AW: Gewinnspiele im Webradio - rechtliche Frage
ja die Klausel gilt selbstverständlich auch für den selben Song, es gibt aber im Urheberrechtsgesetz eine kleine Lücke, die für genau diesen Zweck eingesetzt wird, der entsprechende Titel wird nämlich nicht komplett, sondern nur für einige Sekunden gespielt - ich müsste jetzt nochmal nachschauen, aber ich glaube bis zu 20 Sekunden maximal darf ein Titel auf diese Weise als "Teaser" oder eben für Gewinnspiele etc. angespielt werden.
Auf eine ganz andere Art und Weise haben aber GEMA und GVL in der Tat ein gewichtiges Wörtchen bei den Gewinnspielen mitzureden, da nämlich materielle Werte von einem zum anderen gehen, ist das entsprechend als Geschäftsvorgang zu sehen und kann daher u.U. den Freibetrag für "nichtkommerzielle" Nutzung überschreiten. Denn auch "Sachspenden" sind im entsprechenden Betrag Einnahmen für den Sender bzw. eingekaufte Gegenstände für eine Verlosung analog zu Kosten.
Nun wird da sicherlich wegen ein paar USB-Sticks o.ä. keiner ne große Welle machen, aber wenn bei einem solchen Gewinnspiel einige Werte über den Tisch gehen, könnte da doch mal jemand drauf aufmerksam werden... und beim so netten Umgang miteinander wird man heutzutage sicherlich schneller angeschwärzt, als der Titel erraten werden kann.... also sicherheitshalber würde ich bei so einer Aktion schon wenigstens einen Rechtsanwalt um Rat fragen (auch wegen der formalen Geschichte wie Rechtswegausschluß etc.) und wenigstens vorher auch die VGs informieren und nachfragen, unter welchen Bedingungen etc. das Ganze veranstaltet werden kann.
Verstehe eigentlich auch nicht, warum man diese Stellen so scheut wie der Teufel das Weihwasser - ein Anruf oder Brief, Antwort bekommen, die ist verbindlich und man hats auf der Hand - warum also sich das Leben schwer machen und in Unsicherheit verbringen? Und wenns ein paar Euro mehr kostet, muß man halt abwägen, ob einem das die Userbespaßung letztlich wert ist - es zwingt einen ja keiner, ein Gewinnspiel zu machen... man verknüpft ja auch gewisse Ziele wie Hörerbindung damit, also kann man da ruhig auch die Mehrkosten mit in die Kalkulation schmeissen....
Gruß,
Croydon