Vermutlich wird Mollath noch vor der Landtagswahl auf freien Fuß gesetzt, zumal das OLG eine undurchsichtige Entscheidung des Landgerichts Bamberg über die Entlassung des vermeintlichen Psychiatrie- und Justizopfers wegen "Unverhältnismäßigkeit" aus fadenscheinigen Gründen verworfen hatte.
Das Landgericht urteilte weitgehend nach der sieben Jahre alten Faktenalage und einigen wenig glaubwürdigen Einzelaussagen, weil sich der derzeit mit Mollath befasste Gutachter wegen öffentlicher Beschimpfungen in seiner Gesundheit bedroht sieht und daher zu keiner Stellungnahme fähig sei. Grund genug für das Landgericht Mollaths Internierung auf fragwürdiger Rechtsgrundlage um mindestens ein Jahr zu verlängern. Bamberg wie Regensburg, Regensburg wie Bamberg.
Dabei hat sich die Justiz längst mit der Landespolitik angelegt. Mittlerweile verlangen alle Parteien einschließlich der CSU die Freilassung Mollaths, Seehofer hat den lästigen Fall sogar zur "Chefsache" erklärt und dringt auf eine baldige Klärung der Angelegenheit. Bleiben die Gerichte renitent, könnte sogar der Landtag aktiv werden und von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen um Mollath "aus den Klauen der Psychiatrie zu befreien" und ähnlichen Fällen vorzubeugen.
Es ist ja wirklich kaum zu vermitteln warum ein Mann sieben Jahre oder länger hinter den Mauern einer geschlossenen Anstalt schmachten muss, nur weil er ein paar Reifen zerstochen hat und eine aus seiner Sicht unangemessene Therapie verweigert. Vor einem Monat hat sich sogar das Bundesverfassungsgericht in den Fall eingeschaltet und verlangt eine ausführliche Darlegung des Sachverhalts, ja es droht sogar damit, notfalls selbst zu einer Entscheidung zu gelangen. Da ist es nur noch eine Randnotiz wert, dass Mollaths Anwalt mit Rückendeckung des Generalbundesanwalts (!) Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt hat und mit einer baldigen Entscheidung rechnet.
Die Bayerische Justiz scheint sich diesmal völlig verrannt zu haben. Wen wundert's, wenn viele Bürger schon das Krähenlied anstimmen?