Mannis Fan
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Der Rundfunkrat der ARD hat die 35 Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender genehmigt. Auch der Verwaltungsrat der ARD stimmte den Internetplänen zu. Nennenswerte Einschränkungen sind nicht vorgesehen, doch dürfen viele Angebote nicht archiviert werden.
Spiegel online dazu:
Staatsanwalt, Verteidiger und Richter in einer Person - da kann ja nur dieses Ergebnis herauskommen!
Spiegel online dazu:
Hier der komplette Artikel: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,707561,00.htmlAlle Online-Angebote der ARD haben den sogenannten Dreistufentest bestanden. Für den Test waren die 37 Angebote über 18 Monate hinweg von den Gremien der ARD geprüft worden. Berücksichtigt wurden die Auswirkungen auf die private Konkurrenz, die Finanzierbarkeit und die publizistische Relevanz.
Staatsanwalt, Verteidiger und Richter in einer Person - da kann ja nur dieses Ergebnis herauskommen!