Aktuelle Ausschreibungen
10. Juli 2003
Feststellung und Ausschreibung in Brandenburg verfügbarer UKW-Hörfunkfrequenzen
Auf der Grundlage von §§ 22, 14 Abs. 5 Satz 1 des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen
Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (MStV) wird die folgende Aus-schreibung
bekanntgegeben:
A. Verfügbare Frequenzen
Gegenstand der Ausschreibung sind die folgenden UKW-Hörfunkfrequenzen:
89,2 MHz Templin
91,8 MHz Oranienburg
93,3 MHz Casekow
92,7 MHz Prenzlau
107,0 MHz Angermünde
jeweils im Umfang von täglich vierundzwanzig Stunden.
B. Grundlagen der Ausschreibung
1. Inhaberin der Sendeerlaubnis für die genannten Frequenzen ist die RADIO POWER 4 GbR, an der zu 60 % Frau Gabriele Rausch und zu 40 % Herr Michael Puhr beteiligt sind. Der Sendebetrieb ist eingestellt worden.
Die Power Nord-Brandenburg GmbH, an der zu 60 % die Radio Hundert,6 Medien GmbH und zu 40 % die bisherige Veranstalterin betei-ligt sein sollen, will das Programm in modifizierter Form fortführen. Die
eigenständige Regionalberichterstattung soll beibehalten werden, Nachrichten, und Musik sollen von Hundert,6 zugeliefert werden, das den Sender auch bei der Vermarktung unterstützen will.
2. Diese Veränderung kann im Rahmen der bestehenden Sendeerlaubnis nicht genehmigt werden, da der
MStV eine Übertragung der Sendeerlaubnis ausschließt. Über die Genehmigung ist vielmehr auf der
Grundlage eines nach dem MStV vorgesehenen Auswahlverfahrens zu entscheiden. Der Veranstalter hat
erklärt, sich mit seinem neuen Konzept und der neuen Zusammensetzung an der Ausschreibung beteiligen
zu wollen; bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens kann er seine Sendungen auf den ausgeschriebenen
Frequen-zen fortsetzen.
C. Festsetzung einer Ausschlußfrist
Anträge auf Erteilung einer Sendeerlaubnis für die Veranstaltung von Hörfunk auf einer oder mehreren der
ausgeschriebenen Frequenzen sowie Anträge von Rundfunkanstalten, mit denen die Zuweisung dieser
Frequenzen begehrt wird, sind in zwölffacher Ausfertigung
bis zum Mittwoch, den 20. August 2003, 12.00 Uhr (Eingang bei der Medienanstalt)
10. Juli 2003
Feststellung und Ausschreibung in Brandenburg verfügbarer UKW-Hörfunkfrequenzen
Auf der Grundlage von §§ 22, 14 Abs. 5 Satz 1 des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen
Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (MStV) wird die folgende Aus-schreibung
bekanntgegeben:
A. Verfügbare Frequenzen
Gegenstand der Ausschreibung sind die folgenden UKW-Hörfunkfrequenzen:
89,2 MHz Templin
91,8 MHz Oranienburg
93,3 MHz Casekow
92,7 MHz Prenzlau
107,0 MHz Angermünde
jeweils im Umfang von täglich vierundzwanzig Stunden.
B. Grundlagen der Ausschreibung
1. Inhaberin der Sendeerlaubnis für die genannten Frequenzen ist die RADIO POWER 4 GbR, an der zu 60 % Frau Gabriele Rausch und zu 40 % Herr Michael Puhr beteiligt sind. Der Sendebetrieb ist eingestellt worden.
Die Power Nord-Brandenburg GmbH, an der zu 60 % die Radio Hundert,6 Medien GmbH und zu 40 % die bisherige Veranstalterin betei-ligt sein sollen, will das Programm in modifizierter Form fortführen. Die
eigenständige Regionalberichterstattung soll beibehalten werden, Nachrichten, und Musik sollen von Hundert,6 zugeliefert werden, das den Sender auch bei der Vermarktung unterstützen will.
2. Diese Veränderung kann im Rahmen der bestehenden Sendeerlaubnis nicht genehmigt werden, da der
MStV eine Übertragung der Sendeerlaubnis ausschließt. Über die Genehmigung ist vielmehr auf der
Grundlage eines nach dem MStV vorgesehenen Auswahlverfahrens zu entscheiden. Der Veranstalter hat
erklärt, sich mit seinem neuen Konzept und der neuen Zusammensetzung an der Ausschreibung beteiligen
zu wollen; bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens kann er seine Sendungen auf den ausgeschriebenen
Frequen-zen fortsetzen.
C. Festsetzung einer Ausschlußfrist
Anträge auf Erteilung einer Sendeerlaubnis für die Veranstaltung von Hörfunk auf einer oder mehreren der
ausgeschriebenen Frequenzen sowie Anträge von Rundfunkanstalten, mit denen die Zuweisung dieser
Frequenzen begehrt wird, sind in zwölffacher Ausfertigung
bis zum Mittwoch, den 20. August 2003, 12.00 Uhr (Eingang bei der Medienanstalt)