Der Radiotor
Benutzer
AW: Kulturflatrate / Vorgehen gegen Tauschbörsennutzer
In den USA haben sich die Internetradioplattform 365.com und die Plattenverbände nach monatelangem Streit ja darauf geeinigt, dass die Radios gegen kleine Pauschalzahlungen (ab 10 Dollar pro Monat) senden dürfen, was sie wollen. Ein solches Modell wäre doch auch beim Thema "Musik im Internet" angebracht. Anstelle einer allgemeinen Flatrate für JEDEN Surfer holt man sich, wenn man Musik aus dem Internet konsumieren will, eine Genehmigung (quasi einen Freibrief) bei den Musikverbänden. Wer Tauschbörsen nutzen will, der schließt ein Abkommen mit der MI über einen Betrag von beispielsweise 15 Euro im Monat, kann dann unbegrenzt Zeuch runterladen und genießt Straffreiheit. Ähnliches könnten die Filmverbände einführen. Denn jetzt mal im Ernst: sagen wir mal, in Deutschland sind bislang ca. 1.000 Verfahren gegen p2p-Nutzer eingeleitet worden. Wie viele Tauschbörsennutzer gibt es? Statistiken gehen von etwa acht Millionen alleine hierzulande aus. Das hieße, "nur" jeder 8.000sdte bekommt aktuell Post vom Anwalt. Da halte ich meinen Vorschlag für auch wirtschaftlich sinnvoller, zumal die MI ja quasi gegen ihre eigene Zielgruppe vorgeht. Zu Napster-Zeiten (da war's ja zumindest noch nicht illegal) habe ich mir auch jede Menge Musik gezogen und viele, viele, gute neue Künstler kennengelernt und mir sogar anschließend genau darauf hin die eine oder andere CD gekauft. Man sollte mal drüber nachdenken...
@merciful:
"Ich hab mal das Wort, welches entscheidend ist, hervorgehoben.
Der Unterschied zwischen Download und Anbieten sollte klar sein oder?"
Ich halte das Wort "angeboten" bei p2p-Börsen für polemisch. Jeder Jugendliche verfolgt doch den Zweck etwas zu "bekommen" und nicht etwas "anzubieten". Bei den meisten p2p-Börsen (EDonkey etwa) bietet man ja schon während des Downloads Dateifetzen wieder an andere an, weil es technisch gar nicht anders geht. Die wenigsten stellen Titel ganz bewusst zum Upload zur Verfügung.
In den USA haben sich die Internetradioplattform 365.com und die Plattenverbände nach monatelangem Streit ja darauf geeinigt, dass die Radios gegen kleine Pauschalzahlungen (ab 10 Dollar pro Monat) senden dürfen, was sie wollen. Ein solches Modell wäre doch auch beim Thema "Musik im Internet" angebracht. Anstelle einer allgemeinen Flatrate für JEDEN Surfer holt man sich, wenn man Musik aus dem Internet konsumieren will, eine Genehmigung (quasi einen Freibrief) bei den Musikverbänden. Wer Tauschbörsen nutzen will, der schließt ein Abkommen mit der MI über einen Betrag von beispielsweise 15 Euro im Monat, kann dann unbegrenzt Zeuch runterladen und genießt Straffreiheit. Ähnliches könnten die Filmverbände einführen. Denn jetzt mal im Ernst: sagen wir mal, in Deutschland sind bislang ca. 1.000 Verfahren gegen p2p-Nutzer eingeleitet worden. Wie viele Tauschbörsennutzer gibt es? Statistiken gehen von etwa acht Millionen alleine hierzulande aus. Das hieße, "nur" jeder 8.000sdte bekommt aktuell Post vom Anwalt. Da halte ich meinen Vorschlag für auch wirtschaftlich sinnvoller, zumal die MI ja quasi gegen ihre eigene Zielgruppe vorgeht. Zu Napster-Zeiten (da war's ja zumindest noch nicht illegal) habe ich mir auch jede Menge Musik gezogen und viele, viele, gute neue Künstler kennengelernt und mir sogar anschließend genau darauf hin die eine oder andere CD gekauft. Man sollte mal drüber nachdenken...
@merciful:
"Ich hab mal das Wort, welches entscheidend ist, hervorgehoben.
Der Unterschied zwischen Download und Anbieten sollte klar sein oder?"
Ich halte das Wort "angeboten" bei p2p-Börsen für polemisch. Jeder Jugendliche verfolgt doch den Zweck etwas zu "bekommen" und nicht etwas "anzubieten". Bei den meisten p2p-Börsen (EDonkey etwa) bietet man ja schon während des Downloads Dateifetzen wieder an andere an, weil es technisch gar nicht anders geht. Die wenigsten stellen Titel ganz bewusst zum Upload zur Verfügung.