AW: Wozu braucht ein deutscher Fernsehsender einen Amateurfunk?
Der Amateurfunk ist ein Funkdienst der auf der Grundlage internationaler und nationaler Rechtsvorschriften betrieben wird. Im Amateurfunkgesetz (AfuG 1997) ist im § 2 definiert was Amateurfunk ist.
Im Sinne dieses Gesetzes ist
1.
Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung auf Grund der Verfügung 9/1995 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 11. Januar 1995 (Amtsblatt S. 21), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst,
2.
Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein. Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste,
3.
eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.
Üblicherweise werden solche Klubstationen wie beim ZDF als Station eines Ortsvereins des Deutschen Amateur Radio Clubs betrieben und aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert einschließlich Mieten für Stations - und Antennenstandorte und der Betriebskosten wie Energieverbrauch.
Wobei nicht ausgeschlossen ist das der in solchen Häusern wie dem ZDF vorhandene Messgerätepark in Abstimmung mit der Geschäftsleitung in der Freizeit der Funkamateure genutzt wird.
Funkamateure müssen im Rahmen der amtlichen Prüfung umfangreiche Kenntnisse der Elektrotechnik, Hochfrequenztechnik, Wellenausbreitung, Betriebstechnik und Rechtsvorschriften nachweisen.
Siehe:
http://www.dj4uf.de/lehrg/index.html
Nach der erfolgreichen Prüfung dürfen Funkamateure je nach Frequenzbereich Sender mit einer Leistung bis 750 W in allen Heute für die Punkt zu Punkt Übertragung üblichen Betriebsarten bis zum Fernsehen nach PAL Norm betreiben.
Nur ist es Ihnen auf Grund internationaler Vorschriften außer in Notfällen nicht gestattet Nachrichten die nicht den Amateurfunk betreffen zu übermitteln. Der Notfunkbetrieb wie er auf der Webseite des ZDF dargestellt wird ist nur ein wen auch nicht unwichtiger Teil des Amateurfunks.
Lange bevor es schick wurde mit dem „Laptop“ und „Handy“ oder WLAN in das Internet zu kommen war es im Amateurfunk üblich auf 2 m oder 70 cm am nächstgelegenen Digi in das PR Netz einzusteigen und quer durch Europa Informationen auszutauschen. Womit die Funkamateure wieder einmal Vorreiter für eine Heute allgemein übliche Technik waren.