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Dazu die folgende Pressemitteilung:
Bundeskartellamt untersagt Beteiligung von Radio TON-Regional an
Lokalradio Services (Hörfunkwerbemarkt Tübingen / Reutlingen / Zollern-Alb)
Das Bundeskartellamt in Bonn hat den beabsichtigten Anteilserwerb der Radio TON-Regional Hörfunk GmbH & Co. KG, Heilbronn, an der Lokalradio Services GmbH, Reutlingen, untersagt. Der Zusammenschluss hätte dazu geführt, dass die beiden einzigen Wettbewerber auf dem lokalen Markt für Werbung im Hörfunk in Zukunft von dem selben Unternehmen, der Medien Union GmbH, Ludwigshafen, kontrolliert würden.
Lokalradio Services betreibt auf der Grundlage einer Lizenz der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg einen lokalen Hörfunksender in den Landkreisen Tübingen, Reutlingen sowie dem Zollern-Alb-Kreis. Relevanter Markt ist die lokale und regionale Hörfunkwerbung in diesem Sendegebiet. Als einzige Wettbewerberin ist auf diesem Markt die Antenne Radio GmbH & Co. KG, Stuttgart, tätig. Mit dem Studio Reutlingen des Hörfunkprogramms „Hit Radio Antenne 1“ bietet dieser Bereichssender im Rahmen eines regionalen Fensters eine weitgehend vergleichbare Belegungseinheit für Hörfunkwerbung an. Antenne Radio wird mittelbar kontrolliert von der Südwestdeutsche Medien Holding GmbH (SWMH), Stuttgart. Die SWMH wiederum wird von der Medien Union GmbH, Ludwigshafen, mitkontrolliert, die mittelbar auch die Erwerberin Radio TON-Regional kontrolliert. Damit hätte die Medien Union eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für lokale und regionale Hörfunkwerbung in der Region Tübingen / Reutlingen / Zollern-Alb erhalten. Das Vorhaben war daher zu untersagen.
Kartellamtspräsident Böge: „Der Fall zeigt, dass es bei der Fusionskontrolle nicht nur um den Schutz des Wettbewerbs auf großen, sondern auch auf kleineren regionalen oder lokalen Märkten geht. Dies liegt nicht nur im Interesse der Marktgegenseite – hier insbesondere der kleineren Werbekunden in der Region – sondern kommt letztlich immer auch dem Verbraucher zugute.“
Die Unternehmen können gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einlegen.
Wie geht`s nun weiter? Das Neckar-Alb-Radio hatte ja lange Zeit in Kooperation mit Radio BB in Böblingen gesendet. Nachdem die Lizenz von BB nicht verlängert wurde, hatte man für einige Monate eigenes Programm gesendet bis dann im vergangenen Jahr die Übernahme des Radio TON-Mantels erfolgte. Seit dem firmiert der Sender unter dem Namen Radio TON Neckar-Alb und produziert bis auf die Lokalnews nichts mehr selbst. Nach der Kartellamtsentscheidung muss sich das NAR wohl einen neuen Partner suchen, an dem die MOIRA nicht beteiligt ist oder aber die Lizenz zurückgeben.
Bundeskartellamt untersagt Beteiligung von Radio TON-Regional an
Lokalradio Services (Hörfunkwerbemarkt Tübingen / Reutlingen / Zollern-Alb)
Das Bundeskartellamt in Bonn hat den beabsichtigten Anteilserwerb der Radio TON-Regional Hörfunk GmbH & Co. KG, Heilbronn, an der Lokalradio Services GmbH, Reutlingen, untersagt. Der Zusammenschluss hätte dazu geführt, dass die beiden einzigen Wettbewerber auf dem lokalen Markt für Werbung im Hörfunk in Zukunft von dem selben Unternehmen, der Medien Union GmbH, Ludwigshafen, kontrolliert würden.
Lokalradio Services betreibt auf der Grundlage einer Lizenz der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg einen lokalen Hörfunksender in den Landkreisen Tübingen, Reutlingen sowie dem Zollern-Alb-Kreis. Relevanter Markt ist die lokale und regionale Hörfunkwerbung in diesem Sendegebiet. Als einzige Wettbewerberin ist auf diesem Markt die Antenne Radio GmbH & Co. KG, Stuttgart, tätig. Mit dem Studio Reutlingen des Hörfunkprogramms „Hit Radio Antenne 1“ bietet dieser Bereichssender im Rahmen eines regionalen Fensters eine weitgehend vergleichbare Belegungseinheit für Hörfunkwerbung an. Antenne Radio wird mittelbar kontrolliert von der Südwestdeutsche Medien Holding GmbH (SWMH), Stuttgart. Die SWMH wiederum wird von der Medien Union GmbH, Ludwigshafen, mitkontrolliert, die mittelbar auch die Erwerberin Radio TON-Regional kontrolliert. Damit hätte die Medien Union eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für lokale und regionale Hörfunkwerbung in der Region Tübingen / Reutlingen / Zollern-Alb erhalten. Das Vorhaben war daher zu untersagen.
Kartellamtspräsident Böge: „Der Fall zeigt, dass es bei der Fusionskontrolle nicht nur um den Schutz des Wettbewerbs auf großen, sondern auch auf kleineren regionalen oder lokalen Märkten geht. Dies liegt nicht nur im Interesse der Marktgegenseite – hier insbesondere der kleineren Werbekunden in der Region – sondern kommt letztlich immer auch dem Verbraucher zugute.“
Die Unternehmen können gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einlegen.
Wie geht`s nun weiter? Das Neckar-Alb-Radio hatte ja lange Zeit in Kooperation mit Radio BB in Böblingen gesendet. Nachdem die Lizenz von BB nicht verlängert wurde, hatte man für einige Monate eigenes Programm gesendet bis dann im vergangenen Jahr die Übernahme des Radio TON-Mantels erfolgte. Seit dem firmiert der Sender unter dem Namen Radio TON Neckar-Alb und produziert bis auf die Lokalnews nichts mehr selbst. Nach der Kartellamtsentscheidung muss sich das NAR wohl einen neuen Partner suchen, an dem die MOIRA nicht beteiligt ist oder aber die Lizenz zurückgeben.