Studio Rebstock
Benutzer
Die Antwort auf diese Frage vorab: Weil es keine Auflage ist.
Man nehme Geld in die Hand, bezahle die Lizenzkosten an GEMA und GVL, schaffe die technischen Voraussetzungen und streame fröhlich drauflos.
Das ist ein Radio, dessen Verbreitungsweg das Internet ist.
Die GVL nennt so etwas charmant "Webcaster" (im Gegensatz zum "Broadcaster").
Niemand sonst kümmert sich um dieses Internetradio.
Während aber die Broadcaster ihre Sendungen aufzeichnen und archivieren müssen, darf der Webcaster den größten Müll ohne Aufzeichnungs- und Archivierungspflicht ähnlich weit verbreiten.
Das ist der Moment, wo ich mit einem fetten
allein da stehe.
Ja ja, jetzt kommt gleich wieder der Aufschrei "da wird zu viel reguliert" etc..
Aber: Die Webcaster, die Internetradios, unterliegen mit ihren zwei Vertragspartnern GEMA und GVL ja auch schon Lizenzierungsbedingungen.
Die Aufzeichnungspflicht könnte genausogut eine davon sein.
Insgeheim habe ich die (sehr leise) Hoffnung, dass ein Radiobetreiber, der sein Programm aufzeichnen und aufbewahren muss, sich vielleicht etwas mehr Gedanken über Ablauf und Inhalte macht.
Wer über UKW sendet, muss aufzeichnen, wer im Internet u.U. mehr Menschen erreicht, nicht?
Dieses Privileg möge man mir bitte mal erklären.
Rätselnde Grüße, Uli
Man nehme Geld in die Hand, bezahle die Lizenzkosten an GEMA und GVL, schaffe die technischen Voraussetzungen und streame fröhlich drauflos.
Das ist ein Radio, dessen Verbreitungsweg das Internet ist.
Die GVL nennt so etwas charmant "Webcaster" (im Gegensatz zum "Broadcaster").
Niemand sonst kümmert sich um dieses Internetradio.
Während aber die Broadcaster ihre Sendungen aufzeichnen und archivieren müssen, darf der Webcaster den größten Müll ohne Aufzeichnungs- und Archivierungspflicht ähnlich weit verbreiten.
Das ist der Moment, wo ich mit einem fetten
Ja ja, jetzt kommt gleich wieder der Aufschrei "da wird zu viel reguliert" etc..
Aber: Die Webcaster, die Internetradios, unterliegen mit ihren zwei Vertragspartnern GEMA und GVL ja auch schon Lizenzierungsbedingungen.
Die Aufzeichnungspflicht könnte genausogut eine davon sein.
Insgeheim habe ich die (sehr leise) Hoffnung, dass ein Radiobetreiber, der sein Programm aufzeichnen und aufbewahren muss, sich vielleicht etwas mehr Gedanken über Ablauf und Inhalte macht.
Wer über UKW sendet, muss aufzeichnen, wer im Internet u.U. mehr Menschen erreicht, nicht?
Dieses Privileg möge man mir bitte mal erklären.
Rätselnde Grüße, Uli