TheSpirit2000
Benutzer
Hallo Leute der guten Musik,
ich und Kollegen betreiben ein kleines WebRadio, das sich so langsam mit Moderatoren füllt.
Jetzt ist meine Frage.
Die GVL schreibt etwas von Musikstücke zur Speicherung auf einen Programmspeicher.
Bis jetzt hat jeder Moderator seine Musikstücke von sich auch eingebracht, sprich gespielt.
Ist es aber rechtlich erlaubt, ein gemeinsames Archiv an Musikdaten bereitzustellen für alle Moderatoren zum Abspielen. (Nicht zum Download, sondern nur zum Abspielen bzw Streamen).
Sprich z.b:
Moderator1 kopiert seine CDs als Mp3s auf einen Server
Moderator2 macht das selbe, und hat zudem Sendung.
Auf dem Server ist ein Streamprogramm, womit er dann zugriff auf die Files von sich (Mod2) aber auch Mod1 hat.
Das wäre ja dann 1 Programmspeicher der dann mit der GVL ausgehandelt bis zu x Musikstücke haben darf.
Wäre super wenn sich da einer auskennen würde.
Mfg
Daniel
ich und Kollegen betreiben ein kleines WebRadio, das sich so langsam mit Moderatoren füllt.
Jetzt ist meine Frage.
Die GVL schreibt etwas von Musikstücke zur Speicherung auf einen Programmspeicher.
Bis jetzt hat jeder Moderator seine Musikstücke von sich auch eingebracht, sprich gespielt.
Ist es aber rechtlich erlaubt, ein gemeinsames Archiv an Musikdaten bereitzustellen für alle Moderatoren zum Abspielen. (Nicht zum Download, sondern nur zum Abspielen bzw Streamen).
Sprich z.b:
Moderator1 kopiert seine CDs als Mp3s auf einen Server
Moderator2 macht das selbe, und hat zudem Sendung.
Auf dem Server ist ein Streamprogramm, womit er dann zugriff auf die Files von sich (Mod2) aber auch Mod1 hat.
Das wäre ja dann 1 Programmspeicher der dann mit der GVL ausgehandelt bis zu x Musikstücke haben darf.
Wäre super wenn sich da einer auskennen würde.
Mfg
Daniel