Zwerg#8
Benutzer
AW: Syndication?
Frage an den "Mischpultweltmeister": Trifft der Begriff "Syndication" eigentlich auch auf Sendungen wie "Popnacht" oder "Nachtexpress" zu?
Ich will es mal ganz dumm formulieren:
Wenn es mir gelingen würde, die "Radio Zwergenland - N8schicht" bundesweit (von Radio Bremen bis zum BR) zu verticken - was geht das die GEMA, GVL oder sonstwen an? Die gespielten Lieder laufen doch auch ohne meine Sendung auf all diesen Sendern (und werden ganz normal abgerechnet). Ich "sehe" und verstehe "das Problem" offenbar nicht. Wenn hier überhaupt etwas "vervielfältigt" wird, dann ist es höchstens meine Stimme. Mehr nicht. Und selbst wenn ich live aus dem RZL-Funkaus sende (die Musik also an alle angeschlossenen Sender "verteile"), ist das doch kein wirkliches Problem: Jeder einzelne Sender rechnet die gespielten Titel ab.
Wir hatten das Problem der "Vervielfältigung" schon einmal in Bezug auf DJs angesprochen. Der GEMA ist es egal, ob man als DJ mit "selbstgebrannten" Tonträgern arbeitet. Die GEMA will in diesem Fall aber 30% mehr vom Veranstalter sehen.
Wenn sich also zwei oder mehr Sender zu einer Gemeinschaftssendung zusammenschließen, kommt es eigentlich immer zu einer §Vervielfältigung§ urheberrechtlich geschützter Werke...
Wenn du mich fragst: Man kann es auch etwas übertreiben...
vg Zwerg#8
Frage an den "Mischpultweltmeister": Trifft der Begriff "Syndication" eigentlich auch auf Sendungen wie "Popnacht" oder "Nachtexpress" zu?
Ich will es mal ganz dumm formulieren:
Wenn es mir gelingen würde, die "Radio Zwergenland - N8schicht" bundesweit (von Radio Bremen bis zum BR) zu verticken - was geht das die GEMA, GVL oder sonstwen an? Die gespielten Lieder laufen doch auch ohne meine Sendung auf all diesen Sendern (und werden ganz normal abgerechnet). Ich "sehe" und verstehe "das Problem" offenbar nicht. Wenn hier überhaupt etwas "vervielfältigt" wird, dann ist es höchstens meine Stimme. Mehr nicht. Und selbst wenn ich live aus dem RZL-Funkaus sende (die Musik also an alle angeschlossenen Sender "verteile"), ist das doch kein wirkliches Problem: Jeder einzelne Sender rechnet die gespielten Titel ab.
Wir hatten das Problem der "Vervielfältigung" schon einmal in Bezug auf DJs angesprochen. Der GEMA ist es egal, ob man als DJ mit "selbstgebrannten" Tonträgern arbeitet. Die GEMA will in diesem Fall aber 30% mehr vom Veranstalter sehen.
Wenn sich also zwei oder mehr Sender zu einer Gemeinschaftssendung zusammenschließen, kommt es eigentlich immer zu einer §Vervielfältigung§ urheberrechtlich geschützter Werke...
Wenn du mich fragst: Man kann es auch etwas übertreiben...
vg Zwerg#8