AW: Bürgerfunk in NRW – weg damit!
(der war gut!)
ein feinmaschiges Lokalangebot
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ein feinmaschiges Lokalangebot
Ein Energy RR wird es wohl nie geben. Wenn überhaupt dann kann allenfalls mit der Digitalisierung des Hörfunks eine weitere landesweite Privatradiokette entstehen. Und wer die veranstalten darf, kann man sich an 3 Fingern abzählen.Sehe ich genau so. Ich würde mich über zwei weitere Landeswellen freuen.. Ein "Energy RR" währe doch mal was... Die EMA wie auch MA sind in NRW eh ein Witz. Na lassen wir das, sonst fang ich wieder an zu kotzen. NKLs werden schon garnicht gewollt weil selbst diese in diesem System eine zu große Konkurenz darstellen würden!
Gute Frage !! Als es darum ging die Richtlinien für anerkannte Radiowerkstätten festzulegen, war in der Tat ein LFM-Mitarbeiter im Ländle unterwegs um sämtliche Werkstätten zu besuchen und die Vorrausetzungen für die Anerkennung zu prüfen.Es wird die Strukturschwachengebiete treffen, in denen nur eine Tageszeitung erscheint. Ich frage mich nur, ob die LfM nicht jährlich jede Radiowerkstatt besucht?
Hörer, die erst einmal weitergedreht haben, verweilen auch sehr oft am nächsten Tag auf einer anderen Frequenz.
Zum Bürgerfunk: Damit er in der Lage ist, gesellschaftsrelevant zu senden, muss er sich nun mal ans Umgebungsformat annähern. Dann klappt's auch mit der "Message". Es gibt real existierende Beispiele in der Medienwelt sowie Ratgeberbücher, die einem erklären, wie man auch Gartentipps oder die Kritik am Stadtrat unterhaltsam rüberbringen kann. Medienkompetenz heißt auch, nicht nur seinen eigenen Macher-Kopf durchzusetzen.
Oh ja, mit solchen Sendungen hatte ich schon so meine Erfahrung. Aber das was dabei heraus kommt bzw. kommen wird, muß der angepeilten Qualitätssteigerung nicht unbedingt Zugute kommen.Und mal ehrlich, wenn die Grundschüler erst ab 21 Uhr funken dürfen, wird wohl kaum jemand der betroffenen Schule, geschweige anderer Einrichtungen zuhören können. Denn dann ist für Grundschüler meistens Schlafenszeit !!!.Gut, dass diese Diskussion bald der Vergangenheit angehören wird. Dann werden wir im Bürgerfunk ausschließlich die X-te Sendung einer Grundschule hören, in der die Kinder ihre Lehrer anpreisen.
Interessant !!! Das heißt die Sender sind zukünftig nicht mehr zur Ausstrahlung der Sendung verpflichtet. Was wiederum heißt, das eine BF-Sendung unter Umständen auch abgelehnt werden könnte, wenn dem CR des Lokalsenders die "Bürgerfunknase" nicht passt. Ablehnungsgründe für einzelne Sendungen werden sich da sicher finden lassen , z.B. "kein förderwürdiger Beitrag usw." und schon ist man nicht gewünschte Beiträge seitens des Lokalsenders los, oder?Das abspielen der Bürgerfunks wird dann zur freiwilligen Leistung der Sender. Alle beklagten Probleme werden sich erübrigt haben.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP schrieb:(6) § 72 wird wie folgt geändert:1.
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:„
(1) Der Bürgerfunk im lokalen Hörfunk dient dazu, das lokale Informationsangebot zu ergänzen und den Erwerb von Medienkompetenz, insbesondere von Schülerinnen und Schülern, zu ermöglichen und damit auch zur gesellschaftlichen Meinungsbildung beizutragen.“
2. Der bisherige Absatz 1 wird Absatz 2 und wie folgt gefasst:
„(2) Bürgerfunk im lokalen Hörfunk wird von Gruppen betrieben, die im Verbreitungsgebiet eines lokalen Hörfunkprogramms tätig sind, über eine geeignete Qualifizierung verfügen und nicht die Befugnis zur Gründung einer Veranstaltergemeinschaft haben. Die Mitglieder der Gruppen müssen ihre Hauptwohnung im Verbreitungsgebiet haben. Das Nähere regelt die LfM durch Satzung. Darin ist festzuschreiben, dass eine geeignete Qualifizierung die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme erfordert."
4. Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und wie folgt gefasst:
„(4) Die Veranstaltergemeinschaften (§ 58) sollen (statt: müssen) in ihr Programm Programmbeiträge von Gruppen im Sinne der Absätze 1 bis 3 von täglich höchstens 60 Minuten abzüglich der Sendezeiten für Nachrichten, Wetter- und Verkehrsmeldungen und Werbung einbeziehen. Nicht in Anspruch genommene Sendezeit kann die Veranstaltergemeinschaft selbst nutzen. Das Nähere regelt die LfM durch Satzung.“
5. Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und wie folgt gefasst:„(5) Der Bürgerfunk soll landesweit einheitlich im Programmschema der lokalen Hörfunkprogramme werktags in der Zeit zwischen 21 Uhr und 22 Uhr verbreitet werden. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen soll der Bürgerfunk gemäß Absatz 4 zwischen 19 Uhr und 21 Uhr verbreitet werden. Abweichend von diesen Regelungen können zur Förderung der Medienkompetenz durch Schulprojekte im Einvernehmen mit der Veranstaltergemeinschaft besondere zusätzliche Sendezeiten vereinbart werden. Das Nähere regelt die LfM durch Satzung.“
1. In § 73 Absatz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Die redaktionellen Inhalte der Programmbeiträge müssen einen lokalen Bezug zum Verbreitungsgebiet haben und sind in deutscher Sprache zu gestalten.“
Der Bürgerfunk soll landesweit einheitlich im Programmschema der lokalen Hörfunkprogramme werktags in der Zeit zwischen 21 Uhr und 22 Uhr verbreitet werden. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen soll der Bürgerfunk gemäß Absatz 4 zwischen 19 Uhr und 21 Uhr verbreitet werden.
Die redaktionellen Inhalte der Programmbeiträge müssen einen lokalen Bezug zum Verbreitungsgebiet haben und sind in deutscher Sprache zu gestalten.“
Danke für die Info 104.6 Hörer. Aber ob so ein Schulprojekt in der Praxis auch tatsächlich die zusätzliche Sendezeit erhält und vorallem wann, möchte ich Augenblicklich noch in Frage stellen .Vielleicht gibt die LFM Satzung da ja weiteren Aufschluß. In der Praxis denke ich jedoch , das eine Einigung bezüglich weiterer Sendezeit bei Schulprojekten eher mit dem CR eines Lokalradios zu regeln ist und weniger mit der VG. Was mich jedoch neugierig machen würde wäre, wie die LFM so ein Schulprojekt definiert. Können z.B.ein paar Schüler von Schule x zu Radiowerkstatt y gehen und ein Schulprojekt starten oder gibt es da ganz besondere Spielregeln? Möglicherweise sind die "Betreuer" solch eines Projektes ja auch schon in der Satzung aufgeführt.Ich denke jedenfalls nicht, das in den Schulen von NRW noch Studios für den BF eingerichtet werden.Abweichend von diesen Regelungen können zur Förderung der Medienkompetenz durch Schulprojekte im Einvernehmen mit der Veranstaltergemeinschaft besondere zusätzliche Sendezeiten vereinbart werden.
Wenn ich das so lese, könnte man dies auch so verstehen, das die Lokalsender zwar BF-Sendungen ausstrahlen sollen, dies aber nicht müssen. Es scheint wohl zukünftig im Ermessen des Lokalsenders zu liegen ob ein Beitrag auf Sendung geht oder nicht. Im Grunde könnte man dann theoretisch auch sämtliche Sendungen ablehnen und den BF in seiner Ausstrahlung ständig behindern.4. Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und wie folgt gefasst:
„(4) Die Veranstaltergemeinschaften (§ 58) sollen (statt: müssen) in ihr Programm Programmbeiträge von Gruppen im Sinne der Absätze 1 bis 3 von täglich höchstens 60 Minuten abzüglich der Sendezeiten für Nachrichten, Wetter- und Verkehrsmeldungen und Werbung einbeziehen. Nicht in Anspruch genommene Sendezeit kann die Veranstaltergemeinschaft selbst nutzen. Das Nähere regelt die LfM durch Satzung.“
Da würde mich in der Tat die Satzung interessieren. Denn das mit der Qualifizierung ist hier recht "schwammig" vormuliert. Insbesondere interessiert mich ob bisherige und ehemalige BF-ler noch mal "die Schulbank" drücken müssen oder ob dies zukünftig speziell für "Neulinge" gelten soll.2. Der bisherige Absatz 1 wird Absatz 2 und wie folgt gefasst:
„(2) Bürgerfunk im lokalen Hörfunk wird von Gruppen betrieben, die im Verbreitungsgebiet eines lokalen Hörfunkprogramms tätig sind, über eine geeignete Qualifizierung verfügen und nicht die Befugnis zur Gründung einer Veranstaltergemeinschaft haben. Die Mitglieder der Gruppen müssen ihre Hauptwohnung im Verbreitungsgebiet haben. Das Nähere regelt die LfM durch Satzung. Darin ist festzuschreiben, dass eine geeignete Qualifizierung die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme erfordert."
@TweetyDer Bürgerfunk soll landesweit einheitlich im Programmschema der lokalen Hörfunkprogramme werktags in der Zeit zwischen 21 Uhr und 22 Uhr verbreitet werden. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen soll der Bürgerfunk gemäß Absatz 4 zwischen 19 Uhr und 21 Uhr verbreitet werden.
guckst du hier:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...uergerfunk.jsp
ist noch im gesetzgebungsverfahren.
das echte Leben wird weiter "irgendetwas" produzieren, mit dem beide Seiten nicht glükich sein werden, vermute ich mal.....
Ich hätte noch die gesplittete Variante auf einer oder sogar zwei Kabelfrequenzen im Angebot Zumindest liefe er dann noch auf UKW.Achtung. Eines Tages machen die Lokalsender ein Splittung und senden auf ihren Internetstreams die Variante "mit Bürgerfunk", während auf UKW das "richtige" Programm läuft. Aber ihr Bürgerfunker lasst euch ja gerne einlullen......
Da könntest Du recht haben, aber bevor das neue Gesetz dann auch in Kraft tritt, werden noch ein paar weitere Monate ins Land ziehen.Wie ich unsere Volksvertreter kann, dauert dass wohl noch. Dann ist wohl vor Sommer mit keiner Entscheidung zu rechnen.
..sagen wir mal Jan.08.....
Wenn überhaupt.
Etwas aktueller scheint dagegen die CDU-Fraktions-Presse zu sein - schaust Du hier:
http://cdu-nrw-fraktion.de/?id=405&t...;tt_news]=3616
Leider stimmen Ziel und Wirklichkeit nicht immer so ganz überein. Ich denke auch, dass es frühestens zum Sommer in Kraft tritt.
Nichts anderes habe ich festgestellt, wenn man mal von dem inhaltlichen "Unsinn" der ursprünglichen PM absieht. Aber der wird wohl gemäss den Wünschen von Radio NRW inzwischen fast länderübergreifend verbreitet und in Hessen von Parteifreundinnen sogar als "vorbildlich" dargestellt ( was ist denn daran dann noch Bürgerfunk ?? ).Wenn es denn tatsächlich "günstig" für die Regierungsparteien läuft und im Sommer das Gesetz in welcher Form auch immer verabschiedet wird, dann wird es dennoch einige Monate dauern bis die Richtlinien so wie vom Gesetzgeber gewünscht auch umgesetzt werden.
Da kann man nur hoffen das dieser "Gesetzesentwurf" nicht auch noch zum Vorbildcharakter für andere Bundesländer und deren medienrechtliche Entscheidungen wird. Interessant ist allerdings das nur "Parteifreundinnen" in Hessen davon so begeistert sind.Nichts anderes habe ich festgestellt, wenn man mal von dem inhaltlichen "Unsinn" der ursprünglichen PM absieht. Aber der wird wohl gemäss den Wünschen von Radio NRW inzwischen fast länderübergreifend verbreitet und in Hessen von Parteifreundinnen sogar als "vorbildlich" dargestellt ( was ist denn daran dann noch Bürgerfunk ?? ).