Streit um Fußball-Hörfunkrechte

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AW: Fußball live im Radio ?!

AC schrieb:
Das ist ja noch schlimmer! Dann hat RHH es ja erst recht versäumt, im Zuge der Verhandlungen über eine Medienpartnerschaft mit dem HSV die Sache außergerichtlich zu regeln - z.B. durch eine Klausel, die es dem Sender in gewissem Umfang erlaubt, live aus der AOL-Arena zu berichten.

Deshalb: Noch dümmer gelaufen!

Irrtum. RHH hat die Klage stellvertretend für den VPRT geführt, damit nicht jeder einzelne Sender einen Prozess führen muss (und damit ein vielfaches an Kosten entsteht), sozusagen einen Musterprozess.
Soweit ich mich erinnern kann, trägt RHH auch nur einen Teil der Gerichtskosten, der Rest kommt vom VPRT, bzw. den Mitgliedern.

Es hat also nichts mit der heutigen Medienpartnerschaft zu tun.

Xer
 
AW: Streit um Fußball-Hörfunkrechte

Steinberg schrieb:
Ich meine den BGH, den man (nach den Marsch durch die Instanzen) auch einfach mal anerkennen kann (bzw. sein Urteil), statt wegen jedem Pups bis zum Äußersten zu rennen.
Mit dieser Deiner Logik könnte man Berufung, Revision und Verfasungsbeschwerde auch gleich ganz abschaffen. Schließlich sollte auch ein Amtsgericht als Institution anerkannt werden.

Steinberg schrieb:
So, und jetzt erklärst du mir doch bitte nochmal genau, wieso bei einer RUndfunkreportage eine Leistung der Bundesliga nicht zu erkennen ist. Das interessiert mich sehr.
Sehr gern: Stell Dir eine TV-Übertragung eines Fußballspiels ohne Kommentar vor. Funktioniert prima, wenn nicht sogar besser. Nun stell Dir eine Radioübertragung ohne Kommentar vor. Funktioniert gar nicht. Ergo liegt die entscheidende Leistung hier beim Reporter und nicht bei der Fußballiga.
 
AW: Streit um Fußball-Hörfunkrechte

Gschmäckle hat für mich ja, dass es gerade die elektronischen Medien sind, die jene Präsenz schaffen, die wiederum die übergroße Öffentlichkeit schafft, die wiederum die übergroßen Verwertungsmöglichkeiten schafft..... kann beliebig fortgesetzt werden.
 
AW: Streit um Fußball-Hörfunkrechte

Makeitso schrieb:
Mit dieser Deiner Logik könnte man Berufung, Revision und Verfasungsbeschwerde auch gleich ganz abschaffen. Schließlich sollte auch ein Amtsgericht als Institution anerkannt werden.
Nur, wenn man übersieht, dass ich von "Püpsen" gesprochen hat, wegen denen gleich die schwersten Geschütze aufgefahren werden und diese somit langfristig geschwächt werden... meine Meinung. Ist aber eh ohne Radiobezug.


Makeitso schrieb:
Sehr gern: Stell Dir eine TV-Übertragung eines Fußballspiels ohne Kommentar vor. Funktioniert prima, wenn nicht sogar besser. Nun stell Dir eine Radioübertragung ohne Kommentar vor. Funktioniert gar nicht. Ergo liegt die entscheidende Leistung hier beim Reporter und nicht bei der Fußballiga.
Und mit dieser deine Logik ist es dann ja quasi egal, ob der Spieler rennt oder nicht. Hauptsache, der Reporter redet darüber. Irgendwo hakt es doch da, oder?
 
AW: Streit um Fußball-Hörfunkrechte

Keinesfalls.

Was ich mit meinem Beispiel verdeutlichen wollte, ist, daß die bloße Hörfunkübertragung eines Fußballspiels keinerlei Wert hat, wenn sie nicht kommentiert wird. Und was nix wert ist, sollte m.E. auch nicht bezahlt werden müssen.
 
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Das ist in der Tat eine sehr krumme Logik.
Und bei Formel 1-Übertragungen kann ein bisschen bezahlt werden, weil da ja immerhin noch die heulenden Motoren zu hören sind???
Aber was ist mit der Fankulisse im Stadion? Gibt man dann wenigstens ne Geräusche CD bei der Gema ab? Oder zahlen die dann weniger Eintritt?
Und wie siehst du es bei der Radio-Werbung? Da geht demnächst alles Geld an die Werbesprecher? Weil ohne die hat die Werbung ja keinen Wert...
 
AW: Streit um Fußball-Hörfunkrechte

Wie üblich entziehst Du Dich einer ernsthaften Diskussion auch diesmal durch Übersteigerung der gegnerischen Argumente ins Groteske. :rolleyes:

Solltest Du beabsichtigen, auf diese Weise davon abzulenken, daß Du für Deinen Standpunkt offenbar kein Argument vorzubringen weißt, darf dieser Versuch als gescheitert betrachtet werden.
 
AW: Streit um Fußball-Hörfunkrechte

ich entziehe mich keinesfalls - ich verdeutliche deinen Standpunkt. Dadurch wird dann das Groteske darin deutlicher.
Ich will auch keinesfalls ablenken, schließlich lasse ich mich ja darauf ein.
Meinen Standpunkt habe ich im Übrigen noch gar nicht vorgebracht, du SChlauberger, sondern lediglich deinen in Frage gestellt. Was ich für recht legitim halte.
Wenn du nun aber deinen Standpunkt nicht genauer darlegen willst, sondern dich der Diskussion beleidigt entziehen willst, dann mach das doch. Ansonsten kannst du ja einfach auch mal Fragen stellen - von mir aus darfst du das gerne. Hab ich nix gegen.
 
AW: Streit um Fußball-Hörfunkrechte

Wenn wir hier schon juristische Besserwisserei betreiben, dann bitte ich folgendes zur Kenntnis zu nehmen.
Makeitso schrieb:
Ist das BVerfG keine anerkennenwerte Institution?
Das Bundesverfassungsgericht (hier: BVerfG) ist keine Verfassungsinstitution, sondern ein Verfassungsorgan.
 
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Tja, schön aus dem Duden zitiert und dann im Zusammenhang leider doch nicht verstanden. Schade. Im Rahmen der Verfassung handelt es sich beim BVerfG um ein Bundesorgan und nicht nur eine Institution, wie es beispielsweise in der Rechtsprechung Parteien sind. Das ist ein sehr feiner verfassungsrechtlicher Unterschied, der allerdings eine große Rolle spielt gerade bei der Betrachtung der Verfassungsbeschwerde, geregelt im sogenannten BVerfGG.
 
AW: Streit um Fußball-Hörfunkrechte

Also erst einmal Glückwunsch für die sehr unterhaltsame Diskussion:p
Mich würden 2 Dinge interessieren:
1.) Zahlt der ARD-Hörfunk bisher nichts für die Übertragungen der Bundesliga und wenn dem so ist, ab wann wäre es zu erwarten, dass gezahlt werden muss?

2.) Für wie wahrscheinlich haltet es ihr als Profis, dass sich die ARD über kurz oder lang aus den Bundesliga-Reportagen zurückzieht?

Würde mich über eure einschätzung freuen.
 
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@ Dandyshore:
Vielleicht machst Du Dir ja mal die Mühe, weiter oben nachzuschlagen, wer den Begriff der Institution, den ich in diesem Zusammenhang durchaus nicht als falsch empfinde, in die Diskussion eingebracht hat. Vielleicht fällt Dir dann ja sogar auf, daß ich ihn lediglich zitierend verwendet habe. Vielleicht raffst Du es aber auch nicht und schreibst einfach weiterhin dummes und überflüssiges Zeug hier rein.

@ funkfan:
Die ARD-Hörfunksender zahlen an die DFL. Wenn ich einen Zeitungsbericht von gestern richtig in Erinnerung habe, sind künftig rund 5 Millionen Euro p.a. im Gespräch. Bei den Privatsendern liegen, ebenfalls diesem Artikel zufolge, die derzeit gezahlten Summen je nach Reichweite der Station und Bedeutung des Vereins, zwischen 2.500 und 30.000 Euro pro Spiel, allerdings nur für einen Verein.
 
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@Dandy
Ich finde es ja süß, dass du Freund Erbsenzähler hier mal zeigen will, wo der Hammer hängt, aber: auch Erbsen zählen will gelernt sein, man kann sich dabei nämlich tatsächlich vergalloppieren, auch ohne auf einem Pferd zu sitzen (welches vielleicht auch noch ein Schimmel, oder gar ein Wallach ist!?).
Wie wärs mit dem einfachen Merksatz: ein Fussballer bleibt ein Fussballer, auch wenn er per Definition und exakt genommen ein defeniver Linksaussen ist.

Und dann erklärt mir makeitso vielleicht doch nochmal, ob dieser Fussballer nun für die Radioübertragung überhaupt laufen soll oder nicht.
 
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Steinberg,
das nämlich ist fehlendes Rechtsverständnis. Leider.
Das Zitierte aus dem Duden sagt nämlich lediglich, dass eine Institution staatlich ist, aber nicht im Umkehrschluss, dass alles Staatliche eine Institution ist. Und was der Unterschied und vor allem die verfassungsrechtliche Bedeutung von Institution und Organ ist, empfehle ich einfach mal in Fachliteratur nachzulesen...es reicht auch ein Blick ins BVerfGG.
 
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Wenn ich einen Zeitungsbericht von gestern richtig in Erinnerung habe, sind künftig rund 5 Millionen Euro p.a. im Gespräch

Ob es dann wohl noch eine Radio-Berichterstattung über die Fußball-Bundesliga im jetzigen Umfang in den Öffis gibt?
 
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Dandyshore schrieb:
Steinberg,
das nämlich ist fehlendes Rechtsverständnis. Leider.
Ich mach mich nass. Du willst mir also allen Ernstes verklickern, dass das Bundesverfassungsgericht nicht "Institution" genannt werden kann und wenn doch, dann ist es ein "fehlendes Rechtsverständnis"???
Sag das mal bitte den Kollegenhttp://www.journalistenlinks.de/Institutionen_und_Institute/
(schau mal den ersten link) und dann nimm mal nen Tässchen Klostferfrau, vielleicht hilfts.
 
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da steht nirgendwo, dass man diese Institution nicht als solche bezeichnen darf.
Meinst du das eigentlich wirklich ernst? Du machst doch Comedy, oder?
 
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Da muß ich Steinberg nun wirklich mal recht geben, Dandy: Was Du hier verzapfst, ist wirklich dämlich: Klar ist das BVerfG ein Verfassungsorgan, das hat auch, soweit ich das verfolgt habe, niemand bestritten. Wo aber steht geschrieben, daß es deshalb nicht als Institution bezeichnet werden darf?
 
AW: Streit um Fußball-Hörfunkrechte

Apropos: hat ein Hirn im Fernsehen eigentlich einen Wert, wenn man es nicht sieht, aber ein anderer darüber redet? :D
 
AW: Streit um Fußball-Hörfunkrechte

Dandyshore schrieb:
Ach bitte...nur weil noch ein paar Kollegen über Bedeutung und Verfassungsstatus des Bundesverfassungsgerichts offenbar keine Ahnung haben, siehst du deren publizierte Wahrheit als ultima ratio an? Doch wohl nicht.
Vielleicht hilft aus der Selbstbeschreibung des BVerfGE:
"Das Bundesverfassungsgericht ist ein Verfassungsorgan."
Kann mich den Vorschreibern nur anschließen. Natürlich gibt es eine formale Selbstdefinition einer Behörde, eines Amtes oder Gerichts. Das spricht aber in keiner Form gegen eine einordnende Bezeichnung, mit der deren Status gekennzeichnet wird. Eine Institution ist (auch) ein Träger gesellschaftlicher Ordnung, der öffentlich anerkannt und garantiert ist. Passt doch, oder?

Zurück zum Thema: Verstehe nicht recht, warum Radioreportern gestattet werden muss, gratis von Fußballspielen berichten. Mag ja sein, dass in den 50ern Fußball noch wie eine öffentliche Sache gehandhabt wurde, weil es sich auch noch um gemeinnützige Sportvereine handelte, heute sind die Vereine aber ganz normale Wirtschaftsunternehmen mit Hausrecht. Und wenn diese sagen, ihr müsst zahlen, um über uns zu berichten, dann ist das eben Pech auf einem Nachfrage-Markt. Ich find's dann, wenn diese privatwirtschaftliche Sicht heute eben vorherrscht, eher vernünftig (Achtung: altes Argument), die Vereine im Gegenzug die horrenden Gebühren für Polizeieinsätze bei Bundesliga-Spielen zahlen zu lassen. Aber hoppla, das hat jetzt nichts mehr mit Radio zu tun ...:)
 
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Im Übrigens sind meine Augen auch Organe, und die leiden unter ganz merkwürdigen Zuckungen, seit ich diese Stuss-Diskussion hier lese. Wollt ihr vielleicht mal wieder über das eigentliche Thema reden?

Lieber Makeitso,

ich halte im Übrigen schon deine Argumentation für grotesk. Zumal sie unterstellt, dass die Leistung des entsprechenden Mediums erst beim Reporter beginnt. Was ist denn mit der Übertragung von Bild und/oder Ton? Nur mal als Beispiel, denn schon da beginnt deine Logik zu haken.
 
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Lukas schrieb:
Zurück zum Thema: Verstehe nicht recht, warum Radioreportern gestattet werden muss, gratis von Fußballspielen berichten. Mag ja sein, dass in den 50ern Fußball noch wie eine öffentliche Sache gehandhabt wurde, weil es sich auch noch um gemeinnützige Sportvereine handelte, heute sind die Vereine aber ganz normale Wirtschaftsunternehmen mit Hausrecht. Und wenn diese sagen, ihr müsst zahlen, um über uns zu berichten, dann ist das eben Pech auf einem Nachfrage-Markt.

Absolut richtig - ausserdem führte ich hier bereits an, dass TV-Sender, die nicht im Besitz der Übertragungsrechte waren, mit einer ähnlich gelagerten Klage bereits vor Jahren letztinstanzlich gescheitert sind.
 
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