Mannis Fan
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AW: Ermittlungen gegen FFN-Moderator wegen "Volksverhetzung"
@Tweety
Vielleicht arbeitet in der Redaktion ein Ostfriese?
@Tweety
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FFN. Wir haben sie alle - die frischsten Schnenkelklopfer und echte Kultwitze für mehr Abwechslung. Und hier ist schon der nächste.Der Witz ist nicht alt, sondern es ist ein KULT-WITZ
in die Haupt-Nachrichtensendung von RTL geschafft
Mittlerweile wurde die Anzeige wieder zurückgezogen
Anzeigen im klassischen Sinne kann man tatsächlich nicht zurückziehen, da es sich bei der Anzeige lediglich um eine Mitteilung an die Ermittlungsbehörde handelt, dass man eine mögliche Straftat bezeugen kann.Komisch; meines Wissens kann man Strafanzeigen überhaupt nicht zurückziehen.
Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Strafantrag.htmlDer Strafantrag ist eine Prozessvoraussetzung für das Einleiten bestimmter Strafprozesse.
...
Der Antrag kann auch wieder zurückgenommen werden. Die Rücknahme kann noch bis zum Abschluss des Strafverfahrens erklärt werden. Ein zurückgenommener Antrag kann nicht nochmals gestellt werden.
Oder warum sonst darf man nach Jahrhunderten plötzlich etwa Eskimos nicht mehr Eskimos, Studenten nicht mehr Studenten, den Negerkuß nicht mehr Negerkuß oder Zigeuner nicht mehr Zigeuner nennen? Wir haben schon Probleme!