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Ach, so ist das also!aybee schrieb:es ist doch im endeffekt scheiß egal wieviele höre man hat.
Vampir schrieb:Hast du dir mal die Lizenzbedingungen durchgelesen auf der shoutcast Seite? Da steht kein Wort dass man an der Software nichts verändern darf. Hier der Link zum Nachlesen: http://www.shoutcast.com/download/license.phtml
"Winamp," "Nitrane," "Shoutcast" are Copyright ) 1998-2002 by Nullsoft, Inc.
License:
SHOUTCAST SERVER(TM)
SHOUTCAST(TM), all versions, are copyright protected and are the property
of Nullsoft, Inc. Until further notice, this software may be used for personal or commercial purposes for free and need not be registered with Nullsoft, Inc., or its parent company, America Online, Inc.
SHOUTCAST(TM) may not be copied, sold, distributed or used in any other
manner without the express written consent of Nullsoft, Inc.
Erläuterungen zur SHOUTcast Binary Manipulation
Nutzen Sie derzeit einen SHOUTcast Server, der in der öffentlichen Webausgabe die aktuelle Hörerzahl (ggf. auch die Slotzahl und Peak) unterdrückt oder die Werte durch "XX" ersetzt, so handelt es sich hierbei um eine nachträglich manipulierte Programmdatei (.exe bzw. sc_serv binary).
Der SHOUTcast Server ist keine Open Source Anwendung! Man erhält lediglich ein bereits compiliertes Programm und eine Konfigurationsdatei, mit Hilfe derer aber die o. g. Ausblendung nicht parametriert werden kann.
Findet sich ein Kläger, der Ihnen finanziell schaden möchte (z. B. ein konkurrierendes Webradio oder ein anderer im Wettbewerb stehender Streamhoster), so riskieren Sie bzw. der Provider gebührenpflichtige Abmahnungen von mehreren Hundert Euro (-> Unterlassungserklärung).
Der Eingriff in das fertige SHOUTcast Produkt (z. B. mittels Hex-Editor) und die damit verbunden Veränderung der Software verstoßen sowohl gegen das deutsche Wettbewerbsgesetz als auch gegen die Lizenzbestimmungen von SHOUTcast.
§ 14 und § 39 Abs. 2 UrhG gewähren dem Urheber Schutz vor Entstellungen und anderen Beeinträchtigungen, die `geeignet sind, seine geistigen und persönlichen Interessen am Werk zu gefährden´.
Derartige Lizenzen verbieten typischerweise nicht nur die Vervielfältigung und Verbreitung, sondern auch jegliche Veränderung der Software - und sei es nur, um sie an den persönlichen Gebrauch anzupassen.
Der Begriff "Freeware" hat keine klar anerkannte Definition, wird jedoch gemeinhin für Pakete benutzt, welche Weiterverbreitung, nicht jedoch Veränderung erlauben (darüber hinaus ist der Quellcode nicht verfügbar). Diese Pakete sind keine freie Software, daher verwenden Sie bitte nicht den Begriff "Freeware", um sich auf freie Software zu beziehen.
croydon_de schrieb:Und von Streamhostern, die derart über ihre "Mitbewerber" herziehen müssen, ist auch nichts zu halten - ich würde einen bevorzugen, der durch eigene Leistung glänzt, anstatt bei anderen die Fehler zu suchen...
Lustig finde ich ja, daß man (angeblich) seine Rechtsanwälte bemüht hat, und dann einen "halblegalen" Weg anbietet... was soll das? Im Zweifelsfalle ist das Mithilfe zum Rechtsbruch - siehe hierzu die aktuelle Rechtssprechung z.B. im Fall Verlinkung von "allofmp3.com". Wenn der Streamhoster das als Dienstleistung verkauft, kann er sich seine Rechtsanwälte sparen, die taugen nämlich dann auch nichts.
Aybee schrieb:Haste du schon recht, aber ich hab mit denen Email geschrieben und die lassen mich auf teufel komm raus nicht aus dem vertrag raus. Da ich leider die Rechtliche lage nicht kenne bei sowas, muss ich wohl weiter zahlen,obwohl ich deren Stream nicht gebrauchen kann mehr :/
Aybee schrieb:So Media4 Live hat mir eine Email geschrieben und der Geschäftfüher perösnlich an gerufen.
Sehr geehrter Kunde,
bitte teilen sie uns die URL(s) mit auf welchen sie die Beiträge erstellt
haben. Zwecks einer fairen und beiseitigen "Berichtserstattung" sollte es
beiden Parteien möglich sein hierzu Stellung zu beziehen!
Bezüglich des DIRV bleibt uns anzumerken, dass wir inzwischen kein Interesse
mehr haben, dort als Partner gelistet zu werden.
Ausdrücklich machen wir sie darauf aufmerksam, dass wir alle
Veröffentlichungen welche wir von ihnen direkt erhalten als auch welche wir
ggf. durch andere Quelle auswendig machen rechtlich durch unsere
Vertragsanwälte prüfen lassen werden.
Aybee schrieb:Ich danke dir erstmal für deine Liebe und freundliche Hilfe, echt gut zu wissen das es Leute gibt die einem helfen und aufklären
Er sagte mir am telefon das er wohl shcon 22 Konto pfändung diesen Monat gemacht haben.
ChaotY2k schrieb:Aber sehr suspekt ist ja wohl die Tatsache, dass die EU-Domain der angeblichen Mutterfirma in Wales lediglich das gleiche Impressum enthält und das wiederum auf deutsch ist.
Mit anderen Worten: Es scheint wohl recht deutlich, als hätte jemand eine Firma eröffnet, die per Ltd. haftungsfrei gesetzt weils er für eine GmbH nicht genug Kapital hat und letzten Endes ist es wohl ne schlichte Briefkastenfirma, die man mit zwei eMails erledigen könnte: eine an den Verbraucherschutz und eine an Nullsoft
Wenn sich hinter einer Firmenadresse nur ein Briefkasten verbirgt
Das ist das Registered Office des "Marktführers" für Limiteds. Hier sind mit Stand März 2006 mehr als 14.000 Limiteds registriert.
Birmingham, 69 Great Hampton Street: Hier "residiert" der "Marktführer".
Glaubt man der Werbung des "Marktführers", sind es sogar mehr als 20.000. Das Büro ist in Birmingham, 69 Great Hampton Street. Hier wird nicht gearbeitet. Vorne am Eingang prangt das Schild eines Unternehmens Mansell. Doch dies ist nicht der "Marktführer". Den sucht man hier vergebens. Tatsache ist: Ein "Registered Office" muss nicht nur besetzt sein, es muss auch operativ tätig sein. Viele Anbieter arbeiten nach dieser Methode und hängen einfach einen Briefkasten raus. Der wird zwar geleert, doch anzutreffen ist dort niemand. Solche "Registered Offices" stehen bereits auf internen Beobachtungslisten der englischen Kontrollbehörden. Aus sicherer Quelle konnten wir erfahren, dass auch die deutschen Finanzbehörden längst auf solche Briefkastenfirmen aufmerksam geworden sind. Und nicht nur auf sie. Auch auf die Unternehmen, die hier registriert worden sind.
Quelle : Firmenwelt.de
Vielen Dank, denn der "Beitrag" ist ein Armutszeugnis allererster Güte.Eine Antwort in diesem Form wird jedoch aus Supporttechnischen gründen nicht erfolgen!
Wir als Provider (Dienstleister) bieten unseren Kunden eine Leistung, welche in unserem Fall das Hosting von Shoutcast-Streams darstellt! Dieses beinhaltet nicht z.B. wie bei einigen Mitbewerbern dass wir von Hausaus veränderte Software zum Einsatz bringen! Dieses erfolgt bei uns lediglich auf ausdrücklichen Kundenwunsch! Bevor wir einen solchen Auftrag von einen unsere Kunden ausführen erhält dieser eine ausführliche Rechtliche Aufzählung der möglichen folgen! Auch bestätigt der Kunde mit seinen Auftrag dass die veränderte Shoutcast-Software nicht durch uns verändert wurde! Der Kunde bestätigt in seinen Auftrag dass er uns diese veränderte Software zur Verfügung gestellt hat und den Einsatz ausdrücklich wünscht!
Die Aussage dass wir dieses Thema selbst finden hätte können z.B. über google ist sehr lachhaft! Wie ihnen vielleicht bekannt ist, laufen die Spider/Robots war permanent, die wahrscheinlichkeit das dieser Thread jedoch sofort gelistet wird ist eher unwahrscheinlich! Eine Zeitnahme Antwort von uns wäre somit nicht mehr möglich gewesen!
Andere wiederum sind nicht einmal in der Lage einen solchen Text fehlerfrei zu verfassen.....Einige von ihnen sind scheinbar nicht in der Lage einen strukturierten Text vollständig zu lesen oder gar zu verstehen.
....und wissen es offenbar selber.Mit freundlichen Gruß,
Thorsten Stach
[Geschäftsführer]
Eventuelle Tipfehler, düfen für die allgemeine belustigung gerne behalten werden.
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