torsten81nrw
Benutzer
Hallo Kollegen
Da meinte es ein Radiokollege sicherlich nur gut, oder ihm fehlte das Wissen über diese Thematik.
Folgende Anonyme eMail habe ich per Kontaktscript erhalten:
Das ist eine E-Mail Anfrage von
Nobody <keinemail@web.de>
Kleinen Hinweis ! Musik, die noch nicht veröffentlicht ist, darf logischerweise auch nicht gesendet werden. Gibt schnell rechtliche Probleme.
Gruss
Ein Kollege !
Zur Richtigstellung, wir von FvRadio bekommen von den Labels, Plattenfirmen, PR-Agenturen oder von den Künstlern selbst die Titel die kurz vor der VÖ stehen zugesendet.
Im Rahmen unserer Radiopromotion, was ein wichitger Bestandteil für die beteiligten der Musikindustrie ist, wird die "Öffentlichkeit" auf die VÖs hingewiesen. Damit stellt der Vertrieb sicher das der Song auch bekannt wird!
Da es jedem Medium vorbehalten ist wie es die unVerÖs Titel veräussert, gehen wir hier auf Nummersicher und branden die Titel mit unsererm Soundlogo. Somit ist auch gewärleitstet das man immer erkennen kann wo der Hörer den noch unVerÖffnentlichten Song her hat ggf. outen sich durch diese Methode Streamripper ganz vonn alleine!
Nicht zuletzt nutzt es keinem der Beteiligten wenn die Werbung für den Titel erst dann gemacht wird wenn der Silberling in den Regalen steht.
Die Kaufkraft dieses Tonträgers soll durch "Bewerben" des Titels mittels Rundfunk, TV, Print und Online erfolgen, damit die Kundschaft kaufen kann und überhaupt von der Existenz des Songs zu erfahren.
Zuletzt sei gesagt das wir keinen Onlinehandel mit noch nicht VÖter Musik betrieben!
Grüße Torsten!
Da meinte es ein Radiokollege sicherlich nur gut, oder ihm fehlte das Wissen über diese Thematik.
Folgende Anonyme eMail habe ich per Kontaktscript erhalten:
Das ist eine E-Mail Anfrage von
Nobody <keinemail@web.de>
Kleinen Hinweis ! Musik, die noch nicht veröffentlicht ist, darf logischerweise auch nicht gesendet werden. Gibt schnell rechtliche Probleme.
Gruss
Ein Kollege !
Zur Richtigstellung, wir von FvRadio bekommen von den Labels, Plattenfirmen, PR-Agenturen oder von den Künstlern selbst die Titel die kurz vor der VÖ stehen zugesendet.
Im Rahmen unserer Radiopromotion, was ein wichitger Bestandteil für die beteiligten der Musikindustrie ist, wird die "Öffentlichkeit" auf die VÖs hingewiesen. Damit stellt der Vertrieb sicher das der Song auch bekannt wird!
Da es jedem Medium vorbehalten ist wie es die unVerÖs Titel veräussert, gehen wir hier auf Nummersicher und branden die Titel mit unsererm Soundlogo. Somit ist auch gewärleitstet das man immer erkennen kann wo der Hörer den noch unVerÖffnentlichten Song her hat ggf. outen sich durch diese Methode Streamripper ganz vonn alleine!
Nicht zuletzt nutzt es keinem der Beteiligten wenn die Werbung für den Titel erst dann gemacht wird wenn der Silberling in den Regalen steht.
Die Kaufkraft dieses Tonträgers soll durch "Bewerben" des Titels mittels Rundfunk, TV, Print und Online erfolgen, damit die Kundschaft kaufen kann und überhaupt von der Existenz des Songs zu erfahren.
Zuletzt sei gesagt das wir keinen Onlinehandel mit noch nicht VÖter Musik betrieben!
Grüße Torsten!