AW: Neuer GVL-Vertrag ab 01.01.09; Artikel 6
Moin auch.
Wer muss diese Listen an die GVL schicken? Der Betreiber oder der Moderator?
Aus der
#1: "Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gesamte Übertragungszeit seines Programms sowie die verwendeten Tonträger (...) anzugeben.".
Üblicherweise ist der Betreiber des Radios Vertragspartner der GVL und nicht jeder einzelne Moderator.
Was ist genau mit "Verfremdung" gemeint? Einerseits steht in den Schriftstücken der GVL, dass man die Titel nicht mit Vor- und Nachlaufzeit (Padding) abspielen soll, so dass Songs quasi ineinander geblendet werden.
Nein, das steht da so nicht drin. Die Pause zwischen den Musikstücken darf nicht länger als eine Viertelsekunde sein
oder sie sollen ineinander übergehen (Fade-out - Fade-in)
oder der Moderator soll sie übersprechen. Das gilt für aufeinanderfolgende Musikstücke.
Betriebsvoraussetzungen Webcasting (Anlage 1) schrieb:
Der Webcaster muss aufeinander folgende Musikaufnahmen, die er innerhalb seines Programms verwendet, entweder übersprechen oder ineinander überblenden. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, so darf die Zeitspanne zwischen zwei übertragenen Musikaufnahmen 0,25 Sekunden nicht überschreiten.
Nirgends steht, dass die Musikwiedergabe für eine Moderation
nicht unterbrochen werden darf.
Ergo: Zu einem Mix zwingt dich niemand, nur zu einem flüssig gefahrenen Programm statt einer Jukebox.
Andererseits entsteht so ein Mix, der z.B. eine Stunde Lang ist, in dem mehrere solche Songs nacheinander abgemischt werden. Was ist nun also "Verfremden", bzw kann ich nun so einen Mix senden, oder nicht?
Ein richtiger Mix ist etwas anderes, und was die GVL
nicht möchte, schreibt sie auch:
Betriebsvoraussetzungen Webcasting (Anlage 1) schrieb:
Der Webcaster darf die Musikaufnahmen nicht re-mixen oder in anderer Weise verändern, sodass die übertragenen Musikaufnahmen sich von den Originalaufnahmen unterscheiden.
Bist du der Ansicht, dass zwei kurz ineinander übergeblendete Titel einen deutlichen Unterschied zur Originalaufnahme darstellen?
Wie sieht es mit Musik aus, nie nicht oder nie in Deutschland veröffentlicht wird? Angenommen ich habe Importierte Musik aus Latein-Amerika, darf ich dann diese Songs nicht Spielen?
Betriebsvoraussetzungen Webcasting (Anlage 1) schrieb:
Der Webcaster darf keine unautorisierten Musikaufnahmen übertragen; dazu zählen ohne Ausnahme (...) Aufnahmen, die im Land, in dem der Webcaster seinen Sitz hat, noch nicht für Webcasting-Zwecke veröffentlicht worden sind.
Es sei denn, du hast die Genehmigung des Labels in der Tasche, diese noch nicht in Deutschland veröffentlichten Aufnahmen hierzulande per Webcast zu verbreiten. Dann bleibt die GVL außen vor.
(Ich hoffe ich gieße nun kein Öl ins Feuer) Wer genau sind die "Vertragspartner" der GVL? Sind alle Labels Vertragsparter der GVL? Und wenn nein: Angenommen ich Spiele Musik, die eines Labels, der nicht Vertragsparter der GVL ist (und kann dies auch beweisen), muss ich dann immer noch GVL-Gebühren Zahlen?
Ja, musst du. Es sei denn, du kannst belegen, dass du
ausschließlich Musik von nicht von der GVL vertretenen Labels spielst. Diese Vertretungsverhältnisse stets zu überprüfen, ist dann wiederum deine Sache.
So etwas kann sich ändern, und wenn eines der Labels plötzlich Partner der GVL wird, werden sie dir nicht extra eine Mail schreiben.
In dem Thread kam hin und wieder zur Sprache, dass durch solche Maßnahmen / Änderungen sich quasi die Spreu vom Weizen der Radioszene trennen mag.
Ich halte das für absoluten Unsinn.
Ich denke dass es eher die Folge haben wird, dass Vielfalt eingebüßt wird. Allein Massenmedien profitieren dadurch.
Inwiefern geht dadurch denn die Vielfalt verloren?
Wenn ein Radio schlecht ist, dann braucht man es nicht hören.
Richtig. Die Hörerzahlen eines Großteils der Internetradios beweisen es Tag für Tag.
Sich darüber aufzuregen, dass es zu viele schlechte Radios im Internet gibt, ist so, als ob man sich darüber aufregt, dass es so viele hässlige private Hompages gibt.
Obstsalat-Gefahr (Äpfel und Birnen)!
Es gibt einen Unterschied zwischen "Ich habe eine Homepage" und "Ich mache Radio". Radio, sein Betrieb und die Moderation einer Sendung ist ganz anders angesiedelt als eine Internetpräsenz. Durch schlechte Radios gerät der Begriff des (Internet-)Radios möglicherweise in Verruf. Bei Homepages sehe ich das nicht so.
Wenn jemand anständiges Radio macht, der braucht die weniger guten Radios weder schlecht zu machen, noch vor diesen Angst zu haben o.ä.
Weder werden hier Radios schlecht gemacht noch besteht Angst vor Mitbewerbern.
Hast du dieses Forum verstanden?
Gerade hier bekommen (frische, unbefangene (naive?)) Betreiber konkrete Hilfestellung, die sie vor Schaden (Abmahnungen, Konsequenzen aus Lizenzverletzungen) bewahren kann. Es gibt Beispiele dafür, dass weniger einsichtige Radios das schmerzhaft zu spüren bekommen haben, Stichworte: Namensgebung, Urheberrechtsverletzung bei Grafiken etc..
Aber sie [die GVL (Uli)] sollte in keinster Weise darüber richten, ob das Radio Qualitativ gut ist oder nicht, diese Entscheidung sollte allein von den Hörern getroffen werden.
Das macht sie auch nicht.
Gruß, Uli