Die BILD hat nichts aus Emden gelernt (s. meine Beiträge vom 12.04. und 30.03.) und zeigt schon wieder einen angeblichen Kinderschänder mit vollem Namen und sogar mit ungepixelten Bildern. Der Mann ist Radiomoderator bei einem winzigen mecklenburgischen Privatsender, also beileibe kein Prominenter.
Was, wenn auch er wieder unschuldig ist? Dann ist sein Leben nicht wegen des (dann falschen) Vorwurfs, sondern wegen der Berichterstattung darüber ruiniert.
Und wenn er für schuldig befunden wird? Dann wandert er hinter Gitter. Eine zusätzliche Bestrafung durch die BILD sieht unsere Rechtsordnung dann trotzdem nicht vor.
Andere Medien berichten über den Mann übrigens zurückhaltender, d.h. meist ohne Foto und mit abgekürztem Namen. Identifizierbar ist er allerdings auch dort, denn fast alle nennen seinen Arbeitgeber und die Zeit, zu der er gerade moderiert hat, als er festgenommen wurde. Auch das ist rechtswidrig, denn es kommt nicht darauf an, ob der volle Name des Mannes genannt wird, sondern nur darauf, ob man ihn anhand des Berichts identifizieren kann.