Presseinformation
Berlin, 22. Januar 2013
GVL erwirkt einstweilige Verfügung gegen Sonixcast
Kanadischer Webradio-Provider wirbt irreführend mit Lizenz /
Landgericht Hamburg erklärt deutsches Recht für anwendbar
Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) hat
gegen den kanadischen Webradio-Provider Sonixcast eine
wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg
erwirkt. Hiernach ist es Sonixcast verboten, durch Werbung weiterhin den
irreführenden Eindruck zu erwecken, dass Betreiber ihr Webradio in
Deutschland mit einer Lizenz der kanadischen Urheber-
Verwertungsgesellschaft SOCAN legal ausstrahlen können. Tatsächlich sind
mit dieser Lizenz nicht die Leistungsschutzrechte und Vergütungspflichten
abgedeckt, die von der GVL für die ausübenden Künstlern und Labels
eingezogen werden. Die GVL lässt die bislang nicht rechtskräftige
einstweilige Verfügung nun zustellen.
„Webradios sind ein wichtiger Wachstumsmarkt für die Musikbranche. Es ist
unser Anspruch, durch eine angemessene Lizenzierung den Betrieb zu
ermöglichen und so eine sich verändernde Mediennutzung aktiv
mitzugestalten“, betonen Guido Evers und Dr. Tilo Gerlach, die beiden
Geschäftsführer der GVL. „Die Entscheidung des Landgerichts in Hamburg
ist die rechtliche Bestätigung unserer Lizenzierungspraxis.“ Für
Webradiobetreiber in Deutschland ist die SOCAN-Lizenz via Sonixcast
unzureichend und ersetzt nicht die notwendigen Lizenzzahlungen für das
Senden von Tonträgern an die GVL.
„Das Landgericht Hamburg hat deutsches Recht für anwendbar erklärt,
weil der beabsichtigte Abrufort dieser Webradios Deutschland ist. Dass für
die Sendung eine technische Infrastruktur im Ausland – hier in Kanada –
genutzt wird, ist demnach nicht relevant“, erklärt GVL-Justitiar Burkhard
Sehm die einstweilige Verfügung. Dadurch entsteht den deutschen
Webradiobetreibern eine Vergütungspflicht gegenüber der GVL, die die
Gelder dann an die ausübenden Künstler und Labels verteilt.
Die GVL ist die einzige Verwertungsgesellschaft für Künstler und
Tonträgerhersteller in Deutschland. 1959 gegründet, vertritt die GVL
inzwischen weltweit mehr als 140.000 Künstler und Veranstalter sowie über
28.000 Labels in der Wahrnehmung ihrer Leistungsschutzrechte.
Gleichberechtigte Gesellschafter sind die Deutsche Orchestervereinigung
e.V. (DOV) und der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI).
Kontakt:
Hendrik Gerstung (Leiter Kommunikation und PR)
Tel.: +49 (0)30 – 48 483 – 880
E-Mail:
gerstung@gvl.de
www.gvl.de