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Sway2005 schrieb:Was sind Voraussetzungen für eine Vereingründung?
...und Plupp... bist du weg vom Fenster
Richtig. Rein formell ist das Möglich. Praktisch aber nicht. Es würde den Verein zerbrechen lassen. Zu dem die Mitglieder Freunde sind. Nicht jeder beliebige kann und soll dem Verein beitreten. Ich denke an ca. 15-20 Mitglieder aus dem Bekanntenkreis.
Seek
Eine Verschwörung würde mich als Gründer absetzen können. Doch würde dann das System sofort offline sein. Eine solche Verschwörung würde zu einem Ende des Sendebetriebes führen. Da ich eine dezentrale online Sende-Automation entwickelt habe, die ohne einen Broadcaster auskommt, kann ich das Ding im Notfall einfach abschalten und niemand hätte etwas davon...
Ich denke, wenn man einfach nett ist und menschlich zueinander, passiert sowas auch nicht. Und sobald ein Mitglied Unruhe stiftet, wird es eh ausgeschlossen.
Ein geschlossenen Verein gibt es soweit ich weiss noch nicht. du wirst nicht umhinkommen, Leute aufnehmen zu müßen die sich dafür interessieren.
Zu dem es so ist, dass ein Vereinsmitglied nicht gleich Musikredakteur ist - sondern über diese Frage der Vorstand mehrheitlich entscheiden muss.
Ich sage ja, dass ich weiß, dass es ein Risiko für mich ist - das will ich aber eingehen und plediere auf das Gute im Menschen
Also wenn es alles Freunde sind, Ihr nett und lieb zueinander seid und keiner dem anderen was böses will, braucht es m.E. keinen rechtlichen Rahmen.
Und wenn es schon einer sein muß, warum dann unbedingt ein Verein? Eine GbR wäre imho viel sinnvoller. Da kann man sich per Vertrag auch eine "Vormachtstellung" sichern.
Vielleicht hast du ja Verwandte in Großbritannien, dann kannst du für 15 Euro eine LTD gründen, das ist rechtlich mit einer GmbH gleichgesetzt. Ansonsten bleibt dir nur eine Gbr.
Aber zurück zum Thread, es geht ja um Vor- und Nachteile. Deswegen meine etwas kritische Anmerkung zu einem Verein.
Doch als Verein werden keine zu verteuernden Gewinne produziert. Das ist uns wichtig.
Nun, die Rechenschaft dem Finanzamt gegenüber ist Verwaltungsaufwand, dem wir uns als GbR oder GmbH nicht stellen wollen
...es ist ein Gerücht, daß ein Vereinsvorstand wählbar sein muß man kann auch einen Verein gründen, in welchem der Vorstand durch sich selber bestellt wird, so funktionieren zum Beispiel die meisten Baugenossenschaften ...
...dann kommt noch dazu, daß ihr sehr wahrscheinlich keine Gemeinnützigkeit erhalten werdet, da Internetradio an sich kein förderungswürdiger Zweck im Sinne der Abgabenordnung ist ...
Großmarkt einkaufen gehen *ggg*
Und ich mir nicht sicher bin, ob der Art Klauseln notwendig sein müssen...
Da kommen wir der Sache schon deutlich näher! Genau! Was könnte man den Kollegen vom Amt der Ämter klar machen, womit eine solche Zustimmung passiert?
der Sport (Amateursport, Schach),
die Jugend- und Altenhilfe,
das öffentliche Gesundheitswesen,
der Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz,
die Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung,
die Kunst, Kultur und Religion,
das Wohlfahrtswesen,
die Völkerverständigung und Entwicklungshilfe,
der Heimatgedanke,
die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens (aber: ausdrücklich
nicht gehören dazu Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher
Art verfolgen oder auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind),
die Rettung aus Lebensgefahr,
die Verkehrssicherheit und die Unfallverhütung,
der Feuerschutz und der Zivilschutz,
der Tierschutz,
die Verbraucherberatung,
die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Förderung des Schutzes
von Ehe und Familie.
Darüber hinaus sind auch einige ganz bestimmte (nicht gewerblich betriebene)
Freizeitaktivitäten in den Kreis der begünstigten Zwecke einbezogen:
die Tierzucht, die Pflanzenzucht und die Kleingärtnerei,
das traditionelle Brauchtum einschließlich des Karnevals,
der Fastnacht und des Faschings,
die Soldaten- und Reservistenbetreuung,
das Amateurfunken, der Modellflug und der Hundesport.
Fördervereine
werden künftig nur noch dann als gemeinnützig anerkannt, wenn der in der
Satzung angegebene Empfänger der Mittel seinerseits die Vorraussetzung der
Gemeinnützigkeit erfüllt. Fördervereine sollten deshalb darauf achten, dass auch
die nach ihrer Satzung begünstigten Mittelempfänger, bei denen es sich um
so genannte Betriebe gewerblicher Art der öffentlichen Hand handelt (z. B.
kommunaler Kindergarten, Museum, Theater oder kommunales Altenpflegeheim)
eine den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben genügende Satzung
haben bzw. sich vor dem 30.06.2003 eine solche Satzung gegeben haben.
Also wir haben sie in den DIRV e.V. bewusst nicht eingebaut wenn jemand meint, es besser zu können, dann soll er es versuchen... allerdings ist das auch eine etwas andere Grundlage.
der Staat braucht ja schliesslich jede Menge Geld....
Es gibt eine Liste "besonders förderungswürdiger Vereinszwecke"
Nu haben se halt ne Steuererklärung mit ner Serie "Nullen" bekommen... selber schuld...