@DJ-Fingerhut: Was hat das mit dem Thema zu tun?
hefeteich schrieb:
Dann nehmen sie Dich gleich mit. Grundlage:
§ 113 StGB. Für so jemand ist immer noch Platz.
Deine offensichtliche Privatradioabneigung brauchst du nicht an mir auszulassen. Ich würde auch empfehlen, einfach mal logisch zu denken oder wenigstens mal
verstehen zu lernen, was ich aussagen will. Da hapert es irgendwie?
Und wenn du von Abläufen und Interna keine Ahnung hast, sei einfach still.
Was also wollte ich sagen: Normalerweise werden ausführende Organe erst beim Sender selbst vorstellig, also nach Empfang und Information des PDs über den Sachverhalt, dann die Verhaftung. Das ist der normale Weg, niemand weiss normalerweise, in welchem Komplex sich das Sendestudio befindet.
Ich habe mal einige Drähte glühen lassen und daher folgende Information, second hand:
Vom Zeitpunkt des Betretens des Senders bis zur Studiostürmung dürften nur wenige Minuten gelegen haben.
Das Gespräch mit dem PD war nur kurz, und als die Beamten sich davon überzeugt hatten, dass es mindestens eine Comoderatorin gab, war kein Halten mehr. Der Hinweis auf das nicht mögliche Entweichen aus dem Studio und der Hinweis auf die laufende Sendung halfen nicht. Man konnte es gerade noch so hinbiegen, dass nicht während eines offenen Mikrofons die Studiotür aufgerissen wurde.
Seltam und irgendwie unerklärbar ist auch die Tatsache, dass beim Eintreffen vor dem Polizeirevier bereits zwei Zeitungsfotografen und ein Kameramann eines lokalen TV-Senders anwesend waren. Wer hat diese in dieser kurzen Zeit informiert? Aus dem Sender soll es keiner gewsen sein...
Selbst sein Rechtsanwalt hält die Sache für übertrieben durchgeführt. Und in im Internet nachzulesenden Kommentaren äussern sich Juristen sehr verwundert über die rüde Vorgehensweise.
Das alles unbenommen von der Schuld oder Nichtschuld. Eine Verhaftung kurz nach 10 Uhr hätte genau den gleichen Effekt gehabt, wäre aber unspektakulärer gewesen. Denn ein Entkommen gab es nicht, eine Fluchtgefahr war nicht gegeben.