Zunächst einmal ging es mir um eine andere Frage, nämlich, dass der Rundfunk frei von Parteieneinfluss sein muss. Hier sind die Länder Hessen und Niedersachsen Wege gegangen, um einen möglichen Einfluss der SPD bei Madsack (nicht unerheblicher Anteil der SPD-Verlagsholding ddvg) und Frankfurter Rundschau (damals hoher Anteil (bis 2006) bei der ddvg) bei den Sendern FFH (über FR) und Antenne sowie ffn (über Madsack) zu unterbinden. Beides haben die damals CDU/FDP Regierungen durchgezogen. Deshalb stellt sich jetzt die Frage, ob die neue Landesregierung in NRW dies hier auch mit der NW in Bielefeld macht, die zu 100% der ddvg gehört.
Unabhängig von der Parteieneinflußnahme kann man gerne die Rundfunkregulierung diskutieren. Wir sind, Radiocat, nicht weit auseinander was die Anzahl der Medienanstalten anbelangt. Auch die Frage der pluralen Gremien wird immer fragwürdiger - dass gilt für die Medienkommissionen der Landesmedienanstalten genauso wie für die Rundfunk- und Fernsehräte der öffentlich-rechtlichen Anstalten - witzigerweise auch für diese komischen Veranstaltergemeinschaften im Lokaldudelfunk, die ja ein lokaler Abklatsch dieser Gremienzusammensetzungen sind. Problem hier ist, dass es zur Zeit keinen wirklichen Ansatz gibt, eine Alternative zu finden. Ja, auch der Rundfunk ist eher ein Auslaufmodell, deshalb sind die Medienanstalten derzeit dabei, Aufgaben für die Zukunft zu suchen. Einige Direktoren der LMAs sind hier schon ordentlich unterwegs. Rundfunk, speziell Hörfunk, gehört heute schon eher zu einem Randthema der Anstalten. Zumindest bei den großen LMAs.
Die Aussage, dass Rundfunk staatsferner wird, wenn die LMAs wegfallen ist - sorry - Quatsch. Die Politik hat zwar immer versucht, Einfluss über die Gremien zu finden - das BVerfG hat 2014 bei der Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates der Politik Grenzen aufgezeigt und es hat dazu geführt, dass auch bei den Novellierungen der Mediengesetze diese im Bereich der Gremienbesetzung angepasst werden mussten. Man mag sich über mangelnde Kompetenz und Funktionärssgetue in den Gremien ärgern und über manches Ergebnis auch. Ändert aber nichts daran, dass es zu der pluralen Besetzung einer staatsfernen, unabhängigen Institution Stand heute nicht wirklich Alternativen ist. Nochmals: Die BNetzA ist es nicht. Das eine, BNetzA, ist Regulierung im Bereich des TKG und Wettbewerbs, die andere, LMAs, sind die Regulierungen im Medienbereich unter Vielfalts- und Inhaltsgesichtspunkten. Und genau letzteres hat nichts, aber auch garnichts bei einer Behörde zu suchen, die im Prinzip ihre Führung nach jedem Regierungswechsel neue besetzen und nach ihrem Interesse ausrichten kann. Damit hätten wir genau das, was in der Türkei und auch in Ungarn zu besichtigen ist. Bei allem Mist, da sind wir uns einig, der zum Teil entschieden wird, kann das nicht das Ziel sein, dass man einen zumindest theoretischen Durchgriff auf die Inhalte zulässt. Nur so am Rande: Das absurde Modell in NRW oder auch die erforderliche Neuausschreibung einer Frequenz in Berlin bei einem Gesellschafterwechsel resultiert nicht aus dem Gesetz. Urheber waren nicht die LMAs, die nur dieses Recht anwenden (müssen), sondern die Politik. Die auch am Ende die BNetzA personell bestückt und einen wesentlich leichteren Durchgriff hat als bei den LMAs. Selbst wenn man per Gesetz der BNetzA eine solche Kompetenz übertragen würde stellt sich die Frage, wer dort nach welchen Kriterien entscheidet. Wieder pluralistisch zusammengesetzte Gremien? Doch wohl nicht ein Beamter mit A13 oder der Direktor der BNetzA? Nur so am Rande, Verfassungsänderungen sind bzgl. der absoluten Grundrechte nicht möglich (Grundrechte sehr eingeschränkt), die übrigen Regelungen unter erschwerten Mehrheitsverhältnissen. Daneben gehört entwickeltes Verfassungsrecht - und dazu gehört viel aus diesem Bereich. Da müsste man schon etliche Grundsatzentscheidungen der BVerfG über den Haufen werfen. Sehe ich - gelinde - alles nicht. Das nur so nebenbei mit meinen bescheidenen Rechtskenntnissen. Im Detail geht es sicher genauer und detailliierter und geschliffener. Verfassungsrechtler hier, wenn nötig, bitte einmal ergänzen oder korrigieren.
Aber vielleicht könnte man sich zunächst einmal auf die Ausgangsfrage konzentrieren. Das dürfte den Provinzfunkern rund um dieses Stadt die es nicht gibt viel Spaß bereiten.