Der
Neue Markt war eine Startup-Börse, an der sich von ihrer Gründung 1997 bis zu ihrer Auflösung 2004 eine Reihe von jungen Firmen Eigenkapital beschaffen konnten. Darunter waren viele Firmen, die sich aufgrund ihrer Risiko-Bewertung ansonsten nur Unterstützung durch privates
Risikokapital (von Venture-Capital-Beteiligungsgesellschaften) hätten erhoffen können. Gerade Firmen im Umfeld des Internet-Booms der späten 1990er Jahre waren zunächst hochbewertet, mussten jedoch später Insolvenz anmelden oder wegen (vermeintlichen oder tatsächlichen) Betruges geschlossen werden.
Die Metabox AG konnte in dieser euphorischen Börsen-Stimmung ihre Aktien weit vor der Realisierung eines Massenproduktes platzieren - ein mehrfach gesehener Vorgang in dieser Phase des Neuen Marktes, in der aufgrund der bloßen Hoffnung auf zukünftige Märkte vielen Aktien zu hohen Kursgewinnen verholfen wurde. Dieser Umstand hoher Kurswerte wurde später von vielen Beobachtern rückblickend, d. h. nach Platzen der Spekulationsblase, kritisiert. Allerdings hat auch die Leichtsinnigkeit vieler Anleger, oftmals getrieben von nackter Gier und den pausenlosen Kaufempfehlungen von "Analysten" und "Börsengurus" diese Entwicklung überhaupt erst befördert.
In diesem später zunehmend auch kritisch beobachteten Umfeld entwickelte die Metabox AG eine internet-taugliche Settopbox (Metabox 1000) als Nachfolger früherer Produkte, geriet jedoch mit deren Fertigstellung immer mehr in Verzug. Die Metabox AG hatte in der Boomzeit des Neuen Marktes millionenschwere Verträge für die neue Box Großaufträge angekündigt, die später jedoch durch die Unternehmensinsolvenz nicht zur Ausführung kamen. Zum Skandal gerierte im April 2000 eine Ad-hoc-Meldung, in der berichtet wurde, ein ausländisches Unternehmen habe mit einer Tochtergesellschaft von Metabox einen Vertrag über den Kauf von 500.000 digitalen Multimedia-Boxen im Wert von rund 255 Millionen Euro abgeschlossen. Tatsächlich gab es lediglich einen Vorvertrag (Letter of Intent), der allerdings für den Käufer bereits eine feste Abnahmeverpflichtung beinhaltete. Unmittelbar nach der Veröffentlichung stieg der Kurs der Aktie von 38,90 auf zeitweise bis zu 83,80 Euro.
Dass in der Mitteilung nicht auch der Name des Vertragspartners genannt wurde, rief zahlreiche Kritiker auf den Plan. Eine massive Pressekampagne unterstellte dem Unternehmen zahlreiche Rechtsverstösse, die jedoch nicht belegt werden konnten. Unter diesem öffentlichen Druck eröffnete die Staatsanwaltschaft dann ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Metabox AG. Es kam zu massiven Kurseinbrüchen. Der Gründer & CEO Stefan Domeyer wurde im Juli 2004 in Hildesheim zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Außerdem musste er 10.000 Euro als Bewährungsauflage zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er durch die Veröffentlichung einer falscher Börsen-Pflichtmitteilung (
Ad-hoc-Meldungen) den Metabox-Kurs am Neuen Markt in die Höhe getrieben hatte.
Ende 2005 scheiterte Domeyer mit einem Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof (BGH). Die Karlsruher Richter sahen in dem Urteil des Hildesheimer Landgerichts keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten und wiesen die Revision durch Beschluss zurück.
Letztlich ist das Unternehmen an der technischen Fertigstellung der neuen Boxengeneration gescheitert und musste im Jahr 2001 Insolvenz anmelden.