Frequenzentzug in Linz rechtens
Keinen Erfolg hatte der ORF auch mit einer Beschwerde gegen den Entzug von insgesamt vier Übertragungskapazitäten in Linz. Der Öffentlich-Rechtliche beklagte eine Verschlechterung der Empfangsqualität, der gesetzliche Versorgungsauftrag könne so nicht erfüllt werden. Das wies der VwGH zurück: Die Medienbehörde sei per Gesetz verpflichtet, mögliche Doppelversorgungen aufzuspüren und im Fall des Falles auszuschreiben, damit andere Hörfunkveranstalter sie nutzen können. Im Fall Linz habe das dem ORF lediglich eine "qualitativ minimale" Einbuße der Empfangsqualität, und das nur in einem "verhältnismäßig kleinen Bereich" beschert. (APA)
Keinen Erfolg hatte der ORF auch mit einer Beschwerde gegen den Entzug von insgesamt vier Übertragungskapazitäten in Linz. Der Öffentlich-Rechtliche beklagte eine Verschlechterung der Empfangsqualität, der gesetzliche Versorgungsauftrag könne so nicht erfüllt werden. Das wies der VwGH zurück: Die Medienbehörde sei per Gesetz verpflichtet, mögliche Doppelversorgungen aufzuspüren und im Fall des Falles auszuschreiben, damit andere Hörfunkveranstalter sie nutzen können. Im Fall Linz habe das dem ORF lediglich eine "qualitativ minimale" Einbuße der Empfangsqualität, und das nur in einem "verhältnismäßig kleinen Bereich" beschert. (APA)