AW: Abgaben auf GESUNGENE Kinderlieder in Kindergärten?
Sorry, Leute, aber: Hab ich da was nicht mitbekommen? Soweit ich weiß (o.k., das ist nicht viel, aber wahrscheinlich auch nicht weniger als bei den meisten Postern [hi,hi, nettes Wortspiel] hier in diesem Forum) wird eine Gema- oder sonst irgendgeartete Abgabe erst dann fällig, wenn ich als Musikverbreiter (Radioveranstalter, Künstler, Konzertimpressario) rechtlich geschützte Titel zum Zweck meines eigenen Geldverdienens öffentlich aufführe. Heißt also: Die Mutti mit den Kids macht sich nicht belangbar, da sie für ihr "Happy Birthday" keinen Eintritt nimmt. Stellt sie einen Hut vor ihren kleinen Familienchor und führt keine Gema-Gebühren ab, dann könnte es allerdings wirklich ernst für sie werden.
Denn stellt euch folgendes Szenario vor: Ein Handlanger der Film- und/oder Musikindustrie zieht sich den neuen Star-Wars-Film aus dem Netz, den ein Handkameramann im Kino mitgeschossen hat; natürlich samt Raubkopierer-sind-Verbrecher-Spot. Und unser Handlanger sieht, wie die vier einfach, ohne Gebühren abzuführen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zur Aufführung bringen. Da kann es sehr schnell sehr eng werden für eine allein erziehende Familienmutter.
Allerdings ist nicht sicher, ob sie nicht doch regelmäßig ihre Gema-Formulare ausfüllt. Da ist der Kinospot etwas ungenau - die entsprechende Szene ist wohl dem Schnitt zum Opfer gefallen (vielleicht im Extended-Director´s-Cut, natürlich dann auch aus dem Netz zu ziehen).
