Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

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Inselkobi

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Nun ist es also raus, in Bayern werden andere "Regeln" fuer den Internetradio-Bereich angelegt, wie Heise heute auf seiner Website verlauten laesst:
In Bayern sollen Streaming-Angebote im Netz unter bestimmten Bedingungen künftig als Rundfunk gelten und nur mit einer Sendelizenz erlaubt werden. Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat am vergangenen Donnerstag eine entsprechende Änderung seiner Fernsehsatzung verabschiedet. Im Kern geht es hierbei um eine Regulierung von Video-Streaming-Angeboten, wie sie mit Diensten wie Mogulus oder Netviewer.com möglich sind. Nach dem Willen der BLM sind demnach im "Streaming-Verfahren verbreitete" Angebote genehmigungspflichtig, wenn sie 500 bis 10.000 gleichzeitige Zugriffe ermöglichen und "programminhaltlich keine Bedenken bestehen". Bei über 10.000 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten ist ein Organisationsverfahren wie bei einem normalen Kabelprogramm unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 und 3 der Fernsehsatzung notwendig.
[...]
Quelle:
Bayrische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk
und
Bayrische Medienanstalt: INTERNET-RADIO
 
AW: Bayrische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

Ja, bin ich eben auch drüber gestolpert. Heikel, so ein Server allein mit ner guten Anbindung *kann ja schon > 500 Slots bieten. Hier sind ganz klar die Definitionen von den Bayern zu checken; Wie schnell habe ich ohne Filterung den Server voll Stream-Bots - wie viele *k Slots kann ich anbieten, wenn ich nur 32-64k-Streams habe. Usw. Bei Multicast-Netzwerken ist die Anzahl der Empfänger dann sogar nahezu unbegrenzt - was sie aber im Unicast verfahren auch ist, ratz fatz kann man sich Zusatzserver online stellen. Laut der Def. von denen würde ja grob sogar ein Webserver als Radioprogramm gelten unter gewissen Umständen.

Also: Klarer definieren und Webradio-Führerschein einführen, dann gehts uns allen besser, denn generell ist die Idee der Genehmigungspflicht weder schlecht noch unangebracht.
 
AW: Bayrische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

Ja, bin ich eben auch drüber gestolpert. Heikel, so ein Server allein mit ner guten Anbindung *kann ja schon > 500 Slots bieten.

Das schafft jeder Server mit 2x100MBit und 128kb Qualität.
Interessant wäre jetzt aber, ob es auch greift, wenn der Streamserver auf 500 eingestellt ist. In diesem Moment kann der Server ja nur 500 und nicht mehr.

Vermutlich wird es aber so sein wie immer, der Entwurf ist so schwammig, dass zigfach nachgebessert wird und irgendwann kennt sich niemand mehr aus und jeder darf reininterpretieren was er will.
 
AW: Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

Euch ist aber schon aufgefallen, daß es in dem Zitat um Video-Streaming geht, ja ???

Edit : Ja, ich hab jetzt auch die Links durchgeschaut ;) hier in Teheran gehts immer ein wenig langsamer mit den Websites ;) Hat sich damit erledigt, der Einwurf...


Gruß,
Croydon
 
AW: Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

Dir ist aber schon aufgefallen, das 80% aller Webradios einen Videostream haben?
 
AW: Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

das ist doch der größte schwachsinn überhaupt mit dieser regulierung!!

die deutschen sender bekommen damit einen gewaltigen nachteil im internationalen angebot das ist eines was feststeht !!

ich z.B. sende hiphop und mehr den underground bereich mit mittlerweile 700-3500 hörern je nach uhrzeit. es sind anspruchsvolle lyrics mit viel inhalt und erfahrungen dabei was die hörer zu schätzen wissen. absolut nichts mit aggro usw. davon distanzieren wir uns absolut!

es ist aber unmöglich für jeden song eine radioversion zu bekommen und vorallem auch viel teurer! die meisten songs sind von alben worauf ja keine radio-version zu finden ist.

mich kotzt das verdammt an das man jahre für ein radio arbeitet/bezahlt und dann sein medium reguliert werden soll wofür eigentlich die eltern zuständig sein müssen wenn ihre kinder unter 18 unkontrolliert im internet unterwegs sind...

mich würde es seeehr interessieren welcher überbezahlte (sind doch die meisten...) rundfunksender für diese regulierung dem ein oder anderen politiker eine vergnügungsreise nach thailand "gesponsort" hat.... :mad:
 
AW: Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

mich kotzt das verdammt an das man jahre für ein radio arbeitet/bezahlt und dann sein medium reguliert werden soll wofür eigentlich die eltern zuständig sein müssen wenn ihre kinder unter 18 unkontrolliert im internet unterwegs sind...

Sag mal, du hast aber schon gelesen, um was es überhaupt geht?

@Uli
schau dir mal allein die Neuvorstellungen an, wieviele da einen Videostream anbieten. In meiner Datenbank sieht das ähnlich aus.
 
AW: Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

Lies bitte nochmal den ersten Post und folge den Links dort. Denn offensichtlich hast du nicht verstanden um was es geht.
 
AW: Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

"Wird ein Audioangebot im Streaming-Verfahren gleichzeitig mindestens 500 parallelen Nutzern (mind. 500 Ports) angeboten, gehen die Landesmedienanstalten grundsätzlich von einer Darbietung an die Allgemeinheit, also von genehmigungspflichtigem Hörfunk aus."

o_O
 
AW: Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

Ich zitiere dich nochmal (hab ich oben schon) vielleicht verstehst du dann, wieso du es nicht verstehst:

sein medium reguliert werden soll wofür eigentlich die eltern zuständig sein müssen

Glaubst du wirklich die Regulierung von Rundfunkangeboten hat diesen Sinn? Welchen SInn hat in deinen Augen dann die Regulierung von terrestrischen Sendern? Denn es geht um die quasi Gleichstellung von Streamingangeboten mit terrestrischen Sendern in Bezug auf die Regulierung.
 
AW: Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

Tja, diese Medaille hat zwei Seiten... Gleichstellung einerseits wird noch lange nicht bedeuten, daß andererseits ebenfalls ne Gleichstellung erfolgen wird. Sprich bei Vergütungsmodellen wird nach wie vor auch in Zukunft unterschieden werden, ohne daß dagegen irgendetwas unternommen werden kann.

Erhöht es die Qualität der Angebote? Nein, die meisten liegen doch weit unterhalb der Grenzen. Die betrifft das nicht. Die machen weiter, wie bisher.
Die Projekte, die über diese Grenzen kommen, die sind ohnehin schon entsprechend organisiert und strukturiert, daß für die das ganze kein Problem werden wird.

Ergo wird sich eigentlich - gar nichts - ändern. Mit einem kleinen Bauchschmerz allerdings - das ist erst der Anfang des Ganzen... es wird noch weitergehen und es wird irgendwann einmal daraus hinauslaufen, daß Internetradio in diesem Lande keine merkbare Rolle mehr spielen wird, da es sich von den bekannten Formaten kaum mehr unterscheiden wird und damit das "eigene", "originale" eingebüsst hat.

Das wird mir dann allerdings egal sein können... ich geh eh aufs "Altenteil" in diesem Metier...

Ich frage mich allerdings, was dann aus P2P-Diensten wie Flatcast und Streamer werden wird.... da liegt die technische Möglichkeit ja generell über 500 Zugriffen (zumindest theoretisch und ein paar Mal wurden auch praktisch solche Zahlen erreicht) - eigentlich haben die dann ein Problem, oder? Mal im dortigen Forum nachhaken...

Gruß,
Croydon
 
Wie muss Rundfunk von Telemedien abgegrenzt werden?

Quelle: http://www.digitalfernsehen.de/news/news_390470.html

Meldung vom 12.08.2008:

Düsseldorf - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat eine Stellungnahme zur Definition von qualitativen Kriterien zur Abgrenzung von Rundfunk und Telemedien abgegeben.

Der Beschluss des Medienrates der Bayerischen Landesmedienanstalt (BLM) von Anfang Juli, die Fernsehsatzung zu ändern, ist aktueller Anlass für den Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V., um zu einer Definition von qualitativen Unterscheidungskriterien für Rundfunk und Telemediendienst aufzurufen.

Nach den Vorstellungen der BLM soll unter bestimmten Umständen eine Genehmigungspflicht für Anbieter eingeführt werden, deren Streaming-Angebote mehr als 500 Nutzer gleichzeitig erreichen können. Der BVDW warnt vor Gefährdung der Branche durch Verunsicherung.

Die medienpolitische Debatte um die rechtliche Einordnung von Streaming-Angeboten als Rundfunk hält weiter an. Hintergrund: Nach den Vorstellungen des BLM sind Streaming-Angebote schon dann als Rundfunk einzuordnen - und entsprechend genehmigungspflichtig - sobald sie mindestens 500 gleichzeitige Zugriffe ermöglichen. Das Problem dieser Regelung liege aber in der trennscharfen Abgrenzung von Telemedien (dazu gehören z.B. Webseiten, Blogs, Foren etc.) und Rundfunk. Folgt man nun der von der BLM geplanten Abgrenzung allein nach der Anzahl der Zuschauer, greife dies zu kurz, so die Aussage des BVDW.

Die Gefahr für den Markt bestehe darin, dass ein Anbieter eines Telemediendienstes, der bislang weniger als 500 Zuschauer hatte, bei einem Überschreiten dieser Grenze zukünftig automatisch Rundfunk betreiben würde. Hierfür benötigt er dann eine Genehmigung - hat er diese nicht, müsse der Anbieter mit Geldbußen und harten Sanktionen rechnen.

"Die geplanten Neuregelungen verunsichern eine junge und sensible Branche und schaden auch direkt den Interessen der Anbieter", so Matthias Ehrlich, Vizepräsident des BVDW. "Eine sinnvolle Abgrenzung von Telemediendiensten und Rundfunk muss über weitere qualitative Kriterien und nicht nur über die Anzahl der potentiellen Nutzer erfolgen. Sonst ist die Existenz der Branche massiv gefährdet, was in letzter Konsequenz zu einem Verlust an inländischen Anbietern bzw. einem Abwandern der bereits vorhandenen Anbieter aus Deutschland führen dürfte. Dies wäre untragbar."

Weitere Kriterien, den Telemediendienst sinnvoll vom Rundfunk abzugrenzen, würden aber fehlen. Daher regt der BVDW nach eigenen Aussagen, dringend an, neben der quantitativen Unterscheidung von Rundfunk und Telemediendienst, weitere qualitative Kriterien zu definieren. "Das würde auch dazu führen, dass die Landesmedienanstalten im Falle einer trennscharfen Abgrenzung ihre Medienkompetenz im digitalen Zeitalter unter Beweis stellen könnten", so Ehrlich.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung aller am digitalen Wertschöpfungsprozess beteiligten Unternehmen. Er steht im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und anderen Interessengruppen (Verbraucherorganisationen, andere Branchenverbände etc.), um ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche zu unterstützen.


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Persönliche Anmerkung:
Mir ist ein Fall eines Internetradios bekannt, bei dem die Landesmedienanstalt beim Betreiber nachgefragt hat, wieviele Hörer er gleichzeitig hat. Anscheinend hatte ein Mitbewerber ihn bei der Landesmedienanstalt angeschwärzt. Der Betreiber hat geantwortet, dass er keine 500 hat, und die Sache war erledigt. Ein Kontrollmöglichkeit gibt es für die Landesmedienanstalten nicht - was wollen sie also machen?
 
AW: Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

Jetzt bleib mal auf dem Teppich, da ging es nur um eine empirische Erhebung, um ein bischen bla bla zu verbreiten.

Definition:

Internetradio ist Rundfunk und das wird in Kürze reguliert und das ist auch gut so. Wer in Deutschland Rundfunk veranstalten will, benötigt hierfür eine Zulassung, das ist Fakt. Es gibt aber auch sehr gute Webradios, die mit Sicherheit das Potential haben, ein "richtiges Radio" zu werden. Rundfunk ist formaljuristisch und das hat die BLM richtig festgestellt, sobald das Signal öffentlich empfangbar ist, ganz egal ob man so Spielereien anwendet wie: "Da gibt es einen Rückkanal oder so einen Blödsinn". Dem Hörer ist es nämlich völlig wurscht, wie das technisch umgesetzt wird, hauptsache die Lautsprecher krachen. Hierbei gibt zum Beispiel die BLM sogar auch noch einen Spielraum, nämlich bis zu 499 technische Reichweite ist kein genehmigungspflichtiger Rundfunk und ab 500 ist es eben genehmigungspflichtig. Ähnliche Richtlinien gibt es auch im Kabelhörfunk, so ist Kabelhörfunk (wenn mich nicht alles täuscht) nach dem BayMG bis 250 angeschlossene Hauhalte, garnicht genehmigungspflichtig. Diesselbe Grenze wird halt nun im Webradio-Bereich gesetzt und warum nicht? Ich rate dem einen oder anderen, sich erstmal mit den geltenden Gesetzen außernanderzusetzen, bevor er hier aufspricht, oder sich überhaupt als Hörfunkveranstalter zu erkennen gibt, denn das könnte ziemlich lächerlich werden, wenn die Diskussion wie bisher weitergeht.

Du könntest rein theoretisch gegen die medienrechtlichen Richtlinien im Web verstoßen und das kann und darf nicht sein. Rundfunk muß reguliert werden und dafür sind die Gremien der Medienanstalten zuständig. Stell Dir vor (bitte nur als Beispiel verstehen) jeder Neonazie sendet seine Parolen übers Netz, ohne dafür in Verantwortung genommen zu werden. Nach meiner Meinung muß es sogar soweit gehen, daß Streams nur noch gehostet werden dürfen, wenn entsprechend eine Sendeerlaubnis vorliegt. Ich weiß ich mache mir keine Freunde mit meiner Aussage, aber ich sehe das ganz transparent und stelle nur fest.

Zur Erlangung einer Hörfunk-Lizenz benötigt man allerdings Hintergrundwissen und die persönlichen und sachlichen Zulassungsvoraussetzungen. Das will ich Euch vermitteln, soweit die Station Potential hat. Man kann sich bei mir per PM melden.

Es geht hierbei darum, die medienrechtlichen Voraussetzungen für gute Stationen zu schaffen und vor allem Reichweite auf konventionellen Übertragungswegen und da kann ich dem einen oder anderen helfen.


Im obigen Absatz geht es, und das hoffe ich richtig zu verstehen, garnicht darum, ob der eine oder Andere eine Zuweisung einer UKW-Frequenz oder ähnliches bekommt, sondern einfach nur darum, daß derjenige die medienrechtlichen Voraussetzungen hat, Rundfunk zu veranstalten.

Die Erteilung einer Zulassung und die Zuweisung einer Übertragungskapazität bildet keine gesetzliche Einheit mehr. Wir sprechen hier allerdings von bundesweiten Hörfunk. Ihr könnt also zugelassen werden und bekommt die Möglichkeit, über alle zur Verfügungstehenden Übertragungswege, zu senden. Dies kann unter anderem: UKW,MW, DMB, DAB, Kabel, Satellit und DVB-T betreffen.

Der non must carry:
Hier können und dürfen die Netzbetreiber, soweit ausreichend Übertragungskapazitäten zur Verfügung stehen, selbst entscheiden, wer aufgeschalten wird. Ist selbst im Kabel auf UKW nicht ganz einfach, aber immerhin möglich.

must carry:
In der Regel erfolgt hierbei eine öffentliche Ausschreibung. Bewerben sich mehrere Veranstalter, so muß eine Auswahlentscheidung getroffen werden, wobei die Landesbehörde zunächst auf eine Einigung hinwirkt. Ist keine Einigung möglich (und das ist meistens so), dann wird ausgewählt und zwar nach den Gesichtspunkten, wer die größte Bereicherung in der Hörfunklandschaft darstellt und zum anderen, wer dem bestehende Hörfunkkonzept (egal ob man das als solches betrachten möchte) wirtschaftlich am "neutralsten" ist.

Mit anderen Worten: Geld verdienen ja, aber bitte nicht zuviel und vor allem nicht mit Mainstream, denn wenn ihr Euch mit den "Platzhirschen" anlegt, dann kann es für den einen oder anderen unangenehm werden, es sei denn, ihr habt richtig was in der Kampfkasse, um denen richtig eins auf die Finger zu hauen.
 
AW: Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

@ Advocado: Schöne, wenn auch ziemlich einseitige, Stellungnahme ( ist aber Dein gutes Recht). Du scheinst aber das Grundproblem nicht erkannt zu haben, wenn Du ernsthaft die Richtlinien des geschlossenen Kreislaufs im Kabelhörfunk zur Rechtfertigung heranziehst und die offene weltweiten Verfügbarkeit der Webradios unbeachtet lässt.
 
AW: Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

@ Advocado: Schöne, wenn auch ziemlich einseitige, Stellungnahme ( ist aber Dein gutes Recht). Du scheinst aber das Grundproblem nicht erkannt zu haben, wenn Du ernsthaft die Richtlinien des geschlossenen Kreislaufs im Kabelhörfunk zur Rechtfertigung heranziehst und die offene weltweiten Verfügbarkeit der Webradios unbeachtet lässt.

Das Problem liegt ofensichtlich darin, daß viele Webradiosender nicht über eine Zulassung verfügen. Wo liegt das Problem eine solche zu beantragen?

Es ist nach meiner Meinung einfach notwendig, daß nicht jeder Dinnpfiff ins Netz sendet. Daher: Wer Rundfunk veranstalten will, benötigt hierzu eine Zulassung und das ist auch gut so.

Abgesehen davon dürften die meisten Webradios die 500 Hörer Marke garnicht knacken. Also wo liegt das Problem?

Der einzige Grund könnte sein, daß man potentiellen Werbekunden das Vorhandensein von Hörern vorgaukeln will, die garnicht vorhanden sind. So ein Vorgehen nennt man im Strafrecht Betrug §263 StGB. Betrug ist, wenn man unter Vortäuschung falscher Tatsachen, sich rechtwidrig einen Vermögensvorteil verschafft.

Alle die die 500 Hörer Marke knacken, dürften ja ziemliche Erfolge verzeichnen können, so daß die Erlangung einer Zulassung das kleinste Übel sein dürfte.

Also was ist los mit Dir?
Jeder der Hilfe braucht, kann sich bei mir melden. Ich bin auch für Vielfalt und stehe auch zu meinen Worten, obgleich ich über eine Zulassung verfüge. Ich hatte auch irgendwann angefangen und bei guten Projekten kann man auf meine Hilfe zählen.

Auch geht es hierbei nicht darum das Weltweite Webradio zu beschneiden, sondern vielmehr darum, daß die im Ursprungsland der Sender geltende Gesetze einzuhalten sind. Das heißt im Klartext, daß man hierzulande, wenn man hier in Deutschland seinen Studiostandort hat, schlichtweg die Gesetze einzuhalten sind. Wer das nicht will, der kann sein Studio ja in Australien aufbauen. Dort ist es vielleicht ein bischen anders. Das steht selbstverständlich jedem frei.
 
AW: Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

Das Problem liegt ofensichtlich darin, daß viele Webradiosender nicht über eine Zulassung verfügen. Wo liegt das Problem eine solche zu beantragen?

Ich würde es sehr begrüßen, wenn Du öffentlich, nicht nur per PN, maln schreiben würdest (oder jemand anderes), wie die Zulassung erfolgt, was man als Webradiosender bringen muss und was der Spaß kostet.

Ich habe gehört, dass eine Radiolizenz nach Arbeitsaufwand berechnet wird. Wer also nicht alles perfekt vorlegt zahlt mehr. Der kleinste Betrag soll 50 Euro sein, es können aber auch 3000 Euro sein. Da fängt das Problem schon an. Und wie oft ist die Summe zu bezahlen? Jährlich?

Da müssten die Landesmedienanstalten mal einen Leitfaden für Webradios herausgeben oder einen Fixpreis ansetzen...

Und können die einen Antrag auch ablehnen? In welchen Fällen?

Wer will denn schon sein Webradio anmelden... und wird dann abgelehnt... und kann dann gar nicht mehr senden, weil er ja logischerweise mehr als 500 Hörer hat aber keine Radiolizenz bekommt!? Wer will so ein Risiko eingehen?

Für 50 Euro können die gerne eine Anmeldung bekommen, aber 3000 Öken kann jedes Webradio sicherlich besser verwenden! Und zu sagen: "Ja klar, wir haben keine 500 gleichzeitgen Hörer" kostet gar nichts.
 
AW: Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

Ich würde es sehr begrüßen, wenn Du öffentlich, nicht nur per PN, maln schreiben würdest (oder jemand anderes), wie die Zulassung erfolgt, was man als Webradiosender bringen muss und was der Spaß kostet.
... zumal sich so ein Beitrag auch hervorragend für die FAQ-Sammlung eignet. :)

Gruß, Uli
 
AW: Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

Zunächst muß klar sein was man machen will. Ein Spartenprogramm oder ein Vollprogramm. Ich kann Euch lediglich einen Leitfaden geben, da ich ja auch Consulting mache und damit mein Geld verdiene, aber ich kann Euch mal in groben Zügen aufzeigen, welche Voraussetzungen mitzubringen sind.

Zunächst muß klar sein, ob eine natürliche Person oder eine Firma (also KG, GmbH,GmbH & Co. KG oder Ltd.) die Lizenz beantragt.

Es müssen sowohl die persönlichen als auch die sachlichen Zulassungsvoraussetzungen vorliegen. Die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen betreffen denjenigen, der Einfluß auf das Programm hat (Je nach dem der Geschäftsführer oder Programmverantwortliche). Diese Person muß also unbeschränkt geschäftsfähig sein und die Gewähr bieten, das Programm nach den gesetzlichen Vorgaben zu veranstalten. Hierzu vergleiche auch die jeweiligen Ladesmediengesetze.

Die sachlichen Zulassungsvoraussetzungen sind:
Ihr müßt die Gewähr bieten, finanziell in der Lage zu sein, das Programm Eurem Antrag entsprechend dauerhaft veranstalten zu können. Hierbei ist ein Finanzplan aufzustellen. Eine seriöse Kalkulation ist vorhanden, wenn der Break-Even etwa nach dem ersten Sendejahr eintritt. Für die Zeit bis zum Break-Even ist glaubhaft zu machen, daß ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind, um den Sendebetrieb für das erste Sendejahr zu finanzieren. Der Finanzplan sollte die ersten 3. Sendejahre umfassen. Es ist zudem detailliert darzulegen, welche Einnahmen zu erwarten sind, also beispielsweise Werbung oder andere Quellen.

Die Kosten für eine Lizenzierung werden gemäß der Landesgebührensatzung festgesetzt und richtet sich das den wirtschaftlichen Wert, der die Erteilung für eine Sendeerlaubnis darstellt. In der Regel wird eine Gebühr von etwa 500 EUR für den sogenannten Medienführerschein festgesetzt. Der Gebührenrahmen kann jedoch für ein bundesweites Programm zwischen 200-6000 EUR betragen. Also ist alles mal halb so wild.

Mit dieser Zulassung kann dann in anderen Bundesländern die Weiterverbreitung angezeigt werden, die die Weiterverbreitung in Kabelnetzen ermöglicht

Liegen die Voraussetzungen vor, dann wird die Lizenz erteilt. Keine Ahnung wieso man immer wieder diskutiert über dieses Thema. Zum Autofahren braucht ihr doch auch einen Führerschein und im Medienbereich ist das eben genau so.
 
AW: Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

1. Wie oft ist die Lizenzgebühr zu zahlen?

2. Was soll ein Webradio-Betreiber zu "200-6000 Euro" sagen: Ich sage, 200 Euro ja ist OK, 6000 Euro... ich bin doch nicht blöd!

3. Wenn das Webradio nur 30 Stunden in der Woche sendet, was dann?

4. Und wenn das Webradio gar keinen Finanzplan hat/braucht, weil fast keine Kosten anfallen und die als Hobby aus der Portokasse bezahlt werden?
 
AW: Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

zu 4.) Wer bezahlt ein Webradio aus der Portokasse? Ich denke das tut keiner.
 
AW: Bayerische Medienanstalt: Streaming-Angebote sind Rundfunk

1. Wie oft ist die Lizenzgebühr zu zahlen?

2. Was soll ein Webradio-Betreiber zu "200-6000 Euro" sagen: Ich sage, 200 Euro ja ist OK, 6000 Euro... ich bin doch nicht blöd!

3. Wenn das Webradio nur 30 Stunden in der Woche sendet, was dann?

4. Und wenn das Webradio gar keinen Finanzplan hat/braucht, weil fast keine Kosten anfallen und die als Hobby aus der Portokasse bezahlt werden?

Also entweder man will Radio machen, oder man läßt es lieber sein, wenn ein paar Hundert EURO schon zuviel sind. Wenn einer so eine Aussage trifft, kann man hier nicht auf die erforderliche Ernsthaftigkeit schließen. 200-6000 EURO ist der Gebührenrahmen, der festgesetzt werden kann (Wohlgemerkt kann aber nicht muß). Wie ich bereits mitgeteilt habe, ist bei durchschnittlichen bis geringen Verwaltungsaufwand eher von unter 500 EUR auszugehen. Die festsetzung bemißt sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung, die der Antragsteller durch die Erteilung der Sendeerlaubnis erlangt. Beim Webradio ist eher von einer geringen wirtschaftlichen Bedeutung auszugehen und deshalb wird die Verwaltungsgebühr auch im unteren Bereich festgesetzt. Hat man die nicht auf den Eiern, sollte man den Traum Radio lieber gleich begraben und CB-Funk machen.

Sind Webradio vorhanden, die nur 30 Stunden oder so senden, so sollte man über eine Anbietergemeinschaft nachdenken. Hier wird ein 24 Stündiges Gesamtprogramm angelegt, daß dann teilpartagiert von den beteiligten gefahren wird.

Und jetzt nochmals: Du kannst auch nicht ohne Führerschein Autofahren, auch wenn es dein Hobby ist. Entweder man macht es eben gesetzeskonform, oder wenn man nicht damit einverstanden ist, dann läßt man es eben bleiben.

Nachtrag:

Die Gebühr für die Vornahme der Amtshandlung, also für die Erteilung der Sendeerlaubnis ist nur einmal zu entrichten. Dann gilt das Teil zwischen 8 und 10 Jahren.
 
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