Heidi
Benutzer
Ich hatte es ja schon mehrfach davon - aber jetzt mach ich es wahr: Hier bitte alle unmöglichen dpa-Meldungen und Berichte rein, bei denen ihr denkt: "Hä, was will mir Deutschlands größte Nachrichtenagentur (die mit den hohen Abopreisen!!) damit sagen?" Oder Meldungen, wo ihr einfach sagt: "Hier bleiben mehr Fragen offen, als beantwortet werden." oder schlicht: "Setzen, sechs. Grottig, neu schreiben."
Ich mach ma´den Anfang:
11:41
lsw bwg0037 4 vm 133 lsw 7155
Prozesse/Kinder/Urteile/
»Haftandrohung für Mutter - Sechsjähriger Sohn wieder beim Vater =
Stuttgart (dpa/lsw) - Eine Mutter hat in Stuttgart unter Drohung
von Haft ihren sechsjährigen Sohn wieder an den sorgeberechtigten
Vater herausgegegeben. Das Oberlandesgericht hatte die Ordnungshaft
von einem Monat verhängt, weil die Frau sich trotz richterlichen
Beschlusses geweigert hatte, das Kind dem in Italien lebenden Vater
zu übergeben. Sie entging dem Vollzug, weil sie das Kind dem Vater
übergab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte (Az. 17 UF 318/05).
Der Junge hatte sich bei der Mutter aufgehalten, da der Vater im
Krankenhaus gewesen war.
Mit Blick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Frau
verzichtete das Gericht auf ein Ordnungsgeld. Nach Angaben der
Richter bestand keine Besorgnis, dass die Rückführung für das Kind
mit einer schwerwiegenden Gefahr der körperlichen und seelischen
Schädigung verbunden wäre. Die Mutter habe zudem bei den zuständigen
italienischen Gerichten bisher keine andere Regelung des Sorgerechts
beantragt.
dpa mau yysw ed
131141 Apr 06
Was bitte ist da passiert???????
Ich mach ma´den Anfang:
11:41
lsw bwg0037 4 vm 133 lsw 7155
Prozesse/Kinder/Urteile/
»Haftandrohung für Mutter - Sechsjähriger Sohn wieder beim Vater =
Stuttgart (dpa/lsw) - Eine Mutter hat in Stuttgart unter Drohung
von Haft ihren sechsjährigen Sohn wieder an den sorgeberechtigten
Vater herausgegegeben. Das Oberlandesgericht hatte die Ordnungshaft
von einem Monat verhängt, weil die Frau sich trotz richterlichen
Beschlusses geweigert hatte, das Kind dem in Italien lebenden Vater
zu übergeben. Sie entging dem Vollzug, weil sie das Kind dem Vater
übergab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte (Az. 17 UF 318/05).
Der Junge hatte sich bei der Mutter aufgehalten, da der Vater im
Krankenhaus gewesen war.
Mit Blick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Frau
verzichtete das Gericht auf ein Ordnungsgeld. Nach Angaben der
Richter bestand keine Besorgnis, dass die Rückführung für das Kind
mit einer schwerwiegenden Gefahr der körperlichen und seelischen
Schädigung verbunden wäre. Die Mutter habe zudem bei den zuständigen
italienischen Gerichten bisher keine andere Regelung des Sorgerechts
beantragt.
dpa mau yysw ed
131141 Apr 06
Was bitte ist da passiert???????