Hallo, ich wurde von einem Bekannten gefragt wie es zur Haftung über GEMA/GVL aussieht.
Das Beispiel. Bei Annahme das ein Radiobetreiber nicht Gema/GVL zahlt, bzw. evtl. nicht pünktlich.
Können da die Moderatoren belangt werden, falls der Sender zu der Zeit nicht angemeldet ist, oder kommt wenn, einzig und allein was auf den Betreiber zu?
Blöde Frage, aber ich selbst konnte es nicht genau beantworten, da immer alles pünktlich bezahlt wird.
Wäre super, wenn sich jemand dazu äußern könnte, sofern Wissen vorhanden ist.
Mfg. McBong
Das Beispiel. Bei Annahme das ein Radiobetreiber nicht Gema/GVL zahlt, bzw. evtl. nicht pünktlich.
Können da die Moderatoren belangt werden, falls der Sender zu der Zeit nicht angemeldet ist, oder kommt wenn, einzig und allein was auf den Betreiber zu?
Blöde Frage, aber ich selbst konnte es nicht genau beantworten, da immer alles pünktlich bezahlt wird.
Wäre super, wenn sich jemand dazu äußern könnte, sofern Wissen vorhanden ist.
Mfg. McBong