Hallo zusammen
Gerade habe ich bei der SUISA angerufen, weil ich eine Frage hatte: Ich habe wohl einmal eine falsche Volksmeinung aufgefasst, man müsse keine Urheberrechtsgebühren zahlen, wenn man nur eine ganz kleine Sekundenzahl von geschützter Musik in einem downloadbaren Beitrag habe. Die SUISA hat mir nun widersprochen und sogar gesagt, ich müsse Gebühren zahlen, wenn ich einen Aircheck online stelle, bei dem im Hintergrund meiner Moderation noch zwei, drei Sekunden Musik laufen.
Nun bin ich etwas verwirrt, da es ja viele Leute gibt, die ihre Airchecks, welche auch noch Soundfragmente enthalten, online stellen: Verstossen die denn alle gegen das Urheberrecht? (Ich nehme ja nicht an, dass alle Hobby-Moderatoren Gebühren für Musikfragmente in ihren Airchecks zahlen...)
Der Mann kam wir etwas wie ein Praktikant vor, weshalb ich hier nochmals nachfrage...
gruss
flex
Gerade habe ich bei der SUISA angerufen, weil ich eine Frage hatte: Ich habe wohl einmal eine falsche Volksmeinung aufgefasst, man müsse keine Urheberrechtsgebühren zahlen, wenn man nur eine ganz kleine Sekundenzahl von geschützter Musik in einem downloadbaren Beitrag habe. Die SUISA hat mir nun widersprochen und sogar gesagt, ich müsse Gebühren zahlen, wenn ich einen Aircheck online stelle, bei dem im Hintergrund meiner Moderation noch zwei, drei Sekunden Musik laufen.
Nun bin ich etwas verwirrt, da es ja viele Leute gibt, die ihre Airchecks, welche auch noch Soundfragmente enthalten, online stellen: Verstossen die denn alle gegen das Urheberrecht? (Ich nehme ja nicht an, dass alle Hobby-Moderatoren Gebühren für Musikfragmente in ihren Airchecks zahlen...)
Der Mann kam wir etwas wie ein Praktikant vor, weshalb ich hier nochmals nachfrage...
gruss
flex