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Die übliche Perfidie. Ich nenne das "Zweckgerichtete Definition". Natürlich ist es eine Steuer, jedenfalls de facto. "... weil er das Angebot erhalten hat." Wenn so etwas schon höre. Ja, er hat das Angebot erhalten. Aber wurde er gefragt? Hatte er die Wahl? Nein, es ist eine "Zwangsmitgliedschaft". Also nennen wir es wenigstens Zwangsabgabe.Zitat (Mino über Kirchhof) schrieb:"Die Steuer greift in das Geldeigentum des Eigentümers ein, muss deshalb in ihrer Intensität und insbesondere im Übermaßverbot vor Art. 14 GG gerechtfertigt werden. Der Steuerpflichtige wird – jedenfalls bei der auf die Person zugemessenen direkten Besteuerung - aus dem Eigentum des Steuerpflichtigen, seiner Leistungsfähigkeit bemessen. Der Empfänger eines Rundfunkangebots hingegen zahlt die Abgabe, weil er das Angebot erhalten hat.
Also ist es aus finanzverfassungsrechtlicher Sicht keine Steuer. Der Oberbegriff lautet Abgabe, die Steuer ist also eine spezielle Abgabe. Und die Gebühr ist ebenfalls eine öffentliche Abgabe.
Die Logik musst Du mir nochmal erklären.... die ARD erreicht insgesamt mehr Menschen als der Privatfunk. Ein Werbeverbot wäre also kontraproduktiv - für die ARD ...
Und: jeder zahlt Steuern nicht nur für kulturelle Angebote, sondern auch für Autobahnen, Flughäfen und Entwicklungsarbeit - ob er das nutzt oder nicht. Gemeinschaftsaufgaben werden solidarisch finanziert, Einzelne können dabei nicht berücksichtigt werden.
... darf man kurz mal belustigt hüsteln. Von der Brender-Diskussion bis zu Herrn Emig, von der Intendantenbesetzung in Bayern bis zur Arzneimittelreportage im Dritten-Programm, da ist vom "freiem Journalismus" soviel übrig geblieben, wie von der Steuersenkung der FDP nach der Bundestagswahl.Außerdem muss freier Journalismus finanziert werden.