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Morning!
Die EU-Wettbewerbshüter untersuchen, ob die Rundfunkgebühren in Deutschland rechtmäßig verwendet werden. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die EU-Kommission die Gebühren als staatliche Beihilfe einstuft. Zuschauergebühren dürfen nach EU-Recht nicht für zusätzliche Angebote wie Internetportale ausgegeben werden. Noch ist nichts entschieden.
Berichte darüber gibt es unter anderem hier:
Spiegel online
Ostthüringer Zeitung
weitere Ergebnisse von google.news
Ein Erfolg der Privaten?
Ermittelnde Grüße,
FC
Die EU-Wettbewerbshüter untersuchen, ob die Rundfunkgebühren in Deutschland rechtmäßig verwendet werden. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die EU-Kommission die Gebühren als staatliche Beihilfe einstuft. Zuschauergebühren dürfen nach EU-Recht nicht für zusätzliche Angebote wie Internetportale ausgegeben werden. Noch ist nichts entschieden.
Berichte darüber gibt es unter anderem hier:
Spiegel online
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