AW: Bedarf das Betreiben von Webradio zukünftig einer Rundfunklizenz?
Und so bleibt es auch, bis es irgendwann einmal höchstrichterlich entwurschtelt wird.
Noch ein interessanter Link zum Thema:
3. Strukturpapier zur Unterscheidung von RUndfunk und Mediendiensten der DLM
http://www.ulr.de/ULR_LM_DLM_Position/dlmstr_rf_md.pdf
Auszug:
Ein Dienst ist daher unter Beachtung des Vorstehenden umso rundfunktypischer,
• je höher die Wirkungsintensität der verbreiteten Inhalte als solche ist,
• je stärker die redaktionelle Gestaltung der Inhalte ist
• je realitätsnäher die Inhalte präsentiert werden und
• je größer seine Reichweite und seine gleichzeitige Rezeptionsmöglichkeit/tatsächliche
Nutzung sind und
• je weniger Interaktivität des Nutzers den Rezeptionsvorgang bestimmt (Passivität des
Nutzungsverhaltens und einfache Bedienbarkeit des Empfangsgeräts)
2.4.2 Die Merkmale im Einzelnen
Diese fünf Hauptkategorien umfassen folgende Gesichtspunkte:
• Wirkungsintensität der verbreiteten Inhalte
Es kommt auf die Wirkungsintensität des verbreiteten Inhalts an, auf das von ihm
ausgehende Beeinflussungspotenzial auf die Meinungsbildungsfreiheit. Es stellt sich
daher die Frage:
Wie groß ist der Bezug der Inhalte zum Gemeinschaftsleben, so dass das „Selbstgespräch
der Gesellschaft“ stattfinden kann? Sind Themenvielfalt und Aktualität (der
Themen) gegeben? Je größer der Bezug zum Gemeinschaftsleben, desto größer die
Kommunikation zwischen den Rezipienten, desto höher das Beeinflussungspotenzial auf
die öffentliche Meinungsbildung.
• redaktionelle Gestaltung der Inhalte
Ist eine strukturelle Abfolge der Inhalte derart gegeben, dass die zeitlich aufeinander
folgende Inhalte untereinander so verknüpft werden (Struktur), dass der Rezipient
möglichst vom Aus- oder Umschalten abgehalten wird? Eine Struktur, die vom
Aus-/Umschalten abhält, führt zu längerer Rezeption und damit zu stärkerem Einfluss auf
die Meinungsbildung. Es ist zu prüfen, inwieweit eine Selektion der Inhalte stattfindet, ob sie inhaltlich und
technisch aufbereitet werden. Das Auswählen, Bearbeiten und Senden von Informationen
enthält ein großes Beeinflussungspotenzial. Ebenso ist in dieser Kategorie zu
bewerten, ob Live-Übertragungen oder überwiegend Aufzeichnungen gesendet werden.
Denn auch die Teilhabe am aktuellen Geschehen birgt ein erhöhtes Beeinflussungspotential.
• Realitätsnähe der dem Rezipienten präsentierten Inhalte
Die „Kraft der bewegten Bilder“ ist hier ausschlaggebend. Die Kombination von Bild und
Ton hat eine Suggestivkraft, die dem Rundfunk wesensimmanent ist. Das Beeinflussungspotenzial
ist je größer, desto realitätsnaher, authentischer die Präsentation ist.
• Reichweite und gleichzeitige Rezeptionsmöglichkeit/tatsächliche Nutzung
Je mehr Menschen dieselben Inhalte gleichzeitig rezipieren, desto größer die Beteiligung
am „Selbstgespräch der Gesellschaft“, die Einflussnahme auf die individuelle und auf die
öffentliche Meinungsbildung. Zahlreiche Gesichtspunkte sind hierfür ausschlaggebend,
insbesondere gewachsene Kommunikationsräume, Sprachräume oder der Umstand, wie
viele Nutzer einen Dienst gleichzeitig in Anspruch nehmen.
Diese Kategorie ist dem Merkmal Breitenwirkung des BVerfG zugeordnet. Mit steigender
konkreter Reichweite erhöht sich die Personenzahl, die sich mit dem verbreiteten Inhalt
auseinandersetzen kann. Als Korrektiv kann die Ermittlung von Kommunikationsräumen
erforderlich sein. Aufgrund von Sprachbarrieren u. ä. kommt es auf die absolute
Reichweite oft nicht an. Ausschlaggebend ist: Wie viele Nutzer können gleichzeitig den
Dienst tatsächlich in Anspruch nehmen?
• Geringe Interaktivität des Nutzers beim Rezeptionsvorgang und einfache Bedienbarkeit
des Empfangsgeräts Die Einfachheit der Bedienung wirkt sich auf die Nutzungshäufigkeit und damit auf das
Beeinflussungspotenzial aus. Je geringer der Aufwand beim Empfänger für die
Informationserlangung ist, desto höher die Nutzungsquantität, desto größer die aufgenommene
Information, desto höher der Einfluss auf die Meinungsbildung. Derjenige,
der aktiv nach Informationen sucht, ist nicht so anfällig für subtile Methoden der
Meinungslenkung, als der mit verminderter Aufmerksamkeit Konsumierende.
Je mehr und je stärker die genannten Merkmale erfüllt sind, desto rundfunktypischer ist ein
Dienst. Bei Überschreiten einer bestimmten Schwelle erfolgt die Einordnung als Rundfunk.