AW: Hinweis auf Polizeikontrolle?
Polizeikontrollen unterscheiden sich schon enorm von Blitzermeldungen.
Eine Blitzermeldung kann als sinnvolle Ergänzung zur Verkehrssicherheit angesehen werden. Denn durch die Bekanntgabe von Meßstellen veranlasse ich den Autofahrer, an diesen Gefahrenstellen (Blitzer sollen ja laut Polizei in erster Linie an Gefahrenstellen stehen), gar nicht erst mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren. So macht auch die Bekanntgabe von Blitzerstellen vor Kindergärten oder Schulen durchaus Sinn : Die Autofharer, die Kenntnis von diesem Blitzer haben, verhalten sich dort "Verkehrsgerecht". Eine Gefährdung durch überhöhte Geschwindigkeit wird somit durch die Durchsage von vornherein vermieden.
Bei der Durchsage von allgemeinen Verkehrskontrollen sieht das aber anders aus : Diese Kontrollen dienen dazu, eine BESTÄNDIGE Gefährdung des Straßenverkehrs auszuschalten (unsichere und kaputte Autos, alkoholisierte Fahrer). Wenn diese Stellen bekannt gegeben werden, wird nicht, wie bei Blitzermeldungen, die Ursache der Verkehrsgefährdung behoben, sondern - im Gegenteil - weiter gefördert.
Jetzt lässt sich natürlich weiter darüber streiten, ob ein Raser, der nicht geblitzt wurde, nicht auch eine beständige Gefährdung darstellt. Ich behaupte NEIN. Denn durch die Meldung von möglichst vielen Blitzermeldungen setzt mit der Zeit auch ein Lerneffekt ein - dem Autofahrer wird bewußt, an wie vielen Stellen geblitzt wird. Sein Verhalten stellt der Fahrer dann nur im Lauf der Zeit um. Ganz ähnlich ist es, wenn ein Raser tatsächlich geblitzt wurde : Für ein Ändern der Fahrweise reicht es nicht, nur einmal geblitzt zu werden. Da muss der Raser schon mehrfach zur Kasse gebeten werden, bevor ein grundsätzliches Umdenken einsetzt.
Deshalb mein Fazit : Blitzer Ja, kontrollen Nein.