Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6

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Ok klar....iss exemplarisch.
Also verdient der Künstler egal an welcher Form gleich viel?!

Wobei das bei den digitalen Songs auch auf das Downloadportal ankommt. Ich kenne z.B. eines, wo der Künstler mit 67% des Verkaufserlöses vergütet wird, dafür darf aber auch nur Independent-Musik eingestellt werden. Das ist aber wieder ein anderes Thema.
 
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Also beim Verteilungsschlüssel der Verwertungsgesellschaften und Rechteschützer hält sich mein Mitleid kleinen Bands gegenüber doch in Grenzen.

Wie bobbe und Steve Wilson schon bemerkten zahlt man Gema und GVL (nicht gerne und weil man es muss) weil Bands groß und Klein, Indie oder Major diesen Vereinen beitgetreten sind. also sind diese aufgerufen gegen diese Ungerechtigkeiten aufzustehen...was zu unternehmen.

Gerne auch mit der Unterstützung der Radios bzw. unserem.

Allerdings mache ich mir doch nicht ständig die Sorgen derer zu eigen die wohl wissend sind und zudem auch lesen können was sie letztendlich unterschreiben.

Ich bin nachwievor genau wie bobbe der Meinung das die Vernunft gesiegt hat.

Es kann nicht angehen das der Förderer die Last derer zahlt die diese Fehler machen.

Wer berühmt werden will um jeden Preis und diesem Verein beitritt oder sich von Label nötigen lässt dies zu schlechten Konditionen zu tun, soll das dann auch ausbaden oder auf bessere Zeiten warten.

Hart... aber nun mal die Wahrheit.
 
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Hallo Jungs, Mädels und Krachmacher!:wow::wow:

So ich habe heute eine Antwort bekommen von der GVL und die laute'' der Artikel 6 wird soweit außerkraft gesetzt und wird weiter so gehandhabt wie im Jahr zuvor, also wir brauchen keine Daten an die GVL senden, sie können sich aber das Recht rausnehmen, es doch zuverlangen, dann aber mit 3 monatiger Vorankündigung.''
Um nicht zusagen, ich habe den selben Vertrag aus den Jahr 2008 wieder bekommen, selbe Konditionen, selbe Rechte und Pflichten.


MfG dat Sternchen
 
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Vergiss aber nicht dazuzuschreiben, dass es sich dabei um eine Ausnahmegenehmigung handelt, die Du extra beantragt hast! ;)
 
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Vergiss aber nicht dazuzuschreiben, dass es sich dabei um eine Ausnahmegenehmigung handelt, die Du extra beantragt hast! ;)

Nein, ich habe nur angefragt wie es sich verhält nun mit dem Artikel 6 für nichtkommerzielle Radios und was so an Gerüchten sich im Umlauf befindet.
Es kam eine Entschuldigung das sie vergessen hatten einen Anhang mitzusenden, wo erläutert ist, daß dieser Artikel weiter so behandelt wird wie letztes Jahr (08). Ich habe nicht um eine Ausnahmereglung gebeten, nur gefragt wegen der Schnittstelle und wie die Infos und Playliste aussehen soll. Mehr wollt ich net wissen.
MfG Sternchen
 
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Hallo.

Auch unser Sender hat wegen der Realisierung (Format u.s.w.) angefragt bei der GVL.
Nicht wegen einer Ausnahmegenehmigung oder so etwas.
Wir haben ein kleines "Chatradio" absolut "ohne kommerzielle Nutzung".
Die Antwort kam prompt und mittlerweile auch schriftlich:
Es bleibt vorerst alles so, wie bisher.
Wir müssen "noch" nichts speichern und übertragen.
Mal gucken, wie lange es so bleibt.

LG
Sven
 
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Huhu erstmal...

bin ganz neu in eurem Forum und hab mir mal das gesamte durchgelesen.
Da wir auf 1.1.09 ein Webradio planen hab ich mir auch mal die Verträge der GVL durchgschaut und auch der betreffenden Person einige Mails diesbezüglich geschickt mit der Bitte dies zu beantworten. Das tat der Herr von der GVL auch und somit ergibt sich aus den Mails wo ich geschrieben habe folgende Grundlage.

Auf die Nummerangabe verzichtet die GVL auch weiterhin. Der Passus für die Suspendierung hat auch 2009 bestand, so wie es bis jetzt war.
Auch die aufkommende Frage wegen Wunschbox, ob diese ab 2009 nicht mehr erlaubt ist, hat der Herr mit klarem Nein beantwortet. Also kann man auch 2009 eine WB betreiben.

Gruss
6cd10
 
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Hallo und willkommen im Forum.

Nun hat aber die ganze lange Diskussion hier bislang gezeigt, dass man bei der GVL willens ist, die Zügel u.U. anzuziehen.
Freuen wir uns also, das ein Vertragsbestandteil ausgesetzt ist, damit aber nicht wirkungslos wird. Vielmehr sollten wir die Zeit nutzen, unsere Archive auf Vordermann zu bringen - wenn das noch nicht geschehen ist.

Wenn das mit der Schnittstelle denn dann mal wirklich umgesetzt wird - über Sinn und Unsinn will ich gar nicht streiten -, geht das Geheule wieder von vorne los und keiner will von was gewusst haben und das kommt vollkommen überraschend und und und ... :rolleyes:

Vielleicht kommt je eines schönen Tages die Gema und sagt "Freut uns, was die GVL mit den LCs macht, aber wir wollen mehr für die Künstler und Produzenten tun und wollen jetzt die ISRCs gemeldet bekommen."
Juchhu!

Wir haben den Warnschuss laut und deutlich vernommen, also werden wir produktiv und bauen die Titelinformationen aus.

Gruß, Uli
 
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Ein sinnvolles Schlusswort von dir, Uli!

Gott sei Dank, ist aber der Passus fürs erste ausgesetzt.... NUn haben wir alle mehr Zeit, wie du richtig gesagt hast, unser Archiv entsprechend vorzubereiten und die "Technik" die benötigt wird, zu realisieren :)
 
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ja denn sie ist nicht nur Zitat "scheisse" sondern obendrein im Sinne ihres eigentlichen Nutzens sinnfrei weil sie denenm denen sie nützen soll in der Theorie, in der Praxis nicht nützt. Insofern ist das ganze Verfahren zu hinterfragen .. ich weiss das ist querdenken und in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere bei (pseudo)Autoritatsgläubigen Menschen unbeliebt... stört mich aber nicht :)
 
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Kann man den neuen Vertrag irgendwo komplet einsehen?

Wenn nein - weiß jemand ob die Kosten für kommerzielle Radios sich verändert haben ( teurer/billiger ?!).

Leider finde ich hierrüber keinerlei Informationen
 
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Und wie sieht das aus mit Sendern, die Musik spielen, die weder LC noch EAN noch Katalognummer (sofern Katalognummer nicht eine internationale Nummer ist, die mir bisher unbekannt ist) hat.
Ich denke da mal ganz konkret an unser eigenens Projekt, auf dem wir vorrangig (okay, fast ausschließlich) asiatische Musik spielen. Wonach richten wir uns dann?
 
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Korrigiere, Katalognummer ist vorhanden, aber trotzdem, wir die dann von der GVL anerkannt oder kann es sein dass mir eine Abmahnung droht?

Katalognummer z.B. für eine Single CD, die bei uns liegt: AVCD-30147
 
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Welche Fragen hat denn dein Anruf bei der GEMA konkret offengelassen?
Haben sie dir deine Frage nicht ausreichend beantwortet?
 
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Und wie sieht das aus mit Sendern, die Musik spielen, die weder LC noch EAN noch Katalognummer (sofern Katalognummer nicht eine internationale Nummer ist, die mir bisher unbekannt ist) hat.
Ich denke da mal ganz konkret an unser eigenens Projekt, auf dem wir vorrangig (okay, fast ausschließlich) asiatische Musik spielen. Wonach richten wir uns dann?

Sofern die Musik nicht in Deutschland erhältlich ist müsstest du Dich an die jeweiligen Label wenden um eine Lizenz zu erhalten.
 
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Sofern die Musik nicht in Deutschland erhältlich ist müsstest du Dich an die jeweiligen Label wenden um eine Lizenz zu erhalten.

Jein. Die GEMA/GVL hat mit vielen Ländern Verwertungsabkommen. Du kannst aus diesen Ländern normalerweise legal erworbenes Material spielen ohne zusätzliche Rechte einholen zu müssen. Welche Länder das sind erfährst du natürlich "wie so oft" bei der GEMA/GVL.
 
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Jein. Die GEMA/GVL hat mit vielen Ländern Verwertungsabkommen. Du kannst aus diesen Ländern normalerweise legal erworbenes Material spielen ohne zusätzliche Rechte einholen zu müssen. Welche Länder das sind erfährst du natürlich "wie so oft" bei der GEMA/GVL.

Ein wenig vorgearbeitet habe ich dazu schon. Legal erworbenes Material = importierte CDs? Wenn ja, dann ja ^^

Wenn dieses Verwertungsabkommen, von dem du sprichst, das Gegenseitigkeitsabkommen meint, dann passt das auch. Japan z.B. ist da drin, das heißt das dürfte ich dann spielen, ohne jeden einzelnen Künstler, Interpreten oder Sänger um Erlaubnis zu bitten?

@sendmail: der GEMA (!) ist es (Zitat) "wurscht" (Zitat Ende) woher die Musik kommen, und wenn sie aus Turkmenistan käme. Aber ich rede hier von der GVL, un denen ist das (leider) nicht egal!
 
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Wenn dieses Verwertungsabkommen, von dem du sprichst, das Gegenseitigkeitsabkommen meint, dann passt das auch. Japan z.B. ist da drin, das heißt das dürfte ich dann spielen, ohne jeden einzelnen Künstler, Interpreten oder Sänger um Erlaubnis zu bitten?

Ja, mir fiel das Wort eben nicht mehr ein. Laut vorsprech: Gegenseitigkeitsabkommen... *herrje*
 
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Wie Commander_Keen schon sagte beruht das ganze auf den Gegenseitigkeitsverträgen. Mit Japan besteht, wie gesagt, ein solcher Vetrag, mit anderen asiatischen Ländern (darunter Korea und Taiwan) nicht. D.H. dort müssen wir als Webradio jedes einzelne Label anschreiben und um die Erlaubnis bitten, diese Lieder spielen zu dürfen ^^ Das wird cool, da lernen wir doch gleich neue Fremdsprachen (und nein, dass ist KEINE Ironie!)
 
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Ich finde diesen GVL Vetrag mittlerweile sittenwiedrig und werde die Machenschaften dieses Monopolisten Anwaltlich prüfen lassen. Dieser Vertrag verstösst meines Erachtens gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Hier wird klar unter dem Deckmantel des Urheberrechts, die freie Entfaltung der Medien im Netz unterdrückt und zensiert. Es entsteht der Eindruck, als würde die GVL in Sendeabläufe und Sendegestalltung eingreifen und das ist ein klarer Verstoss gegen den Rundfunkstaatsvertrag!
 
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