Inselkobi
Benutzer
Hallo Betreiber und Moderatoren,
dieser Beitrag richtet sich, auch wenn es hier um den neuen Webcastingvertrag geht, sowohl an Betreiber, als auch an Moderatoren.
Ab dem 01.01.09 ergibt sich eine Aenderung, die beide "Parteien" betrifft.
Im vorherigen Vertrag gab es bereits einen aehnlichen Wortlaut, der jedoch im Vertragsanhang von vorneherein seitens der GVL ausgehebelt wurde.
Auch ansonsten hat sich in diesem neuen Vertrag einiges getan, aber dieser Punkt ist einer derer, die ich hier fuer am sinnvollsten hielt, da hier sowohl Betreiber als auch Moderatoren aktiv sind.
Gruß
Inselkobi
dieser Beitrag richtet sich, auch wenn es hier um den neuen Webcastingvertrag geht, sowohl an Betreiber, als auch an Moderatoren.
Ab dem 01.01.09 ergibt sich eine Aenderung, die beide "Parteien" betrifft.
Soweit das Zitat aus dem kuenftigen Vertrag.Webcasting-Vertrag schrieb:Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gesamte Übertragungszeit seines Programms sowie die verwendeten Tonträger nach Labelcode-Nummer oder Marke, Katalognummer oder EAN, Titel und Interpret anzugeben. Außerdem sind Zeitpunkt und Dauer der Übertragung anzugeben, sowie die Anzahl der jeweiligen Abrufe aus Zielländern außerhalb Deutschlands, soweit dies an der IP-Adresse erkennbar ist. Die zu erfassenden und zu meldenden Angaben sind in einer Programmmeldung zusammenzufassen und der GVL auf elektronischem Wege zuzuleiten.
Soweit die GVL hierfür eine geeignete Meldeschnittstelle anbietet, ist diese zu verwenden. Zu melden ist außerdem die Anzahl der für die Übertragung gespeicherten Titel.
Im vorherigen Vertrag gab es bereits einen aehnlichen Wortlaut, der jedoch im Vertragsanhang von vorneherein seitens der GVL ausgehebelt wurde.
Diese 3 Monate scheinen mit dem 31.12.08 endgueltig abzulaufen, denn dieser Vermerk ist in dem neuen Vertrag nicht mehr zu finden.Die GVL suspendiert den Vertragspartner bis auf weiteres von der Übermittlung einer elektronischen Programmmeldung. Die GVL kann die Suspendierung jederzeit aufheben und von dem Vertragspartner die Übermittlung einer elektronischen Programmmeldung in der vereinbarten Form verlangen. Dies wird jedoch von der GVL mindestens 3 Monate im Voraus angekündigt.
Auch ansonsten hat sich in diesem neuen Vertrag einiges getan, aber dieser Punkt ist einer derer, die ich hier fuer am sinnvollsten hielt, da hier sowohl Betreiber als auch Moderatoren aktiv sind.
Gruß
Inselkobi