Nur für diesen Zeitraum darf die Mekom also vorläufig weiter senden.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich.
von: Stephan Fischer am 28.2.2005, 22:43 Uhr
Quelle: radioWoche.de
Kann natürlich sein, dass Antenne West hinter Trier 1 steckt.