Radiofreak11
Benutzer
AW: Voraussetzungen Veranstaltungs- / Einrichtungsfunk
Hallo Mikrowelle !
Warum die (sau)teuren Produkte a la Creamware ???
Wavelab oder Cool Edit tut's doch auch, kostet nur einen Bruchteil, und funzt ohne Hardwaredongle mit jeder x-bneliebigen Soundkarte z.b. SBLive ... (Schnittstellenkarte wie bei Cutmaster)
Aber wenns die beste Werkstatt is... wieso funzt dann die Hompage net ??? Layout scheint ja wirklich gut gelungen...
Wofür benötigt die Werkstatt denn das Musiktaxi ?
Der Lokalsender verlangt doch sowieso einen Tonträger, damit er vorher zensieren kann ! Oder stimmt die Schlagzeile auf der Homepage: "...live über ... ... " (würde mich wundern oder besser gesagt für euch freuen)
Jetzt noch mal was zu dem sagen wir mal Privatradiofunk-Verhinderungsgesetz von NRW. Ich würde vorschlagen, lade es dir doch auch mal bei unserer Medienanstalt runter und bilde dir selbst ne Meinung !
Bei genauerem Lesen stellt man fest, dass die Veranstaltungsfunk via UKW wohl nur in wenigen Spezialfällen dulden. Und zwar darf der Sender dann auch nur im Bereich der Veranstaltung zu empfangen sein. Werbung ist sogar verboten !!! Zudem müssen Kapazitäten frei sein und diese dürfen nicht für den Lokalfunk verwendet werden..... bla bla.....
Kurzum: Das liest sich alles so, als wenn es so gut wie unmöglich und sinnlos ist. Mir klappen sich beim Gesetz an anderer Stelle die Fußnägel hoch: Und zwar, wenn ich die Paragraphen für den Lokalfunk lese. (Gründung einer VG, mindestens X Mitglieder aus Kirchen, Gewerkschaften, etc, etc.....)
Andere Funk-Möglichkeiten als Lokal, Uni-Radio, Offene Fernsehkanäle und Bürgerfunk sieht das Gesetz wohl leider nicht vor.
Hallo Mikrowelle !
Warum die (sau)teuren Produkte a la Creamware ???
Wavelab oder Cool Edit tut's doch auch, kostet nur einen Bruchteil, und funzt ohne Hardwaredongle mit jeder x-bneliebigen Soundkarte z.b. SBLive ... (Schnittstellenkarte wie bei Cutmaster)
Aber wenns die beste Werkstatt is... wieso funzt dann die Hompage net ??? Layout scheint ja wirklich gut gelungen...
Wofür benötigt die Werkstatt denn das Musiktaxi ?
Der Lokalsender verlangt doch sowieso einen Tonträger, damit er vorher zensieren kann ! Oder stimmt die Schlagzeile auf der Homepage: "...live über ... ... " (würde mich wundern oder besser gesagt für euch freuen)
Jetzt noch mal was zu dem sagen wir mal Privatradiofunk-Verhinderungsgesetz von NRW. Ich würde vorschlagen, lade es dir doch auch mal bei unserer Medienanstalt runter und bilde dir selbst ne Meinung !
Bei genauerem Lesen stellt man fest, dass die Veranstaltungsfunk via UKW wohl nur in wenigen Spezialfällen dulden. Und zwar darf der Sender dann auch nur im Bereich der Veranstaltung zu empfangen sein. Werbung ist sogar verboten !!! Zudem müssen Kapazitäten frei sein und diese dürfen nicht für den Lokalfunk verwendet werden..... bla bla.....
Kurzum: Das liest sich alles so, als wenn es so gut wie unmöglich und sinnlos ist. Mir klappen sich beim Gesetz an anderer Stelle die Fußnägel hoch: Und zwar, wenn ich die Paragraphen für den Lokalfunk lese. (Gründung einer VG, mindestens X Mitglieder aus Kirchen, Gewerkschaften, etc, etc.....)
Andere Funk-Möglichkeiten als Lokal, Uni-Radio, Offene Fernsehkanäle und Bürgerfunk sieht das Gesetz wohl leider nicht vor.