Der Amoklauf und die Medien

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@Makeitso
Ich würde mal die Nutzungsbedingungen von StudiVZ, SchülerVZ und Co studieren. Da kann sich eben nicht jeder anmelden, es sei denn er macht sich der Vorspiegelung falscher Tatsachen schuldig.

Doch, klar kann sich da jeder anmelden. Zitat aus den Nutzungsbedinungen:

Das studiVZ-Netzwerk richtet sich unter anderem auch an Studierende und ehemalige Studenten (Alumni) und bietet etwa auch angehenden Studentinnen und Studenten die Möglichkeit einer Teilnahme. Registrierte Nutzer haben die Möglichkeit, Informationen über sich selbst zu veröffentlichen, Gruppen zu gründen oder solchen beizutreten, Bekannte und Freunde zum Beitritt in eine Gruppe einzuladen, innerhalb des gesamten studiVZ-Netzwerkes nach anderen Nutzern zu suchen sowie weitere angebotene Funktionen zu nutzen.

"Unter anderm" heißt für mich: da kann sich auch einer anmelden, der die Grundschule nach der 3. Klasse abgebrochen hat (im Alter von 18 Jahren).

Und wenn ich kein Student mehr bin, kann ich mich auch als Ehemaliger registrieren. Also nix Vorspiegelung falscher Tatsachen. (Doch, Makeitso, die gibt's, ehrlich! Ein Wegweiser, der mit der Aufschrift "Berlin" an der Stadtgrenze in Spandau steht, aber Richtung Westen zeigt, ist eindeutig eine Tatsache, aber trotzdem falsch!!! Na???) :cool:
 
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Wer sich nicht bei StudiVZ oder SchülerVZ anmelden will/kann, hat immer noch "Wer kennt wen", da sind auch über 4 Millionen User...
 
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@Cocorita
Dennoch gibt es kein Recht, Bilder aus dem StudiVZ etc. ohne Genehmigung des Bildrechteinhabers in irgendwelchen Zeitungen abzudrucken!

Wieso nicht? Worin besteht der Unterschied, Privatbilder von sich ins Netz zu stellen oder sie gleich an die BILD zu schicken mit dem Hinweis: "Bitte schön, das bin ich auf dem Schulhof - ist zwar im Moment noch uninteressant, aber falls mal ein Amokläufer bei uns rumballert, bedient euch, Jungs..."

Veröffentlichung ist Veröffentlichung. Wer so blöd ist, die Welt mit jedem Schnappschuss von sich beglücken zu müssen, hat halt Pech gehabt. Das ist nichts anderes als wenn ein Bauer seine Kartoffeln, weil sie so schön sind, auf dem Anhänger an der Landstraße abstellt und am nächsten Morgen jammert, wenn sie weg sind.

Wer Kohle für seine Fotos sehen will, muss die zuhause auf der eigenen Festplatte bunkern und im Fall der Fälle bei BILD anrufen: "Hallo, hier ist der Atze, was zahlt ihr für ein Foto vom Amokläufer und mir vorm Computer beim rumballern...?"
 
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... und hier liebe(r)(s) Cocorita lieferst du selbst den Beweis dafür, dass es unstatthafft ist, fremde Bilder ungefragt zu verwerten:

Veröffentlichung ist Veröffentlichung. Wer so blöd ist, die Welt mit jedem Schnappschuss von sich beglücken zu müssen, hat halt Pech gehabt. Das ist nichts anderes als wenn ein Bauer seine Kartoffeln, weil sie so schön sind, auf dem Anhänger an der Landstraße abstellt und am nächsten Morgen jammert, wenn sie weg sind.

Wenn der, der die Kartoffeln entwendet, Spuren hinterlässt, so dass die Identität festgestellt werden kann, wird er sehr wohl wegen Diebstahls belangt.
 
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§ 22 KUG (Kunsturhebergesetz)

[Recht am eigenen Bilde]

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__22.html

§ 23 KUG (Kunsturhebergesetz)

[Ausnahmen zu § 22]

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

* 1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte (siehe unten: "Personen der Zeitgeschichte");
* 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
* 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
* 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html

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Ein Foto, welches ich im StudiVZ veröffentliche, veröffentliche ich eben nur dort und nirgendwo anders. Damit trete ich keinerlei Veröffentlichungsrechte an BILD oder sonst irgendeine Zeitung ab! Die brauchen dafür das Einverständnis des Abgebildeten oder mindestens das des Fotografen bzw. Rechteinhabers am Foto!
Erstaunlich wieviel Halbwissen es unter Journalisten zum Thema Fotorechte gibt. :wall:

http://www.law-blog.de/158/fotorecht-spezial-teil-3-inhaber-und-inhalt-der-rechte/
 
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... und hier liebe(r)(s) Cocorita lieferst du selbst den Beweis dafür, dass es unstatthafft ist, fremde Bilder ungefragt zu verwerten:



Wenn der, der die Kartoffeln entwendet, Spuren hinterlässt, so dass die Identität festgestellt werden kann, wird er sehr wohl wegen Diebstahls belangt.

Ich hab ja auch nicht gesagt, dass es kein Diebstahl wär, sondern nur dass der Beklaute sich nicht wundern darf, wenn er es dem Dieb so leicht macht.

@Radiokult:
Selber Halbwissen. Das Urheberrecht besagt nur, dass der Fotograf allein das Recht hat, es zu veröffentlichen, z.B. bei StudiVZ einzustellen. Wenn er das aber tut (ohne dafür Kohle zu kriegen), nimmt er billigend in Kauf, dass es sich jeder runterladen kann, nach Gusto. Versuch dann nochmal, vor allem als Laie, vor Gericht Urheberrecht geltend zu machen. Da kannst Du gerne versuchen, die BILD zu verklagen. Viel Spaß dabei.

Nimm z.B. der Fall mit der Airbus-Beinahekatastrophe in Hamburg. Ein Student, der die Orkanlandung zufällig fotografiert hat und damit direkt zu BILD ging, hat dem Blatt zufolge ein paar tausend Euro damit dafür gekriegt. BILD druckte das Foto exklusiv, verwertete es weiter - gegen Obulus für den Fotografen. Der Plainspotter dagegen, der die Landung filmte und gleich bei YouTube reinstellte, ging leer aus - dabei hätte der sich eine goldene Nase verdienen können. Das Video lief auf sämtlichen TV-Kanälen rauf und runter, nicht nur in Deutschland.

Quelle
 
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Bei den Schülerinnen von Winnenden kommt verschärfend hinzu, dass es sich um Minderjährige handelt. Sie sind hinsichtlich des Rechts am eigenen Bild besonders geschützt. Deren Bilder dürfen ohne Einwilligung der Eltern nicht veröffentlicht werden. Wer dagegen verstößt, muss bei einer Klage mit saftigen Schadensersatzforderungen rechnen. Die allgemeinen juristisches Erläuterungen dazu finden sich hier...

http://www.ip-notiz.de/das-recht-am-bild-minderjahriger/2008/01/18/

...und hier eine rechtliche Einschätzung zum aktuellen Fall...

http://www.ip-notiz.de/amoklauf-in-winnenden-und-die-medien/2009/03/12/

Ansonsten § 22 KunstUrhG

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Die Rechtswidrigkeit ist klar. Nach meinen Informationen gab es in vielen Fällen keine Genehmigung zur Veröffentlichung. Es liegt eigentlich nur an den Eltern, ob sie vor Gericht ziehen. Und dann wird es für einige Zeitungen teuer. Und da freue ich mich jetzt schon drauf.

Folgende Blätter dürften wegen ihrer Berichterstattung demnächst Post vom Anwalt bekommen: BILD, Berliner Morgenpost, tz, Express. Es mögen noch weitere dazukommen.

Übrigens: Das Verhalten der geschätzten Kollegen hat nach den mir vorliegenden Informationen dazu geführt, dass in den sozialen Netzwerke große Teile der ursprünglich vorhandenen Profile von Schülern aus der Albertville-Realschule gelöscht wurden, insbesondere aus den betroffenen Klassenstufen.
 
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Ich glaube, der Bild-Zeitung und ähnlichen Schmierblättern ist es egal, woher die Reporter die Bilder haben und wenn jemand dagegen klagt, soll er doch. Ist noch keinem aufgefallen, dass die Bild-Zeitung immer sehr schnell Bilder von Leuten hat? Woher sind die? Darüber sollte man sich mal Gedanken machen. Ich habe bei einer Freundin vor Jahren erlebt, wie schell RTL und die Bild an der Tür klingeln, wenn etwas vorfällt. Ich gehe davon aus, die recherchieren aggressiv und stark am Rande der Legalität. Das gilt für Infos und auch für Bildmaterial.
 
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Zu den Folgen der journalistischen Treibjagd bei SchülerVZ ist auch dieser Artikel interessant.

http://www.stern.de/computer-technik/internet/:Sch%FClerVZ-Trauern/657870.html

Daraus dieses aufschlussreiche Zitat:
"Dirk Hensen, Pressesprecher von StudiVZ Ltd., dem Betreiber von SchülerVZ (...) "Die Verwendung von Mitglieder-Fotos und Informationen aus SchülerVZ zum Zwecke der Berichterstattung ist laut unseren AGB verboten und verletzt die Urheber- und Persönlichkeitsrechte unsere Nutzer. (...) Um bestmöglichen Opferschutz gewährleisten zu können, werden betroffene Profile - und in diesem außergewöhnlichen Fall auch Gruppen - gesperrt"."
 
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Schon lustig, wie auf einmal über die AGB von VZ diskutiert wird. Aber warum nicht?!

Traurig allerdings, dass ich in den letzten Tagen schon bei der ersten Meldung einer seriösen Nachrichtensendung einen Lachkrampf bekam, als ich über die Frage hören musste, ob der Typ nun seine Tat im Internet angekündigt hat oder nicht. Realsatire pur. Ich danke meinen Lieblingssendern!
Man kann es auch anders ausdrücken: Die haben nicht mehr alle Latten am Zaun. Und das Motiv ist mir relativ egal. Sollte die Polizei das in 2 Wochen rausgefunden haben, werde ich davon am Rand Notiz nehmen.
Merkt eigentlich keiner, wie unfreiwillig komisch die ganze Sache wird?

Ich würde übrigens gern eine sächsische Kleinstadt ins SPiel bringen. Dort fand eine Tat gar nicht so statt, wie es BILD und im Fortgang alle anderen gerüchteweise unter Druck von den Redaktionen weiterverbreiteten. Ebenso hektisch wie diese Woche.
Ach und ein Reporter fand heraus bzw. war auf der Spur, dass die Tat nicht so war wie sie gewesen sein soll und wurde von seiner Redaktion zurück gepfiffen nach dem Motto: Wenn die anderen alle was anderes berichten, wird deine Recherche wohl falsch sein.
Ich weiß nicht, welchen Ruf diese Kleinstadt nun bei einigen hat...
 
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Zitat dpa:
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat nach dem Amoklauf von Winnenden vor schnellen Gesetzesinitiativen gewarnt. «Ich bin ausdrücklich nicht der Meinung, dass man zwei Stunden nach einem solchen Ereignis sicher wissen kann, welche Gesetze es braucht, um so etwas zu verhindern», sagte Schäuble der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung» laut einem Vorabbericht.
Zitat Ende.

Welche Gesetze können eine solche Tat verhindern? Ernsthaft?!
Liegt nicht gerade im Wesen der Tat ihre Gesetzlosigkeit und ... damit auch, daß sie nicht zu verhindern ist? Auch mit einem noch so tollen Gesetz ..... ?

... es philosophiert
-Esta, selten sehr so nachdenklich.
 
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Heute wurde Nicole beerdigt. Bin mal gespannt, mit welchen geklauten Bildern die Boulevardpresse in den nächsten Tagen aufwartet.

Vielleicht das mit dem Freund beim Ball? Oder doch lieber eines aus dem Kinderzimmer? Oder man nimmt das, wo die andere tote Klassenkameradin auch noch drauf ist. :wall:
 
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Bei den Schülerinnen von Winnenden kommt verschärfend hinzu, dass es sich um Minderjährige handelt. Sie sind hinsichtlich des Rechts am eigenen Bild besonders geschützt.

Ist zwar grundsätzlich richtig, aber auch da muss ich Dich korrigieren. Es wird bekanntlich unterschieden zwischen absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte. Absolute Personen (Politiker, Künstler, Sportstars etc.) dürfen immer fotografiert werden, oder nur mit wenigen Einschränkungen nicht.

Relative Personen der Zeitgeschichte sind Personen, die eigentlich unbekannt sind, aber durch ein außergewöhnliches Ereignis (z.B. einen Amoklauf an einer Schule) ins Interesse der Öffentlichkeit geraten. Sie haben dann nur noch ein eingeschränktes Recht am eigenen Bild; allerdings muss dessen Veröffentlichung im Zusammenhang mit dem besagten Ereignis stehen.
 
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Schon lustig, wie auf einmal über die AGB von VZ diskutiert wird.
Lustig? Ich finde es eher beschämend. Und noch beschämender finde ich, dass es hier Leute gibt, die dese Praktiken auch noch gutheißen und das dann mit dem angeblichen "Interesse der Öffentlichkeit" und anderen schwammigen Begründungen zu untermauern versuchen.
 
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http://www.bildblog.de/2704/witwenschuetteln-20/ (mit dem Beleg für den dummdreisten Bilderklau in besagten Communitys)

Mit dem Dateinamen des eingebundenen Bilds wird man es aber auch nur mit eingebettetem Wasserzeichen bekommen, oder sind die VZ-Fritzen wirklich so doof...?


Das Urheberrecht besagt nur, dass der Fotograf allein das Recht hat, es zu veröffentlichen, z.B. bei StudiVZ einzustellen. Wenn er das aber tut (ohne dafür Kohle zu kriegen), nimmt er billigend in Kauf, dass es sich jeder runterladen kann, nach Gusto.

Das ist richtig. Nur hat deswegen noch lange nicht jedermann Rechte zur weiteren Verwendung der Fotos für kommerzielle Zwecke. Gilt übrigens auch, wenn sie auf offen zugänglichen Seiten präsentiert werden. Insofern ist eigentlich unerheblich, ob man sich bei den Holtzbrinck-Datenkraken erst noch einloggen muß oder nicht.

Aber mittlerweile scheint sich als Gewohnheitsrecht eingebürgert zu haben, daß alles, was in Internetdiensten liegt, die mit der Phrase „Web 2.0“ angesprochen werden, als gemeinfrei gilt. Womit die Konsequenz dann tatsächlich nur sein kann, dort nichts einzustellen, was über wertlosen Schrott hinausgeht.


Nimm z.B. der Fall mit der Airbus-Beinahekatastrophe in Hamburg. Ein Student, der die Orkanlandung zufällig fotografiert hat

An das „zufällig“ glaube ich nicht. Wer sich bei Sturm hinstellt und Landeanflüge fotografiert bzw. filmt, der dürfte darauf spekulieren, daß etwas passiert. Weshalb sich in diesem Fall meine Sympathie mit dem beklauten Youtube-Helden in überschaubarem Rahmen hält.
 
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Mit dem Dateinamen des eingebundenen Bilds wird man es aber auch nur mit eingebettetem Wasserzeichen bekommen
Nein, dieses "Wasserzeichen" sind Verlinkungen innerhalb des Bildes. Wenn man sich aus dem Quelltext die direkte URL zum Bild raussucht, fehlen auf dem Bild diese "Verlinkungskästchen".
 
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Offenkundig haben viele Menschen, auch hier in diesem Forum, kein Empfinden für das Urheberrecht. Sie holen sich irgendwo aus dem Web ein Bildchen... Selbst in diesen Thread hier! Schaut Euch doch mal um, bevor ihr euch über die Bild aufregt, die sich ja bekanntermaßen einen feuchten Kehrricht um das Recht am eigenen Bild kümmert!
 
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sorry, leute, ich verstehe ganz wenig von urheberrecht und so, auch wenn es sicher ganz wichtig ist.
Aber abgesehen vom recht am eigenen bild, gibt es im zusammenhang mit der berichterstattung ueber den amoklauf nicht ganz andere, viel wichtigere dinge zu besprechen und zu bedenken?

wortwahl der reporter und moderatoren, schnelligkeit vor gruendlichkeit etwa, experteninflation, sprachbilder und mediendruck auf ermittler...

ich mein' ja nur ....
 
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Aber mittlerweile scheint sich als Gewohnheitsrecht eingebürgert zu haben, daß alles, was in Internetdiensten liegt, die mit der Phrase „Web 2.0“ angesprochen werden, als gemeinfrei gilt. Womit die Konsequenz dann tatsächlich nur sein kann, dort nichts einzustellen, was über wertlosen Schrott hinausgeht.

Genau so sieht's aus. Deswegen wehren sich ja z.B. auch die Freien landauf, landab mit Zähnen und Klauen dagegen, dass ihre Beiträge von den Sendeanstalten für nen Appel und ein Ei ins Internet gestellt werden, wo die Autoren keine Ahnung mehr haben, wer sich daran noch so alles umsonst schadlos hält. Das Internet bietet wenig bis gar keinen Schutz gegen Urheberrechtsklau. Deswegen sollte man sich eben auch dreimal überlegen, bevor man da was reinstellt, egal ob Fotos, Töne oder sonstwas.

An das „zufällig“ glaube ich nicht. Wer sich bei Sturm hinstellt und Landeanflüge fotografiert bzw. filmt, der dürfte darauf spekulieren, daß etwas passiert. Weshalb sich in diesem Fall meine Sympathie mit dem beklauten Youtube-Helden in überschaubarem Rahmen hält.

Mag ja sein. Ist halt seine Sache. Bei diesem YouTube-Filmer (bzw. wie mir später einfiel war es nicht YouTube, sondern Liveleak, aber egal), lag die Sache ja nochmal anders, man weiß nicht ob das ein wirklich hartgesottener Plainspotter war (und die stehen auch bei Wind und Wetter auf der Matte, glaub mir!), oder ein Flughafenmitarbeiter.


@radiofunky
Lies einfach diesen Thread nochmal von vorn, da findest Du alle von Dir gewünschsten Diskussionsaspekte.
 
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Bei Anne Will wird gerade das Thema Berichterstattung nach dem Amoklauf diskutiert. Auch diese teilweisen voreiligen Falschmeldungen einiger Medien werden scharf kritisiert. Sendung läuft noch.
 
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Und die Kriminologin hat gerade so sehr treffend bemerkt, dass es vollkommen überflüssig ist, der Öffentlichkeit andauernd Details zu liefern. Ich applaudiere hier gerade.
 
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Der Direktor und die Elternsprecherin der gegenüberliegenden Schule haben auch erwähnt, dass die Schüler die Schnauze voll von der Pressebelagerung vor der Schule haben; der Schulbetrieb des gegenüberliegenden Gymnasium lief seit der Tat weiter und die Schulbusse kommen kaum durch, weil alles voll mit Ü-Wagen stand/stehen.

Aber rüber zu RTL und Spiegel-TV: da wurden wieder einige Schüler interviewt, vor deren Augen Schüler oder die Lehrerin erschossen wurden. Haben diese Journalisten kein Schamgefühl?? Diese Schüler sind teilweise traumatisiert, aber Hauptsache die Kamera draufgehalten! Bei Anne Will ging es wenigstens noch sachlich zu da wurde nicht ohne Fundament herum lamentiert und vermutet.
 
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