Internetradiofan schrieb:
Wer hat wirklich das Sagen, wer senden darf und wer nicht?
Die LfM, die Medienkommission oder die Landesregierung?
Die Politik schafft die Rahmenbedingungen und ändert ggf. das Gesetz, wenn's nicht so läuft wie gedacht. Angesichts der Tatsache, daß gesetzlich Konkurrenz ja möglich ist, haben die Abgeordneten ihren Job ja getan. Ließe sich bloß noch fragen, ob sie nicht reagieren sollten, wenn sie erkennen, daß es schiefläuft.
Die Regierung, also die Staatskanzlei, prüft die Bedarfe, die durch Antrag bei der LfM entstehen, und ordnet der LfM ggf. eine entsprechende Frequenz zu. Allerdings ist es die LfM, die die Bedarfsmeldungen an die Staatskanzlei richtet. Der Rest ist, denke ich, klar.
Die Medienkommission ist ein Organ der LfM und entscheidet über die Vergabe von Frequenzen an Veranstalter. Das andere Organ der LfM ist der Direktor, dem das erste Organ i.d.R. folgt.
Letztendlich ist die Verwaltung, also die LfM, immer Herr eines Verfahrens. Ich möchte Deine Frage mal anders beantworten. Wenn Du Verleger in NRW wärst, und Du wolltest Konkurrenz verhindern, wen würdest Du anrufen? Einen Landtagsabgeorneten, den Staatssekretär, ein Kommisionsmitglied oder den Direktor?