freiwild
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Die Ministerpräsidenten haben sich heute auf einen neuen Rundfunkstaatsvertrag geeinigt. Wichtigste Entscheidung ist m.E., dass künftig alle Film-Beiträge nach sieben Tagen aus dem Angebot wieder gelöscht werden müssen (Sport schon nach 24 Stunden). Eine Ausnahmeregel für journalistische Angebote, die bislang im Gespräch war, wird es damit nicht geben. Damit hat die die Verlegerlobby praktisch vollständig durchgesetzt.
Ich halte diese Sieben-Tage-Regel für völligen Schwachsinn.
- Wenn die (hauptsächlich konservativen) Politiker meinen, private Nachrichtenangebote müssten geschützt werden, dann müssten sie doch gerade die aktuellen Seiten wie tagesschau.de oder heute.de eingrenzen (gerade weil sie, m.E. nach nur begrenzt sendungsbezogen sind) aber doch die Mediatheken mit den Beiträgen, die auch im regulären Programm liefen. Entsprechend scheinheilig sind auch die Begründungen der Befürworter. Weder entstehen durch die hournalistischen Beiträge zusätzliche Rechtekosten, wie z.B. Herr Wulff anführt. Und dass die Beiträge nach sieben Tagen ohnehin nicht mehr abgerufen werden würden (wie auch argumentiert wird), kann nur jemand, der von der Materie nichts versteht. (Abgesehen davon, dass die Beiträge, wenn sie tatsächlich nicht abgerufen werden würden, auch keine Kosten mehr verursachen würden).
Auch aus den EU-Vorgaben heraus lässt sich diese Sieben-Tages-Regel nicht begründen.
Diese Maßnahmen werden nur dazu führen, dass die Beiträge dann eben willkürlich auf Videoseiten wie Youtube auftauchen, in Briefmarkengröße, unsortiert und ohne Gewissheit, ob der Einsteller nicht irgendetwas manipuliert hat. Ob wenigstens "offizielle Youtube-Kanäle", wie z.B. ZDF, BBC oder das Schweizer Fernsehen sie betreiben oder wie sie der SWR sie betreiben will, davon ausgenommen sein werden, ist noch dahingestellt.
Ach ja, dort, wo wirklich Handlungsbedarf bestünde, z.B. bei der Programmgestaltung der meisten Hörfunkprogramm, wurde natürlich nichts beschlossen. Felix Foederalismus!
Ich halte diese Sieben-Tage-Regel für völligen Schwachsinn.
- Wenn die (hauptsächlich konservativen) Politiker meinen, private Nachrichtenangebote müssten geschützt werden, dann müssten sie doch gerade die aktuellen Seiten wie tagesschau.de oder heute.de eingrenzen (gerade weil sie, m.E. nach nur begrenzt sendungsbezogen sind) aber doch die Mediatheken mit den Beiträgen, die auch im regulären Programm liefen. Entsprechend scheinheilig sind auch die Begründungen der Befürworter. Weder entstehen durch die hournalistischen Beiträge zusätzliche Rechtekosten, wie z.B. Herr Wulff anführt. Und dass die Beiträge nach sieben Tagen ohnehin nicht mehr abgerufen werden würden (wie auch argumentiert wird), kann nur jemand, der von der Materie nichts versteht. (Abgesehen davon, dass die Beiträge, wenn sie tatsächlich nicht abgerufen werden würden, auch keine Kosten mehr verursachen würden).
Auch aus den EU-Vorgaben heraus lässt sich diese Sieben-Tages-Regel nicht begründen.
Diese Maßnahmen werden nur dazu führen, dass die Beiträge dann eben willkürlich auf Videoseiten wie Youtube auftauchen, in Briefmarkengröße, unsortiert und ohne Gewissheit, ob der Einsteller nicht irgendetwas manipuliert hat. Ob wenigstens "offizielle Youtube-Kanäle", wie z.B. ZDF, BBC oder das Schweizer Fernsehen sie betreiben oder wie sie der SWR sie betreiben will, davon ausgenommen sein werden, ist noch dahingestellt.
Ach ja, dort, wo wirklich Handlungsbedarf bestünde, z.B. bei der Programmgestaltung der meisten Hörfunkprogramm, wurde natürlich nichts beschlossen. Felix Foederalismus!