AW: Woher darf ich Lieder zum Streamen beziehen?
ich habe gehört dass man nur 30% Orginal haben muss
LG Dj-Gandalf
30% Original wovon? Von der Musik? Was bezeichnest Du als "Original"? Das Mastertape (oder heutzutage die Festplatte) des Tonstudios?
Nein, im Ernst, das ist schlichtweg falsch, was Du da erzählst und der, der es Dir erzählt hat, hat sich entweder mißverständlich ausgedrückt oder wußte nicht, wovon er redet.
Im Grunde ist es ganz einfach. Für jedes Musikstück (oder anderen Tonbeitrag), das Du senden willst, brauchst Du die Genehmigung des Urhebers. Im einfachsten Fall bist Du das selbst, bei Deiner Moderation oder wenn Du Deine selbstgeschriebene Symphonie auf der Gitarre sendest.
Bei allem anderen, wo Du keine Urheberrechte hast, mußt Du die Genehmigung haben, das Material zu spielen. Gema/GVL machen es da vergleichsweise einfach, weil Du da über Pauschbeträge die meisten Künstler, die in Deutschland (und über Partnerverträge auch weltweit) ihre Stücke veröffentlichen, abgegolten hast.
Allerdings gilt das nur für Tonträger, die hiervon auch erfaßt sind. In der Regel wird es sich dabei um Schallplatten/CDs handeln, die man ganz normal im Handel erwirbt (oder, wenn man Glück hat, vom Label bemustert bekommt).
Dateien auf Festplatten sind wieder etwas anderes, weil hier u.U. verschiedene rechtliche Regelungen greifen. Wenn Du Deine eigenen CDs rippst und den MP3-Spieler als Zuspieler für Deine Sendungen verwendest, geht das in Ordnung (sofern Du zum Rippen keinen Kopierschutz ausgehebelt hast). Leihst Du Dir die CD von einem Freund und rippst die, dann ist das so weit okay, als Du eine "Privatkopie" der CD erstellst - allerdings sagt hier schon der Name, daß Du Dir diese Kopie ausschließlich *privat* anhören darfst - streamen darfst Du sie *nicht*! Erwirbst Du Musikdateien über einen Online-Handel, so legt die AGB des Onlinehandels fest, welche Rechte Du an den heruntergeladenen Dateien erwirbst. Die meisten dieser Läden erlauben ein Streamen der Dateienb ebenfalls *nicht*
Um noch mal ganz klar mißverständnissen vorzubeugen: Durch den Kauf einer CD/Schallplatte/Datei erwerbt Ihr *nicht* die Musik - die Urheberrechte dieser Werke verbleiben *immer* beim jeweiligen Rechteinhaber. Ketzerisch könnte man sagen, daß Ihr Euer Geld lediglich für die Plastikscheibe ausgebt, denn die ist alles, was Euch wirklich "gehört". Die darauf enthaltene Musik dürft Ihr lediglich nutzen. Das ist für Otto Normalverbraucher vielleicht ein minimaler, vielleicht sogar unmeßbarer Unterschied - juristisch hat das jedoch große Bedeutung.
Und nochmal zur Sicherheit: Ich bin kein Rechtsexperte, der hier vorliegende Beitrag spiegelt lediglich meine Meinung/Kenntnisse zu dem Thema wieder und ist in keiner Weise rechtsverbindlich oder als Rechtsberatung zu verwerten.
LG
McCavity