"Privatradios droht nach Höchstgericht-Entscheid Lizenzentzug - Nach Urteil des Verwaltungsgerichtshofs - Kronehit Graz und Welle Salzburg betroffen - Warnung vor "Flächenbrand"
Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) sorgt in der heimischen Privatradio-Branche für Unruhe. Das Höchstgericht spricht in zwei Erkenntnissen Kronehit Graz und der Welle Salzburg die Rechtskraft ihrer Privatradio-Lizenzen ab, berichtet die Tageszeitung "Die Presse" in ihrer Freitag-Ausgabe. Demnach gab der VwGH den Beschwerdeführern - unter anderem "Radio Energy" - Recht und hob damit einen Bescheid des Bundeskommunikationssenats (BKS) auf. Dieser muss nun die Lizenzen neu vergeben.
Bei einer neuerlichen Ausschreibung der Lokalradiolizenzen seien nach Meinung von Juristen die derzeitigen Inhaber von der Vergabe ausgeschlossen, heißt es in der "Presse" weiter. Die Lizenz könne lediglich an jene Radioveranstalter vergeben werden, die berufen haben. Radio Energy hatte in der Beschwerde argumentiert, dass Kronehit Graz und Welle Salzburg die dem Antrag auf Vergabe der Lizenz beigelegten Gesellschaftsverträge zwischen der Antragstellung und der Entscheidung des Senats unzulässig verändert hätte. Konkret gehe es darum, dass in den Verträgen zunächst ein vorgeschriebener Passus fehlte, wonach Anteile nur mit Zustimmung aller Gesellschafter verkauft werden dürfen.
"Zehn Jahre Behördenpraxis" ausgehebelt
Der BKS hat nun sechs Monate Zeit, die Lizenzen neu zu vergeben. Kronehit-Geschäftsführer Ernst Swoboda zeigte sich in einer ersten Reaktion gelassen. Man werde gegen eine Neuvergabe der Lizenz beim Verfassungsgerichtshof vorgehen. "Wir gehen davon aus, dass spätestens der Verfassungsgerichtshof dem Spuk ein Ende macht", so Swoboda zur "Presse". Das Urteil bedeute auch, dass "zehn Jahre Behördenpraxis ausgehebelt werden". Swoboda warnt vor einem "Flächenbrand", der auch für andere Privatradios zum Lizenzverlust führen könnte. "Da muss auch medienpolitisch etwas passieren." (APA)
Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) sorgt in der heimischen Privatradio-Branche für Unruhe. Das Höchstgericht spricht in zwei Erkenntnissen Kronehit Graz und der Welle Salzburg die Rechtskraft ihrer Privatradio-Lizenzen ab, berichtet die Tageszeitung "Die Presse" in ihrer Freitag-Ausgabe. Demnach gab der VwGH den Beschwerdeführern - unter anderem "Radio Energy" - Recht und hob damit einen Bescheid des Bundeskommunikationssenats (BKS) auf. Dieser muss nun die Lizenzen neu vergeben.
Bei einer neuerlichen Ausschreibung der Lokalradiolizenzen seien nach Meinung von Juristen die derzeitigen Inhaber von der Vergabe ausgeschlossen, heißt es in der "Presse" weiter. Die Lizenz könne lediglich an jene Radioveranstalter vergeben werden, die berufen haben. Radio Energy hatte in der Beschwerde argumentiert, dass Kronehit Graz und Welle Salzburg die dem Antrag auf Vergabe der Lizenz beigelegten Gesellschaftsverträge zwischen der Antragstellung und der Entscheidung des Senats unzulässig verändert hätte. Konkret gehe es darum, dass in den Verträgen zunächst ein vorgeschriebener Passus fehlte, wonach Anteile nur mit Zustimmung aller Gesellschafter verkauft werden dürfen.
"Zehn Jahre Behördenpraxis" ausgehebelt
Der BKS hat nun sechs Monate Zeit, die Lizenzen neu zu vergeben. Kronehit-Geschäftsführer Ernst Swoboda zeigte sich in einer ersten Reaktion gelassen. Man werde gegen eine Neuvergabe der Lizenz beim Verfassungsgerichtshof vorgehen. "Wir gehen davon aus, dass spätestens der Verfassungsgerichtshof dem Spuk ein Ende macht", so Swoboda zur "Presse". Das Urteil bedeute auch, dass "zehn Jahre Behördenpraxis ausgehebelt werden". Swoboda warnt vor einem "Flächenbrand", der auch für andere Privatradios zum Lizenzverlust führen könnte. "Da muss auch medienpolitisch etwas passieren." (APA)