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Aus "Welt online":
Die GEZ kassiert auch im Urlaub ab
Radios und Fernseher in Urlaubswohnung sind gebührenpflichtig. Selbst wenn für die Geräte schon Gebühren bezahlt werden. Ein Gericht fellte nun dieses Urteil, was einige Schrebergärtner und Wochenendhaus-Besitzer teuer zu stehen kommen könnte.
Foto: DPAAuch im Urlaub werden Gebühren fällig
Wer sein tragbares Radio mit in die eigene Urlaubswohnung mitnimmt, muss dafür extra Rundfunkgebühren bezahlen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil eine Klage einer Gebührenzahlerin ab, die gegen einen Kostenbescheid der GEZ vorgehen wollte. Die Frau muss nun für zwei Rundfunkgeräte, die sie aus ihrer Wohnung für die Zeit ihres Urlaubs mit in ihre Ferienwohnung genommen hatte, Gebühren zahlen. Die Geräte seien von der Gebührenpflicht befreit, solange sie in der Hauptwohnung als Zweitgeräte stünden, erklärten die Richter. Sobald sie aber auch nur vorübergehend in der eigenen Ferienwohnung zum Empfang bereit gehalten werden, seien sie gebührenpflichtig. Sie beriefen sich auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der für Rundfunkgeräte in mehreren Wohnungen eine eigene Gebühr für jede Wohnung vorsieht. Ob es sich dabei um eine Neben- oder Ferienwohnung handele, spiele keine Rolle, entschieden die Richter.
Auch eine Ausnahmevorschrift, wonach tragbare Geräte von der Gebührenpflicht befreit sind, wenn eine Person sie vorübergehend außerhalb ihrer Wohnung zum Empfang bereit hält, trifft nach Ansicht des Gerichts nicht zu. Denn die Geräte der Klägerin hätten sich ja wieder in einer Wohnung, nämlich der Ferienwohnung, befunden. Der Verwaltungsgerichtshof ließ eine Revision gegen das Urteil nicht zu. Die Frau hat aber die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzureichen.