AW: Kabel Deutschland: Alle ARD-Hörfunkprogramme sind jetzt im Netz
Hier wurde mehrfach beklagt, Vermieter verhinderten die Installation von Satellitenempfangsanlagen. So rechtlos steht man als Mieter aber gar nicht da: Eine Kollegin hatte ihrem Vermieter erklärt, dass sie als Rundfunkjournalistin eine solche Anlage für ihren Beruf brauche, und er hat diesen Anspruch anerkannt.
Trotz Kabelanschluss kann sich aus dem größeren Angebot auf Astra durchaus ein Recht auf eine Schüssel herleiten. Als Radioprofis muss man doch auch in Oberbayern WDR5 hören können. Insofern ist es vielleicht gar nicht so gut, wenn alles im Kabel geliefert wird, dann ist das Recht auf die Schüssel nämlich weg. Hier mal zwei Urteile:
- Wer geltend macht, aus beruflichen Gründen auf eine eigene Satellitenempfangsanlage angewiesen zu sein (hier: international tätige Künstler), hat auch darzulegen, auf welche Weise eine solche Anlage gegenüber decoder- bzw. internetgestütztem Empfang leistungsfähiger ist (BerlVerfGH, Beschluß vom 29.08.2001 – VerfGH 39/01 -, in: NZM 2002, 560).
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern zum Aufstellen so genannter Satellitenschüsseln gestärkt. Eine Klausel im Mietvertrag, die die Schüsseln unter Hinweis auf einen vorhandenen Kabelanschluss ausnahmslos verbietet, ist dem Karlsruher Gericht zufolge komplett unwirksam. Grund: Wegen der im Grundgesetz geschützten Informationsfreiheit müssen Ausnahmen beispielsweise für Ausländer möglich sein, die ihre Heimatprogramme empfangen wollen.
Zugleich erleichterte der BGH das Aufstellen solcher Schüsseln auf dem eigenen Balkon, wenn dadurch weder das Gebäude beschädigt noch der optische Eindruck nennenswert gestört wird. Der Deutsche Mieterbund begrüßte das Urteil. (Az VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007)
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