Ich möchte mir ein Musikarchiv mit Liedern zusammenstellen, bei denen schon das Copyright abgelaufen ist. Ich habe gehört, dass man Musik, die älter als 50 Jahre ist, benutzen darf. Ich möchte sie eines Tages für einen geplanten Radiosender benutzen. Stimmt das?
Daß Du sie benutzen willst? Dürfte stimmen, wenn Du's sagst.
Wenn Du damit allerdings die 50 Jahre meinst - das stimmt auch, die kannst Du auch benutzen, aber Du mußt halt trotzdem noch den Sender bei der GEMA anmelden oder Du betreibst den Sender nicht in Deutschland.
Wenn Du einen
gemeinfreien Sender in Deutschland haben willst, die beiden Regeln:
a) Der/die Urheber muß/müssen über 70 Jahre tot sein (die Frist beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, der auf den Tod des letzten Urhebers folgt), dann ist das Urheberrecht abgelaufen.
b) Die Veröffentlichung der Aufnahme des betreffenden Stücks muß ebenfalls älter als 70 Jahre sein.
Ich weiß nicht, ob Du Dir ganze Sammlungen runterladen kannst, ungeprüft schon mal gar nicht, weil in dem Land, in dem die Knäcke hochgeladen wurde, ganz andere Voraussetzungen rechtlicher Art herrschen als hierzulande bzw. EU-weit (oder weil man den Hochladern oft auch nicht vertrauen kann); ich weiß von verschiedenen Archiven, in denen man sich einzelne Lieder runterladen kann, meistens halt Sachen aus den 00er, 10er und 20er Jahren (20. Jahrhundert, klar), meistens von privater Hand von irgendwelchen Schellacks oder Wachswalzen runterdigitalisiert und unbearbeitet ins Netz gestellt. Keine Ahnung, ob jemand daran größeres Interesse hat und so etwas im Radio über längere Zeit hören will. Aus historischem Interesse - ja, klar, kann ich mir vorstellen, aber dazu braucht's Hintergrundinformationen und Querverweise, möchte ich meinen ...
Gruß
Skywise