AW: RSK 92.6: Gehen in Kelmis bald die Lichter aus?
So nun hier ist der vermutliche letzte öffentliche Auftritt vom Namen RSK in der Zeitung
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Infrastruktur wurde verkauft - Neue Frequenz entzogen, alte steht wieder im Frequenzplan
Keine Übernahme von RSK
Die Infrastruktur des Büros in Hergenrath wurde verkauft. Das Lokal konnte noch nicht weitervermietet werden. Die Vermieter warten zudem auf die noch ausstehenden Mietzahlungen.
Kelmis
Es hat sich kein Übernahmekandidat für das am 4. November 2005 Konkurs erklärte ostbelgische Radio »Reisesender Kelmis« - besser bekannt unter dem Kürzel RSK - finden können. Dies wurde seitens des Konkursverwalters auf Anfrage erklärt.
Dennoch gelang es, die Infrastruktur des Büros in Hergenrath zu verkaufen. Auch der Verstärker des Sendemastes konnte einen neuen Besitzer finden. Die anderen Restposten sind noch zu haben. Die letzte Frequenz 92,6 MHz wurde RSK entzogen.
Die Frequenz gehörte übrigens nicht dem Kelmiser Sender, sondern war eine Lizenz, die einem Regionalsender wie RSK für zwölf Jahre zugesprochen wird. Im vorliegenden Falle wurde die Lizenz dem Veranstalter entzogen, da die per Dekret festgelegten Anerkennungskriterien nicht mehr erfüllt waren. Die Frequenz steht nun wieder im Frequenzplan der DG als nicht genutzt. Was damit geschieht, ist noch unklar.
Die alte Frequenz von RSK - 91,8 MHz - gehört ebenfalls der DG und steht im Frequenzplan mit dem Vermerk »nicht in Betrieb«. »Die Frequenz kann nicht ohne weiteres übernommen werden«, erklärte das Kabinett von Medienministerin Isabelle Weykmans (PFF).
Ein Hörfunkveranstalter, der einen neuen Radiosender gründen möchte, müsse die per Dekret festgelegte Prozedur einhalten. Zunächst müsse der Antragsteller von der Regierung anerkannt werden. Danach kann er die Zuteilung einer Funkfrequenz bei der Beschlusskammer des Medienrates beantragen. Eine Funkfrequenzzuteilung ist die Erteilung eines Nutzungsrechts durch die Beschlusskammer unter festgelegten Bedingungen. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Funkfrequenz.
In Bezug auf RSK teilte das Kabinett mit, dass im Laufe des Jahres 2005 festgestellt wurde, dass der Sender den dekretal festgelegten Auftrag in Sachen Information und Prozentsatz der Eigenproduktion nicht mehr erfüllte: Ein Regionalsender muss zwischen 6 und 22 Uhr eine Programmgestaltung vornehmen, die mindestens zu 50 Prozent aus Programmen besteht, die von den eigenen Mitarbeitern ausgearbeitet werden, wobei unmoderierte Musikprogramme nicht als eigene Programme berücksichtigt werden. Der Sender muss auch täglich acht Nachrichtensendungen ausstrahlen, an denen Berufsjournalisten beteiligt sind.(pb)